# Zolltarifnummer 4115.20.00.00: Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder…

> Die Zolltarifnummer 4115.20.00.00 steht für Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4115200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4115.20.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  - 4115 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
    - 4115.20 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
      - 4115.20.00.00 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23600/23-1** (DE): Schnitzel von Rohhautleder, sog. Phil & Sons Pferdehautstreifen, Foto siehe Anlage, - aus getrocknetem Rohhautleder von Pferden (laut Antrag), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - in grobe Stücke zerteilte Haut ohne weitere Zusätze, - durch die kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - keine Einreihung in die Position 2309, da keine durch starke Bearbeitung oder durch Vermischung verschiedener Nährstoffe hergestellte Zubereitung zum Füttern vorliegt, - keine Einreihung in die Position 4205, da keine Formgebung oder eine andere Bearbeitung erfolgte, - soll der Verwendung als Hundefutter dienen, - verpackt in einem Beutel aus Kunststoff. "Schnitzel von Rohhautleder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar"
- **DEBTI23923/23-1** (DE): Schnitzel von Rohhautleder, sog. Phil & Sons Pferdehautstreifen, Foto siehe Anlage, - aus getrocknetem Rohhautleder von Pferden (laut Antrag), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - in grobe Stücke zerteilte Haut ohne weitere Zusätze, - durch die kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - keine Einreihung in die Position 2309, da keine durch starke Bearbeitung oder durch Vermischung verschiedener Nährstoffe hergestellte Zubereitung zum Füttern vorliegt, - keine Einreihung in die Position 4205, da keine Formgebung oder eine andere Bearbeitung erfolgte, - soll der Verwendung als Hundefutter dienen, - verpackt in einem Beutel aus Kunststoff. "Schnitzel von Rohhautleder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar"
- **GB502486170** (GB): RAW HIDES AND SKINS OF LEATHER IN SHEET FORM NOT SUITABLE FOR THE MANUFACTURE OF LEATHER ARTICLES IN ITS PRESENT STATE. THE GOODS ARE REJECTS OF LEATHER, IMPERFECT ITEMS WHICH FAILED TO MEET THE MINIMUM STATED REQUIREMENTS FOR FLEX RESISTANCE, EXHIBITING CRACKING AND OTHER ABNORMALITIES

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4115

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Rekonstituiertes Leder wird auch als LEFA bezeichnet. LEFA ist die Abkürzung für „Lederfaserwerkstoffe“. Rekonstituiertes Leder wird aus den Grundbestandteilen Leder und Lederfasern hergestellt. Teilweise werden zur Erreichung besonderer Eigenschaften auch anteilig verfilzbare Stoffe wie Cellulose-, Synthese- oder Baumwollfasern mit verwendet. Der Anteil derartiger Fasern muss aber deutlich unter 50 % liegen, um die Waren als Platten, Blätter, Streifen oder auch Rollen in Position 4115 einreihen zu können. Die Lederfasern bestehen aus Chromfalzspänen, vegetativen Blanchierspänen oder Lederbeschneideabfällen. Als Bindemittel wird hauptsächlich natürlicher Latex verwendet. …

### Pos. 4115

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Rekonstituiertes Leder Zu dieser Gruppe gehört nur rekonstituiertes Leder, das auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt worden ist. Hierher gehören daher nicht Ledernachahmungen, die kein Leder enthalten, wie Kunststoffe (Kapitel 39), Kautschuk (Kapitel 40), Papiere und Pappen (Kapitel 48), bestrichene textile Flächenerzeugnisse (Kapitel 59). Rekonstituiertes Leder, das auch als „bonded leather“ bezeichnet wird, kann in verschiedenen Verfahren hergestellt werden: 1. Durch Zusammenpressen von Schnitzeln, Abfällen oder Fasern von Leder unter Verwendung von Leim oder anderen Bindemitteln. 2. Durch Zusammenpressen von übereinandergelegten Lederstückchen ohne Bindemittel. 3. …

### Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4115.20.00.00.0 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4115.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 4115.20.00.00 umfasst Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4115.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4115.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4115.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 411520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4115.20.00.00?

4115.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4115.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4115.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4115 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl > 411520 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4115.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4115.20.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23600/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4115.20.00.00?

TARIC-Code 4115.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4115200000 verlinken.
