# Zolltarifnummer 4107.99.10.00: Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

> Die Zolltarifnummer 4107.99.10.00 steht für Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4107991000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4107.99.10.00
- Drittlandszollsatz: 6,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  - 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
    - 4107.99 anderes, einschließlich Flanken, anderes
      - 4107.99.10 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
        - 4107.99.10.00 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (cattle), nur teilweise

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45017/25-1** (DE): Leder von Rindern (Lederprobe), Foto siehe Anlage, - enthaartes, gegerbtes Leder, - laut Antrag: - - vom Rind, - - kein Narbenspalt, - - gefärbt und geprägt, damit zugerichtet, - in Form eines rechteckigen, ca. 21 cm x 16 , 5 cm großen Zuschnitts; mit einem eingestanzten runden Loch, - soll der Veranschaulichung von Farbe und Dicke dienen. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder und Narbenspalt"
- **DE25483/15-1** (DE): Leder, sog. Croupons, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - Fleischspalt vom Kalb, - - in Form von Croupons (Fellgröße: 0,93 bis 1,30 qm), - - mit einer Dicke von 0,9 bis 1,1 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche mit Farbe bedruckt. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt"
- **DE25474/15-1** (DE): Leder, sog. Croupons, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - Fleischspalt vom Kalb, - - in Form von Croupons (Fellgröße: 0,56 bis 0,93 qm), - - mit einer Dicke von 1,1 bis 1,3 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche mit metallischer Farbe bedruckt. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt"
- **DE19292/15-1** (DE): Leder, sog. Croupons, Abbildung siehe Anlage, - laut Antrag: - - Fleischspalt vom Kalb, - - in Form von Croupons (Velourspalt; Fellgröße: 0,74 bis 1,11 qm), - - mit einer Dicke von 0,9 bis 1,1 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche mit metallischer Farbe bedruckt. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt"
- **DE19458/15-1** (DE): Leder vom Kalb, sog. Croupons (Velourspalt), Foto siehe Anlage, - in Form von Croupons (laut Antrag), - Fleischspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen und Glätten gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder und Narbenspalt"
- **DEBTI19458/15-1** (DE): Leder vom Kalb, sog. Croupons (Velourspalt), Foto siehe Anlage, - in Form von Croupons (laut Antrag), - Fleischspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Schleifen und Glätten gebrauchsfertig zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder und Narbenspalt"
- **DE14784/15-1** (DE): Leder, sog. Kalbhälften, chromgegerbt, Abbildung siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - in Form von Kalbhäften (Fellgröße: 1,11 bis 1,58 qm), - - mit einer Dicke von 0,9 bis 1,1 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche abgeschliffen (die Narbenstruktur - Poren - ist dadurch nicht erkennbar, somit kein Narbenspalt, da der Narben bei der vorliegenden Warenprobe vollständig entfernt wurde) und mit Farbe punktuell bedruckt (keine Folie vorhanden; kein Leder der Position 4114). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt"
- **DEBTI14784/15-1** (DE): Leder, sog. Kalbhälften, chromgegerbt, Abbildung siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - in Form von Kalbhäften (Fellgröße: 1,11 bis 1,58 qm), - - mit einer Dicke von 0,9 bis 1,1 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche abgeschliffen (die Narbenstruktur - Poren - ist dadurch nicht erkennbar, somit kein Narbenspalt, da der Narben bei der vorliegenden Warenprobe vollständig entfernt wurde) und mit Farbe punktuell bedruckt (keine Folie vorhanden; kein Leder der Position 4114). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, anderes als Vollleder bzw. Narbenspalt"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4107

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören enthaarte Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder Pferden und von anderen Einhufern in Form von Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Leder der Rindviehgattung und von Pferden und anderen Einhufern sind wegen ihrer Stärke und Dauerhaftigkeit besonders bedeutsam; Sohlenleder sowie Treibriemen werden daher im Allgemeinen aus derartigen Ledern hergestellt. Leder für Schuhsohlen ist ein durch Hämmern oder Walzen stark gepresstes Leder. Es ist üblicherweise vegetabil (pflanzlich) oder kombiniert gegerbt und von brauner Farbe; wenn es chromgegerbt ist, ist seine Farbe grünlich-blau. …

### Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4107.99.10.00.0 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4107.99.10.00?

Die Zolltarifnummer 4107.99.10.00 umfasst Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4107.99.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 4107.99.10.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4107.99.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 410799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4107.99.10.00?

4107.99.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4107.99.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

4107.99.10.00 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 > 410799 anderes, einschließlich Flanken, anderes > 41079910 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4107.99.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4107.99.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI45017/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4107.99.10.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4107.99.10.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cattle). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4107.99.10.00?

TARIC-Code 4107.99.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4107991000 verlinken.
