# Zolltarifnummer 4113.10.00.00: Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Ziegen oder Zickeln

> Die Zolltarifnummer 4113.10.00.00 steht für Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Ziegen oder Zickeln. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4113100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4113.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 3,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  - 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
    - 4113.10 von Ziegen oder Zickeln
      - 4113.10.00.00 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Ziegen oder Zickeln

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI15404/20-1** (DE): Leder von Ziegen, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - enthaartes Leder, - laut Antrag: - - Narbenspalt von der Ziege mit einer Dicke von 1,0 bis 1,2 mm, - - Fellgröße: 46 bis 74 qdm, - - chromgegerbt, - zugerichtet durch punktuelles musterbildendes Bedrucken (laut Antrag mit sog. Pailletten-Folie). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von anderen Tieren, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, von Ziegen"
- **DE25479/15-1** (DE): Leder, sog. ganze Ziege, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - ganze Haut von der Ziege - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche musterbildend mit Kunststoff bedruckt. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
- **DE25476/15-1** (DE): Leder, sog. ganze Ziege, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - ganze Haut von der Ziege - enthaart und gegerbt, - - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - auf der Fleischseite punktuell mit metallischer Farbe bedruckt. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
- **DE19460/15-1** (DE): Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegen, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch musterbildendes Bedrucken zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
- **DE19468/15-1** (DE): Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
- **DE19358/15-1** (DE): Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
- **DEBTI19468/15-1** (DE): Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
- **DEBTI19358/15-1** (DE): Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4113

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Erläuterungen zu Position 4107 gelten sinngemäß.

### Pos. 4113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Ziegen oder Zickeln in Form von Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Die Unterscheidungsmerkmale von Ziegen- oder Zickelleder zu Schaf- und Lammleder sind in den Erläuterungen zu Position 4112 beschrieben. Ziegen- und Zickelleder können auch alaungegerbt sein (Glacéleder) (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehört auch Leder von haarlosen oder enthaarten Häuten und Fellen von allen Tieren, die nicht in den Positionen 4107 und 4112 genannt wurden, und die die gleiche Behandlung erfahren haben wie sie in jenen Positionen vorgesehen ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). …

### Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4113.10.00.00.0 von Ziegen oder Zickeln

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4113.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 4113.10.00.00 umfasst Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Ziegen oder Zickeln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4113.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4113.10.00.00 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4113.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 411310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4113.10.00.00?

4113.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4113.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4113.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 > 411310 von Ziegen oder Zickeln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4113.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4113.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15404/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4113.10.00.00?

TARIC-Code 4113.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4113100000 verlinken.
