# Zolltarifnummer 4202.12.19.00: Reisekoffer, andere

> Die Zolltarifnummer 4202.12.19.00 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4202121900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.12.19.00
- Drittlandszollsatz: 9,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.12 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
      - 4202.12.19 andere
        - 4202.12.19.00 Reisekoffer, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI9667/26-1** (DE): Reisekoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend) auf einer Unterlage aus Spinnstoff, - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - an der Rückseite und am Bodenteil teilweise mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - am oberen Ende mit einem Handtragegriff, - mit einem ausziehbaren Griff zum Ziehen des Koffers auf vier Rollen (Trolleyfunktion), - an beiden Schmalseiten mit einem aufgesetzten, offenen, netzartigen Einsteckfach mit einer Außenseite aus Spinnstoff, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des Rands der Vorderseite an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen am Deckel mit zwei netzartigen Einsteckfächern sowie im Bodenteil mit zwei Rückhaltegurten mit Schnappverschluss ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 30 cm (Breite) x 40 cm (Höhe) x 17 cm (Tiefe). "Reisekoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI8017/26-1** (DE): Handkoffer, sog. Aluminiumkoffer-Satz, 3-tlg., Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus silberfarbenen Kunststofffolien (geprägt), - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - mit einem Rahmen aus unedlen Metallen und Eckverstärkungen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - mit einem aufklappbaren Deckel mit zwei abschließbaren Bügelverschlüssen, - - im Deckel sowie im Bodenteil mit Schaumkunststoff ausgekleidet, - - der kleinste Koffer des dreiteiligen Sets ist im Bodenteil mit verstellbaren Stegen aus mit Schaumkunststoff verkleideten Holzfaserplatten zur beliebigen Fächereinteilung ausgestattet, - als Set in drei Größen; mit den Abmessungen: - - ca. 46 cm (Breite) x 33 cm (Höhe) x 17 cm (Tiefe), - - ca. 38 cm (Breite) x 25 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - - ca. 33 cm (Breite) x 20 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI15130/26-1** (DE): Handkoffer, sog. Waffenkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien mit Noppenstruktur, die auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten aufgeklebt sind, - mit einem Kantenschutz und Eckbeschlägen aus unedlem Metall (laut Antrag Aluminium), - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff an einer Schmalseite, - mit einem Handtragegriff an der anderen Schmalseite, - mit zwei Bügelverschlüssen mit beiliegenden Schlüsseln und zwei Zahlenschlössern, - - im Deckelteil und im Bodenteil mit einer angeklebten, noppenartig geformten Einlage aus Schaumkunststoff sowie mit einer weiteren, herausnehmbaren noppenartig geformten Einlage aus Schaumkunststoff ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 135 cm (Breite) x 38 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - soll der Aufnahme von Langwaffen dienen; jedoch keine Einreihung als Etui für Waffen, da aufgrund der neutral gestalteten Einlagen nicht als Etui für Waffen erkennbar. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **SKBTI248211/25/251** (SK): Tovarom je kufrík. Rozmery tovaru: 35*23.2*10 cm, materiál tovaru: kartón 2 mm (1000-1200 g), špecifikácia tovaru: vnútorná vrstva - 600 g lepenky, vonkajší papier - 157 g natieraného papiera (lesklý povrch alebo matná úprava), 4c (nezahŕňa UV potlač), vnútorný papier - 100g nenatieraný papier, 4c (nezahŕňa UV potlač). Balenie tovaru： PP vrecko, do hlavného kartónu po 6 ks, hniezdenie, na každej rukoväti je vytlačená papierová visačka - 4+4 tlač.
- **FRBTIFR-BTI-2025-00731** (FR): Sac spécialement aménagé, destiné au transport d'écrans de 19 à 22 pouces (non présentés), rigide, à surface extérieure en polystyrène expansé (EPS) recouvert de feuilles de matière plastique (EVA), se refermant à l’aide d’une fermeture à glissière. Il est pourvu d’une bandoulière rembourrée, amovible et réglable avec deux mousquetons aux extrémités qui s’accrochent à deux anneaux, ainsi que d’une poignée de transport rembourrée. À l’intérieur, des sangles rembourrées maintiennent l’écran en place. Les câbles et les accessoires sont rangés dans un compartiment de rangement souple placé sous l’écran.
- **DEBTI13239/25-1** (DE): Handkoffer, sog. Service- und Montagekoffer, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus silberfarbenen Kunststofffolien (rillenartig geprägt), - - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - - mit einem Rahmen aus Aluminium und Eckverstärkungen aus Kunststoff, - - mit einem Handtragegriff, - - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Schnappverschlüssen, - - - an der Deckelinnenseite mit einer textilen Halterung mit elf aufgenähten, oben offenen, unterschiedlich breiten und langen Einsteckfächern ausgestattet, - - - im Bodenteil mit herausnehmbaren, verstellbaren Trennstegen ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 44 cm (Breite) x 37 cm (Höhe) x 14 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI59921/24-1** (DE): Handkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (noppenartig geprägt), - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - mit einem Rahmen aus laut Antrag Aluminium und Eckverstärkungen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei abschließbaren Bügelverschlüssen, - - ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 44 cm (Breite) x 34 cm (Höhe) x 14 cm (Tiefe). "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI59931/24-1** (DE): Handkoffer, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (streifenartig geprägt), - - aufgeklebt auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten, - mit einem Rahmen aus laut Antrag Aluminium und Eckverstärkungen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff, - aufklappbar; mit zwei Schnappverschlüssen mit Zahlenschloss, - - an der Deckelinnenseite mit einem angenähten Spinnstoffzuschnitt mit elf aufgenähten, offenen Einsteckfächern sowie mit einem vorklappbaren, universellen sog. Utensilienträger aus Kunststoff mit eingearbeiteten, elastischen Spinnstoffbändern ausgestattet, - - im Kofferboden mit optional zu befestigenden Trennstegen aus Kunststoff ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 44 cm (Breite) x 35 cm (Höhe) x 21 cm (Tiefe), - nicht erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Aufnahme von Werkzeugen hergerichtet. "Handkoffer, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19: Im Sinne dieser Unterposition gilt: Wenn das Außenmaterial aus einem Verbundstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoff-Folie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoff-Folie ), so kommt es für die Einreihung in diese Unterposition nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbundstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, dass ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage im Aussehen einer aufgebrachten vorgefertigten Kunststoff-Folie gleicht.

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4202.12.19.00.0 aus Kunststofffolien, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.12.19.00?

Die Zolltarifnummer 4202.12.19.00 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.12.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 4202.12.19.00 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.12.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.12.19.00?

4202.12.19.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.12.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

4202.12.19.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420212 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen > 42021219 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.12.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.12.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI9667/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.12.19.00?

TARIC-Code 4202.12.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4202121900 verlinken.
