# Zolltarifnummer 4202.12.19: Reisekoffer, andere

> Die Zolltarifnummer 4202.12.19 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42021219
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.12.19
- Drittlandszollsatz: 9,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.12 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
      - 4202.12.19 Reisekoffer, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI17808/26-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Motorradkoffer und einer Regenhülle, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Motorradkoffer (den Koffern ähnliches Behältnis): - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend), - - an den beiden Längsseiten (mit Ausnahme von ca. 2 , 5 cm hohen Streifen aus Kunststofffolie) sowie der Vorder- und Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - am Bodenteil in der Mitte mit einer Platte mit einer Außenseite aus Kunststoff zum Befestigen des Koffers auf einem Motorrad, - - an der Oberseite mit einem Handtragegriff in Form eines Klettbandes und einer Schlaufe, - - an der Rückseite mit einem Handtragegriff, - - an beiden Längsseiten mit einer angenähten, kurzen Schlaufe, - - aufklappbar; mit einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - - an der Deckelinnenseite mit einem netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - - an den Seiten gefüttert; innen mit vier elastischen Bändern sowie mit einem an einem Schnappverschluss befestigten Gewebeband ausgestattet, - - formstabil gearbeitet, - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 24 cm (Tiefe) x 15 cm (Höhe), - - speziell zur Befestigung auf einem Motorrad gearbeitet, - - stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar, - Regenhülle (konfektionierte Spinnstoffware): - - aus Gewebe aus Spinnstoffen, - - am unteren Rand gesäumt und mit einem Kordelzug mit Stopper versehen, - - entsprechend der Form des Motorradkoffers gearbeitet, - - lose in den Motorradkoffer eingelegt, - der Motorradkoffer bestimmt aufgrund des Umfangs und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI17810/26-1** (DE): Motorradkoffer, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend), - an den beiden Längsseiten (mit Ausnahme von ca. 2 , 5 cm hohen Streifen aus Kunststofffolie) sowie an der Vorder- und Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Oberseite mit einem Handtragegriff in Form eines Klettbandes, - an der Rückseite mit einem Handtragegriff, - am unteren Rand mit zwei angenähten Schlaufen sowie einem angenähten Riemen mit Schnappverschluss zum Befestigen des Koffers auf einem Motorrad, - an der Vorderseite und an den Längsseiten mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - an der Deckelinnenseite mit einem netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - innen mit einem an einem Schnappverschluss befestigten Gewebeband und mit vier offenen, netzartigen Reißverschlussfächern ausgestattet; mit einem abknöpfbaren Innenfutter mit einem Rollpackverschluss, - formstabil gearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 30 cm (Breite) x 35 cm (Tiefe) x 21 cm (Höhe), - mit einer Dehnfalte, die von einem umlaufenden Reißverschluss verdeckt wird, - stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI17809/26-1** (DE): Motorradkoffer, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend), - an den beiden Längsseiten (mit Ausnahme von ca. 2 , 5 cm hohen Streifen aus Kunststofffolie) sowie an der Vorder- und Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am Bodenteil in der Mitte mit einer Platte mit einer Außenseite aus Kunststoff zum Befestigen des Koffers auf einem Motorrad, - an der Oberseite mit einem Handtragegriff in Form eines Klettbandes, - an der Rückseite mit einem Handtragegriff, - an beiden Längsseiten mit einer angenähten, kurzen Schlaufe, - aufklappbar; mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - - an der Deckelinnenseite mit einem netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - innen mit einem an einem Schnappverschluss befestigten Gewebeband ausgestattet; mit einem abknöpfbaren Innenfutter mit einem Rollpackverschluss, - formstabil gearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 22 cm (Breite) x 32 cm (Tiefe) x 18 cm (Höhe), - mit einer Dehnfalte, die von einem umlaufenden Reißverschluss verdeckt wird, - stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI17782/26-1** (DE): Den Koffern ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien, - - am Deckelteil mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - an vier aufgesetzten Zuschnitten mit einer Außenseite aus reflektierenden Mikroglaskugeln, - - mit einem Handtragegriff, - - aufklappbar; mit einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - - mit einem erweiterten Innenfutter mit Rollpackverschluss; mit Klettstreifen befestigt, - - formstabil gearbeitet, - - speziell zur Befestigung auf einem Motorrad geformt, - - mit den Abmessungen: ca. 44 cm (Breite) x 26 cm (Höhe) x 21 cm (Tiefe), - stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar, - die Kunststofffolien bestimmen im Hinblick auf den Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite des Behältnisses. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI15674/26-1** (DE): Den Koffern ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - aufgebracht auf einer formgebenden Unterlage aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - auf dem Deckel mit einem Klettband und vier Schlaufen versehen, - an beiden Schmalseiten mit zwei angenähten Gurtbändern mit Klettverschluss zur Befestigung des Behältnisses, - aufklappbar; mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - - an der Deckelinnenseite mit einem netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - innen mit einem nach oben erweiternden Futter mit einem Rollpackverschluss ausgestattet, - formstabil gearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 41 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 19 cm (Tiefe), - mit einer Dehnfalte, die von einem umlaufenden Reißverschluss verdeckt wird, - passgenau zur Befestigung auf einem Motorrad gearbeitet, - stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoff mit Kordelzug verpackt. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI15673/26-1** (DE): Den Koffern ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - aufgebracht auf einer formgebenden Unterlage aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - auf dem Deckel mit einem Klettband und vier Schlaufen versehen, - an beiden Schmalseiten mit zwei angenähten Gurtbändern mit Klettverschluss zur Befestigung des Behältnisses, - aufklappbar; mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - - an der Deckelinnenseite mit einem netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - innen mit einem nach oben erweiternden Futter mit einem Rollpackverschluss ausgestattet, - formstabil gearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 41 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 19 cm (Tiefe), - mit einer Dehnfalte, die von einem umlaufenden Reißverschluss verdeckt wird, - passgenau zur Befestigung auf einem Motorrad gearbeitet, - stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoff mit Kordelzug verpackt. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI3047/26-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Motorradkoffer und einer Regenhülle, sog. Tankrucksack, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - nach den Antragsangaben: - - Motorradkoffer (den Koffern ähnliches Behältnis): - - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien, - - - an den beiden Längsseiten (mit Ausnahme von ca. 2 , 5 cm hohen Streifen aus Kunststofffolie) sowie an der Vorder- und Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - - am Bodenteil mit einer Platte mit Außenseite aus Kunststoff zum Befestigen des Koffers an einem Motorrad, - - - an der Oberseite mit einem Handtragegriff in Form eines Klettbandes, - - - an der Rückseite mit einem Handtragegriff, - - - an beiden Längsseiten mit einer angenähten, kurzen Schlaufe, - - - aufklappbar; mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - - - - an der Deckelinnenseite mit einem netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - - - an den Seiten gefüttert; innen mit vier elastischen Bändern sowie mit einem an einem Schnappverschluss befestigten Gewebeband ausgestattet, - - - formstabil gearbeitet, - - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 24 cm (Tiefe) x 15 cm (Höhe), - - Regenhülle (konfektionierte Spinnstoffware): - - - aus Gewebe aus Spinnstoffen, - - - am unteren Rand gesäumt und mit einem Kordelzug mit Stopper versehen, - - - entsprechend der Form des Motorradkoffers gearbeitet, - - - lose in den Motorradkoffer eingelegt, - der Motorradkoffer stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar, - die Kunststofffolie bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite des Motorradkoffers, - der Motorradkoffer bestimmt aufgrund des Umfangs und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI41/26-1** (DE): Den Koffern ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - aufgebracht auf einer formgebenden Unterlage aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - auf dem Deckel mit einem Klettband und vier Schlaufen versehen, - an beiden Schmalseiten mit zwei angenähten Gurtbändern mit Klettverschluss zur Befestigung des Behältnisses, - aufklappbar; mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - - an der Deckelinnenseite mit einem netzartigen Reißverschlussfach ausgestattet, - - innen mit einem nach oben erweiternden Futter mit einem Rollpackverschluss ausgestattet, - formstabil gearbeitet, - mit den Abmessungen: ca. 41 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 19 cm (Tiefe), - mit einer Dehnfalte, die von einem umlaufenden Reißverschluss verdeckt wird, - passgenau zur Befestigung auf einem Motorrad gearbeitet, - stellt sich aufgrund der Formstabilität und des Gesamteindrucks als ein den Koffern ähnliches Behältnis dar, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoff mit Kordelzug verpackt. "Den Koffern ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19: Im Sinne dieser Unterposition gilt: Wenn das Außenmaterial aus einem Verbundstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoff-Folie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoff-Folie ), so kommt es für die Einreihung in diese Unterposition nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbundstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, dass ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage im Aussehen einer aufgebrachten vorgefertigten Kunststoff-Folie gleicht.

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4202.12.19.00.0 aus Kunststofffolien, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.19?

Die Zolltarifnummer 4202.12.19 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.19?

Der Drittlandszollsatz für 4202.12.19 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.19?

4202.12.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.12.19 im Zolltarif eingeordnet?

4202.12.19 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI17808/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.19?

KN-Code 4202.12.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42021219 verlinken.
