# Zolltarifnummer 4201.00: Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe…

> Die Zolltarifnummer 4201.00 steht für Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/420100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4201.00
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4201 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
    - 4201.00 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE576/15-1** (DE): Sattlerwaren für Tiere, sog. Hundebekleidung, Abbildung siehe Anlage, - Bekleidung für Hunde in der Art einer Jacke, - aus einseitig gerauten Spinnstoffgewirken (aus 50% Polyester und 50% Baumwolle, lt. Antrag), - den Körper eines kleinen Hundes bedeckend, - mit Aussparungen für den Kopf und das Gesäß mit den Hinterpfoten sowie zwei kurzen Ärmeln für die Vorderpfoten, - am Unterteil mit einem Reißverschluss zum Fixieren der Jacke am Hund ausgestattet, - mit einer Länge von ca. 34 cm und einer Breite von ca. 17 cm, - aufgrund der Machart und der Größe erkennbar als Sattlerware für Tiere. "Sattlerwaren für Tiere"
- **GBBTI504026986** (GB): A GIRTH SLEEVE FOR A HORSE. THE PRODUCT FITS AROUND THE GIRTH OF THE HORSE TO SECURE THE SADDLE IN PLACE. IT IS MADE FROM NON-SLIP RUBBER WITH TEXTILE BACKING. IT SECURES WITH HOOK AND LOOP TAPE.
- **DE13368/14-1** (DE): Sattlerware für Tiere, sog. Hundeschwimmweste, Abbildung siehe Anlage, - mehrlagig gearbeitet, - - mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken aus Spinnstoffen (u. a. Neopren), - - mit mehreren Zwischenlagen aus Zellkunststoff, die als Auftriebsmittel dienen, - mit einer Länge von ca. 32 cm und einer Breite von ca. 42 cm, in sieben unterschiedlichen Größen/Gewichts- klassen, - wird über den Rücken eines Hundes gelegt und unter dem Bauch und unter dem Kopf mit in der Länge verstell- baren, gewebten Bändern mit Schnappverschlüssen und Klettverschlüssen geschlossen, - mit einem sog. Bergegriff im Rückenbereich und reflektierenden Streifen ausgestattet, - dient dem Beschirren bzw. der Ausstattung von Hunden, - verpackt in einer für derartige Waren üblichen Verkaufsumschließung. "Sattlerware für Tiere (Schwimmweste), aus Stoffen aller Art"
- **DE13370/14-1** (DE): Sattlerware für Tiere, sog. Hundegeschirr, Abbildung siehe Anlage, - aus ca. 2 cm breiten Bändern aus Gewebe aus Spinnstoffen sowie im Bereich der Brust und des Bauches mit einem gepolsterten Gewirkezuschnitt (Neopren), - mit zwei angenähten Schnappverschlüssen aus Kunststoff, - oben mit einem angenähten Ring aus unedlem Metall zur Befestigung der Leine, - zweifach auf die Größe des Hundes verstellbar, in sieben unterschiedlichen Größen/Gewichtsklassen, - dient dem Beschirren bzw. der Ausstattung von Hunden, - verpackt in einer für derartige Waren üblichen Verkaufsumschließung. "Sattlerware für Tiere (Hundegeschirr), aus Stoffen aller Art"
- **FR-RTC-2014-000054** (FR): LONGE ETHOLOGIQUE, POUR CHEVAUX, D'UNE LONGUEUR DE 7 M, ET D'UN DIAMETRE DE 22 MM. CONFECTIONNEE EN MATIERE TEXTILE, COTON NATUREL EPAIS, AVEC A UNE EXTREMITE UN MOUSQUETON EN ACIER, ET A L'AUTRE EXTREMITE UN LATIGO EN CUIR.
- **FR-RTC-2014-000052** (FR): GUETRE, POUR CHEVAUX, ANATOMIQUE, EN POLYURETHANE MOULE, DOUBLE D'UN EPAIS NEOPRENE, FINITION CARBONE, AVEC POUR FERMETURE DEUX SANGLES ELASTIQUES A TRIPLE POSITIONNEMENT DE REGLAGE, A CLIPSER SUR DES BOULES EN LAITON, OUVERTURES DE PART ET D'AUTRES PERMETTANT LA CIRCULATION D'AIR.
- **FR-RTC-2014-000050** (FR): PROTEGE-BOULETS, POUR CHEVAUX, ANATOMIQUE, EN POLYURETHANE MOULE, DOUBLE D'UN EPAIS NEOPRENE, FINITION EN CARBONE, AVEC POUR FERMETURE DEUX SANGLES ELASTIQUES A TRIPLE POSITIONNEMENT DE REGLAGE, A CLIPSER SUR DES BOULES EN LAITON, OUVERTURES DE PART ET D'AUTRES PERMETTANT LA CIRCULATION DE L'AIR.
- **DEF/2604/08-1** (DE): Sattlerware für Tiere, sog. Kinnkettenpolster, Art. Nr. 246 07, siehe Foto, - rechteckiger Zuschnitt mit abgerundeten Ecken mit den Abmessungen 13,5 x 3,5 cm, - doppellagig; aus ca. 3,5 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5906; aus einfarbigem, gerautem, dichtem Gewirke, das auf der Außenseite mit einer geprägten Lage aus Zellkautschuk (Quadratmetergewicht augenscheinlich unter 1500 g) überzogen ist; das Gewirke ist jedoch geraut und dient damit nicht nur der Verstärkung, - entlang dem Rand mit einem schmalen Band aus Geweben eingefasst, - auf einer Seite mit zwei angenähten, elastischen Bändern versehen, - zum Aufziehen auf die Kinnkette am Zaumzeug von Pferden bestimmt, - dient dem Schutz des Pferds vor Scheuerstellen (Schutzvorrichtung).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4201

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren aus Leder, rekonstituiertem Leder, Pelzfellen, Spinnstoffen oder anderen Stoffen, zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere. Zu dieser Position gehören insbesondere Sättel, Geschirre und Kumte (einschließlich Zügel, Zaumzeuge und Zugtaue für Reit-, Zug- oder Packtiere), Kniekappen, Scheuklappen und andere Schutzvorrichtungen, Spezialbeschirrungen für Zirkustiere, Maulkörbe für alle Tiere, Halsbänder, Leinen und Beschirrungen für Hunde und Katzen, Satteltaschen, Pistolenhalfter, Satteldecken und Sattelkissen, Pferdedecken von besonderer Form, Hundedecken. Nicht zu dieser Position gehören: a) Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), die gesondert gestellt werden (im allgemeinen Abschnitt XV) und Verzierungen (z. B. …

### Pos. 4201

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Beschluss des BFH vom 7.4.2010 AZ.: VII B 158/09: Aus den Gründen: Tatbestand: Die Klägerin beantragte die Abfertigung von „Decken für Tiere (Hunde)“ zum freien Verkehr. … In einem vom Beklagten veranlassten Einreihungsgutachten wurde die Ware beschrieben: „andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen“(KN-Code 6307 9010), rechteckige, mit abgerundeten Ecken versehene so genannte Haustierdecke, in den Abmessungen von ca. 70 x 100 cm, an den Rändern mit einem ca. 1 cm breiten Gewebestreifen gesäumt, also konfektioniert, aus ca. 3,3 mm dicken, cremefarbenen Plüschgewirken aus lt. …

### Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4201.00.00 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4201.00?

Die Zolltarifnummer 4201.00 umfasst Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4201.00?

Der Drittlandszollsatz für 4201.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4201.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4201.00?

4201.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4201.00 im Zolltarif eingeordnet?

4201.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4201 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4201.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4201.00 erfasst, zum Beispiel DE576/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4201.00?

HS-Unterposition 4201.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/420100 verlinken.
