# Zolltarifnummer 4106.22: Gegerbte, von Ziegen oder Zickeln, in getrocknetem Zustand (crust)

> Die Zolltarifnummer 4106.22 steht für Gegerbte, von Ziegen oder Zickeln, in getrocknetem Zustand (crust). Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/410622
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4106.22
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  - 4106 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
    - 4106.22 Gegerbte, von Ziegen oder Zickeln, in getrocknetem Zustand (crust)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4106

Zu Unterpositionen 4106 22 10 und 4106 22 90: Siehe die Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 sowie die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil II, dritter Absatz. Zu Unterposition 4106 22 10: Die Erläuterungen zu Unterposition 4105 30 10 gelten sinngemäß.

### Pos. 4106

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören gegerbte oder getrocknete Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, enthaart, aber nicht zugerichtet (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Die Unterscheidungsmerkmale von Ziegen- oder Zickelhäuten zu Schaf- und Lammhäuten sind in den Erläuterungen zu Position 4105 beschrieben. Ziegen- und Zickelhäute können auch alaungegerbt sein (Glacéhäute) (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören auch haarlose oder enthaarte Häute und Felle von allen Tieren, die nicht in den Positionen 4104 und 4105 genannt wurden, und die die gleiche Behandlung erfahren haben wie sie in jenen Positionen vorgesehen ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). …

### Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4106.22.10 von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
- 4106.22.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4106.22?

Die Zolltarifnummer 4106.22 umfasst Gegerbte, von Ziegen oder Zickeln, in getrocknetem Zustand (crust). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4106.22?

Für 4106.22 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 4106.22?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 410622. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4106.22?

4106.22 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4106.22 im Zolltarif eingeordnet?

4106.22 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4106 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4106.22?

Zu 4106.22 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4106.22?

HS-Unterposition 4106.22 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/410622 verlinken.
