# Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0: Radiergummi, andere, Radiergummi

> Die Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0 steht für Radiergummi, andere, Radiergummi. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40169200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4016.92.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  - 4016 Andere Waren aus Weichkautschuk
    - 4016.92 Radiergummi
      - 4016.92.00.00.0 Radiergummi, andere, Radiergummi

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (rubber), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45897/24-1** (DE): Angabe des Antragstellers: Radiergummis aus Kunststoff (TPR), die sich wie Knetmasse formen lassen Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Es wurde eine rosafarbene und eine lilafarbene, jeweils mit Glitzerpartikeln versetzte, elastische, knetbare Masse verpackt in jeweils einer transparenten Kunststoffdose vorgelegt. Die Masse besteht aus Weichkautschuk mit Füllstoffen. Befund: Andere Waren aus Weichkautschuk, andere, Radiergummi
- **DE5009/17-1** (DE): Angabe des Antragstellers: Knetradierer - zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Radiergummi in Form eines annähernd rechteckigen Blocks (Abmessungen: ca. 4,4 x 3,2 x 0,8 cm) aus einem orangefarbenen, elastischen, knetbaren Material. Das Radiergummi ist in einer transparenten, bedruckten Kunststofffolie verpackt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk im Sinne der Position 4016 vor.
- **DE22542/13-1** (DE): Angabe des Antragstellers: Radiergummi aus Weichkautschuk Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Radierer in Form eines Stückes Seife vorgelegt. Der Radierer ist ca. 6,5 x 3,8 x 1,5 cm groß. Der Radierer ist beschriftet und in einem Karton verpackt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk der Unterposition 4016 9200 vor.
- **DE15890/12-1** (DE): Angabe des Antragstellers: Radiergummi in Form eines Stiftes Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Radiergummi in Form eines bunten Stiftes vorgelegt. Der Stift ist ca. 13 cm lang und ca. 2 cm dick. Der Radiergummi ist mit einer Papierbanderole umwickelt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk der Unterposition 4016 9200 vor.
- **DE4980/11-1** (DE): Angabe des Antragstellers: Radiergummis in Form als Puzzle in verschiedenen Ausführungen Die Radiergummis bestehen aus Styrol-Butadien-Kautschuk Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden 2 Radiergummis vorgelegt. Es handelt sich einerseits um einen Fußball, der aus sieben Einzelteilen zusammengesetzt wird, sowie einem Igel, der aus 5 Einzelteilen besteht. Weitere Modelle (Pandabären. Fahrzeuge...) werden gehandelt.
- **DE2806/16-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Radierer & Spitzer "Eule & Fuchs" Warenzusammenstellung bestehend aus einem figürlichen Radiergummi und einem Stiftespitzer, aufgemacht in einer klarsichtigen Kunststoffverpackung mit eingelegtem Pappkarton, auf welchem Produkthinweise gedruckt sind. Zu den Wertanteilen liegen vertrauliche Information vor. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Warenzusammenstellung aus einem figürlichen Radiergummi (Fuchs) aus einem blauen, elastischen Kautschukmaterial und einem Stiftespitzer mit einer Klinge aus unedlem Metall (arbeitender Teil) in einem runden Gehäuse aus Kunststoff in Form eines stilisierten Baumstumpfes. Die beiden Bestandteile befinden sich in Aufmachung für den Einzelverkauf in einem klarsichtigen Kunststoffkarton mit eingelegter, bunt bedruckter Pappeinlage. Befund: Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund des Wertes durch das Radiergummi aus Weichkautschuk bestimmt. Danach wird die Warenzusammenstellung als Radiergummi von der Unterposition 4016 9200 (KN) erfasst.
- **DEB/816/09-4** (DE): Radiergummi aus Weichkautschuk, in Form eines weißen, runden bzw. herzförmigen Radiergummis mit einem Durchmesser von ca. 3,5 cm, die mit einem Kronen- bzw. Blumenmotiv bedruckt sind. Die Radiergummis sind zusammen mit einem Bleistift, einem Kugelschreiber, sechs Wachsmalstiften, einem Schreibheft, einer Kunststoffschere sowie einem Flüssigklebestift (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) in einer bunt bedruckten Kunststoffpackung verpackt. Eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf liegt nicht vor, weil die einzelnen Bestandteile nicht der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen.
- **DEHH/1414/07-1** (DE): Angabe des Antragstellers: Radiergummi aus Weichkautschuk Die Untersuchung einer Warenprobe hat ergeben: Weißer Radiergummi mit einem Fledermausmotiv bedruckt. Der Radiergummi ist oval geformt (Durchmesser ca. 6 cm, Dicke ca. 0,8 cm) Untersuchungsergebnisse der Radiergummis: IR-Spektren: Hinweis auf Kautschuk und Füllstoff Burchfieldtest: positiv auf Kautschuk Schwefelnachweis: negativ Walztest: Probe wird spröde und brüchig

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4016

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Weichkautschukwaren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln genannt oder inbegriffen sind. Zu dieser Position gehören: 1) Waren aus Zellkautschuk. 2) Bodenbeläge und Matten (einschließlich Badematten), ausgenommen solche von quadratischer oder rechteckiger Form, die aus Blättern oder Platten geschnitten sind, die – gegebenenfalls – keine weitere Bearbeitung als nur eine einfache Oberflächenbearbeitung erfahren haben (siehe Erläuterungen zu Pos. 4008). 3) Radiergummi. 4) Dichtungen. 5) Boots- oder Dockfender, auch aufblasbar. 6) Luftmatratzen (einschließlich selbstaufblasbaren Matratzen), aufblasbare Kissen und andere aufblasbare Waren (ausgenommen solche der Pos. 4014 oder 6306); Wassermatratzen. …

### Pos. 4016

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 442/2000 der Kommission vom 25. Februar 2000 (ABl. EG Nr. L 54/33) (RV L442/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Laufwerksketten aus Weichkautschuk, verstärkt mit eingebetteten Metalltraversen und Stahldrähten. Die Laufwerksketten werden zum Beispiel für Baumaschinen, Schneepistenplanierfahrzeuge oder landwirtschaftliche Maschinen benutzt. Die Metallteile dienen lediglich der Verstärkung und der Führung der Laufwerkskette. Siehe Abbildung A (1) Unterposition 4016 99 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1a) zu Abschnitt XVI, Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVII sowie dem Wortlaut der KN-Codes 4016, 4016 99 und 4016 99 91. …

### Pos. 4016

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017 (mit Ergänzung zu Satz 1 der Begründung aus der 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Februar 2024): Warenbeschreibung Es handelt sich um Griffe in Form von hohlen schlauchartigen Erzeugnissen, die an einer Seite geschlossen sind. Ihr Zweck besteht darin, das Umgreifen jeglicher Art von Metallstangen, die bei Sportgeräten, Rollern, Gehhilfen, Golf-Caddies und Fahrrädern zum Einsatz kommen, angenehmer zu machen. Die „Griffe“ bestehen häufig aus Kunststoff, Gummi oder Textil und sind manchmal mit einer Innenschicht aus Schaumstoff ausgestattet. Normalerweise werden sie paarweise verkauft. …

### Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0 umfasst Radiergummi, andere, Radiergummi. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4016.92.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4016.92.00.00.0 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4016.92.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401692. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0?

4016.92.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4016.92.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4016.92.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4016 Andere Waren aus Weichkautschuk > 401692 Radiergummi. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4016.92.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4016.92.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45897/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4016.92.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4016.92.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0?

Warennummer 4016.92.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/40169200000 verlinken.
