# Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0: Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, andere

> Die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0 steht für Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42010000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4201.00.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4201 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
    - 4201.00.00 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
      - 4201.00.00.90 andere
        - 4201.00.00.90.0 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI50480/25-1** (DE): Bekleidung für Hunde, sog. Hundebody (Jersay), Foto siehe Anlage, - in der Art eines T-Shirts, - aus Gewirken aus Spinnstoffen (laut Antrag 100 % Polyester), - mit Aussparungen für den Kopf und das Gesäß mit den Hinterpfoten sowie zwei kurzen Ärmeln für die Vorderpfoten, - im Bereich des Rückens mit einem Schriftzug und einem Motivdruck versehen, - den Körper eines Hundes bedeckend, - in unterschiedlichen Größen. - dient erkennbar dem Beschirren und Ausstatten von Hunden und damit als Sattlerware für Tiere. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel"
- **DEBTI18010/25-1** (DE): Pullover für Hunde, Foto siehe Anlage, - Bekleidung für Hunde, - aus Gewirken aus Spinnstoffen (laut Antrag aus 100 % Acryl), - mit Aussparungen für den Kopf und das Gesäß, - mit zwei schlitzförmigen Aussparungen für die Vorderläufe, - den Körper eines Hundes bedeckend, - dient erkennbar dem Ausstatten von Hunden und damit als Sattlerware für Tiere, - in unterschiedlichen Farben und Größen. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel"
- **DEBTI18018/25-1** (DE): Jacke für Hunde, Foto siehe Anlage, - Bekleidung für Hunde, - aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage aus Geweben aus Spinnstoff, einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage aus Fleece (synthetischer Wirkpelz), - mit einem hohen Kragen, - am Rücken mit einem Schlitz zum Durchführen einer Hundeleine und zwei angenähten Zierklappen, - am Hals und am Bauch jeweils mit einem Klettverschluss zum Fixieren der Jacke am Hund ausgestattet, - den Körper eines Hundes bedeckend, - dient erkennbar dem Ausstatten von Hunden und damit als Sattlerware für Tiere, - in unterschiedlichen Größen. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel"
- **DEBTI9638/25-1** (DE): Leine für Hunde, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer ca. 300 cm langen Leine für Hunde, - - aus einem ca. 1 cm breiten Band aus Spinnstoffgewebe, - - mit einem am vorderen Ende der Leine angebrachten Karabinerhaken aus unedlem Metall, - - mit einem Kunststoffgehäuse mit angearbeitetem Griff, - - - mit einem Aufrollmechanismus für die Leine mit Feststellfunktion mittels eines Druckknopfes, - - mit zwei runden Scheiben aus Aluminium, die nach dem Bedrucken auf die beiden Seiten des Kunststoffgehäuses geklebt werden, - unfertige und noch nicht zusammengesetzten Ware, die wie die fertige, zusammengesetzte Ware einzureihen ist. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel"
- **DEBTI4251/25-1** (DE): Halsband für Hunde, sog. Hundehalsband, Foto siehe Anlage, - aus Leder (laut Antrag), - mit einer angenieteten Schnalle aus unedlem Metall, - mit einem angenieteten D-Ring aus unedlem Metall zum Anbringen der Leine, - mit vier gestanzten Löchern versehen, - mit einer Breite von ca. 2 cm und einer Länge von ca. 50 cm, - dient erkennbar dem Ausstatten von Hunden und damit als Sattlerware für Tiere. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel aus Leder"
- **DEBTI4252/25-1** (DE): Halsband für Hunde, sog. Hundehalsband, Foto siehe Anlage, - aus Leder (laut Antrag), - mit einer Polsterung aus Kunststoff (laut Antrag EVA), - mit einer angenieteten Schnalle aus unedlem Metall, - mit einem angenieteten D-Ring aus unedlem Metall zum Anbringen der Leine, - mit vier gestanzten Löchern versehen, - mit einer Breite von ca. 2 cm und einer Länge von ca. 55 cm, - dient erkennbar dem Ausstatten von Hunden und damit als Sattlerware für Tiere. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel aus Leder"
- **DEBTI39884/24-1** (DE): Sattlerware für Tiere, sog. Kettenleine mit Neopren-Handschlaufe, Foto siehe Anlage, - in Form einer Leine für Hunde, - aus einer ca. 70 cm langen Kette aus unedlem Metall (verchromt), - an einem Ende mit einem Karabinerhaken aus unedlem Metall (verchromt) ausgestattet, - am anderen Ende mit einer an der Innenseite gepolsterten Handschlaufe aus Spinnstoffen versehen, - mit einer Länge von ca. 100 cm. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel"
- **DEBTI10365/24-1** (DE): Bademantel für Hunde, Foto siehe Anlage, - aus Schlingengewirken aus Spinnstoff (laut Antrag 100 % Polyester); an den Rändern gesäumt, - mit einem Kragen mit Klettverschluss, - im Bereich der Brust mit einem Klettverschluss zu schließen, - den Körper eines Hundes bedeckend, - laut Antrag in den Größen S, M und L, - dient erkennbar dem Ausstatten von Hunden und damit als Sattlerware für Tiere. "Sattlerware für alle Tiere, aus Stoffen aller Art, kein Reitsattel"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4201

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren aus Leder, rekonstituiertem Leder, Pelzfellen, Spinnstoffen oder anderen Stoffen, zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere. Zu dieser Position gehören insbesondere Sättel, Geschirre und Kumte (einschließlich Zügel, Zaumzeuge und Zugtaue für Reit-, Zug- oder Packtiere), Kniekappen, Scheuklappen und andere Schutzvorrichtungen, Spezialbeschirrungen für Zirkustiere, Maulkörbe für alle Tiere, Halsbänder, Leinen und Beschirrungen für Hunde und Katzen, Satteltaschen, Pistolenhalfter, Satteldecken und Sattelkissen, Pferdedecken von besonderer Form, Hundedecken. Nicht zu dieser Position gehören: a) Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), die gesondert gestellt werden (im allgemeinen Abschnitt XV) und Verzierungen (z. B. …

### Pos. 4201

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Beschluss des BFH vom 7.4.2010 AZ.: VII B 158/09: Aus den Gründen: Tatbestand: Die Klägerin beantragte die Abfertigung von „Decken für Tiere (Hunde)“ zum freien Verkehr. … In einem vom Beklagten veranlassten Einreihungsgutachten wurde die Ware beschrieben: „andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen“(KN-Code 6307 9010), rechteckige, mit abgerundeten Ecken versehene so genannte Haustierdecke, in den Abmessungen von ca. 70 x 100 cm, an den Rändern mit einem ca. 1 cm breiten Gewebestreifen gesäumt, also konfektioniert, aus ca. 3,3 mm dicken, cremefarbenen Plüschgewirken aus lt. …

### Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0 umfasst Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4201.00.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4201.00.00.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4201.00.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0?

4201.00.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4201.00.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4201.00.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4201 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art > 42010000 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art > 4201000090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4201.00.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4201.00.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50480/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4201.00.00.90.0?

Warennummer 4201.00.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42010000900 verlinken.
