# Zolltarifnummer 4104.41.59: Gegerbte, andere

> Die Zolltarifnummer 4104.41.59 steht für Gegerbte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/41044159
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4104.41.59
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  - 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
    - 4104.41 in getrocknetem Zustand (crust), Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
      - 4104.41.59 Gegerbte, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (cattle), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEF/1450/04-1** (DE): Leder von Rindern, - enthaart, - in getrocknetem Zustand, - keine ganzen Häute (Hälften), - Narbenspalt, - mit einer Dicke von ca. 0,7 bis 0,8 mm, - chromgegerbt, - zusätzlich pflanzliche Gerbung (Nachgerbung) - nicht zugerichtet (weist auf der Oberfläche Schäden auf; sog. crust Leder).
- **DEF/1449/04-1** (DE): Leder von Rindern, - enthaart, - in getrocknetem Zustand, - keine ganzen Häute (Hälften), - Narbenspalt, - mit einer Dicke von ca. 0,7 bis 0,8 mm, - chromgegerbt, - weist die natürliche Farbe nach einer Chromgerbung auf (graublau), - nicht zugerichtet (weist auf der Oberfläche Schäden auf; sog. crust Leder).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4104

Zu Unterpositionen 4104 4111 bis 4104 4990: Siehe die Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 sowie die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil II, dritter Absatz. Zu Unterpositionen 4104 4111 bis 4104 4190: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4104 1110 bis 4104 1190.

### Pos. 4104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören enthaarte Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, die gegerbt oder getrocknet, aber nicht zugerichtet sind (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). (entfallen) bis Nicht zu dieser Position gehören: a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder) (Pos. 4114). b) Schnitzel und andere Abfälle von gegerbtem oder getrocknetem Leder (Pos. 4115). c) Nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, gegerbt oder getrocknet (Kapitel 43). (entfallen) bis

### Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4104.41.59.00.0 andere, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4104.41.59?

Die Zolltarifnummer 4104.41.59 umfasst Gegerbte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4104.41.59?

Der Drittlandszollsatz für 4104.41.59 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4104.41.59?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 410441. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4104.41.59?

4104.41.59 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4104.41.59 im Zolltarif eingeordnet?

4104.41.59 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet > 410441 in getrocknetem Zustand (crust), Vollleder, ungespalten; Narbenspalt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4104.41.59?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4104.41.59 erfasst, zum Beispiel DEF/1450/04-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4104.41.59 von der EUDR betroffen?

Ja. 4104.41.59 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cattle). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4104.41.59?

KN-Code 4104.41.59 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/41044159 verlinken.
