# Zolltarifnummer 4202.29.00: Reisekoffer, andere

> Die Zolltarifnummer 4202.29.00 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42022900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.29.00
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.29 andere
      - 4202.29.00 Reisekoffer, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI27877/24-1** (DE): Handtasche, sog. Weekender, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus silberfarbenen Mikroglaskugeln, die flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoff aufgeklebt sind (Gewebe der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bilden, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit zwei aufgesetzten, offenen Einsteckfächern und einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 30 cm (Breite) x 22 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DE10553/15-1** (DE): Handtasche (Theatertasche), sog. kleines Handtäschchen (Clutchbag), Art. TA20118, Foto siehe Anlage, - mit einem Handtaschenkörper aus einer Spinnstofflage mit einer Unterlage aus Schaumkunststoff, - mit einer Außenseite aus miteinander verketteten, silberfarbenen Metallplättchen, - mit einem Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einer Überschlagklappe mit Magnetknopfverschluss, - gefüttert, mit einem eingenähten Einsteckfach mit Reißverschluss, - mit den Abmessungen von ca. 27 cm (Länge) x 16 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einem Taschenkorpus aus Spinnstoffen und einer Außenseite aus unedlen Metallen"
- **DE3689/15-1** (DE): Handtasche, Artikel 710.950.750, Foto siehe Anlage, - mit einem Handtaschenkörper aus Spinnstofflagen aus einem "einfachen" Gewebe und einem bestickten Gewebe (Applikationsstickerei der Position 5810), - - die Spinnstofflagen bilden den Überzug für zwei Halbschalen aus Kunststoff, - mit unterschiedlichen Außenseiten, - - die Schauseite (charakterbestimmend) besteht aus der Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Geweben (fast vollständig bedeckt) und Applikationen (sichtbare Außenseite) aus einer Perlenkette sowie einem Metallband mit eingefassten Strasssteinchen aus Kunststoff, - - die andere Seite besteht lediglich aus Gewebe (nicht überzogen bzw. bestickt), - - mit einer Randeinfassung der beiden Halbschalen aus silberfarbenem, unedlem Metall, - mit einem Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einem Schnappverschluss zu öffnen, - innen gefüttert und mit einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 18 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 7 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DE3688/15-1** (DE): Handtasche, Artikel 710.983.525, Foto siehe Anlage, - mit einem Handtaschenkörper aus Spinnstofflagen aus Gewirke bzw. aus Gewebe, - - die Spinnstofflagen bilden den Überzug für zwei Halbschalen aus Kunststoff, - mit unterschiedlichen Außenseiten, - - die Schauseite (charakterbestimmend) ist mit einem Gitter aus Ringen und Plättchen aus unedlem Metall und mit aufgeklebten Strasssteinchen aus Kunststoff überzogen, - - die andere Seite (aus Gewirke) ist nicht überzogen, - - mit einer Randeinfassung der beiden Halbschalen aus silberfarbenem, unedlem Metall, - mit einem Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einem Schnappverschluss in Hornoptik zu öffnen, - innen gefüttert und mit einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 18 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 7 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DE23816/14-1** (DE): Handtasche, sog. Clutch, Style 766101965, Abbildung siehe Anlage, - aus mit Perlen bestickten Spinnstoffgeweben der Position 5810 (Applikationsstickerei) und aus Leder, - - an der Schauseite mit einer Außenseite aus Perlen aus Glas, die das Spinnstoffgewebe fast vollständig be- decken und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff bilden, - - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Leder, - - die Glasperlen bestimmen nach dem äußeren Erscheinungsbild (Schauseite) den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einem abnehmbaren Trageriemen aus Leder ausgestattet, - entlang des oberen Randes mit einem Reißverschluss zu öffnen, - innen mit einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, gefüttert, - mit den Abmessungen von ca. 19 (L) x 15 (H) x 1 (T) cm, - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DE23818/14-1** (DE): Handtasche, sog. Clutch, Style 766101967, Abbildung siehe Anlage, - aus mit Steinen und Perlen bestickten Spinnstoffgeweben der Position 5810 (Applikationsstickerei) und aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an der Schauseite mit einer Außenseite aus Steinen aus Kunststoff und Perlen aus Glas, die das Spinn- stoffgewebe fast vollständig bedecken und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff bilden, - - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - die Kunststoffsteine und Glasperlen bestimmen nach dem äußeren Erscheinungsbild (Schauseite) den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einer Gliederkette aus unedlem Metall als Tragemöglichkeit ausgestattet, - mit einer Überschlagklappe mit Magnetknopfverschluss zu öffnen, - innen mit einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, gefüttert, - mit den Abmessungen von ca. 25 (L) x 16 (H) x 2 (T) cm, - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DE23817/14-1** (DE): Handtasche, sog. Clutch, Style 766101966, Abbildung siehe Anlage, - aus mit Perlen bestickten Spinnstoffgeweben der Position 5810 (Applikationsstickerei) und aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an der Schauseite mit einer Außenseite aus Perlen aus Glas, die das Spinnstoffgewebe fast vollständig be- decken und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff bilden, - - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - die Glasperlen bestimmen nach dem äußeren Erscheinungsbild (Schauseite) den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einem abnehmbaren Trageriemen aus Leder ausgestattet, - entlang des oberen Randes mit einem Reißverschluss zu öffnen, - ohne Inneneinteilung, gefüttert, - mit den Abmessungen von ca. 20 (L) x 14 (H) x 1 (T) cm, - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DE23819/14-1** (DE): Handtasche, sog. Clutch, Style 766101946, Abbildung siehe Anlage, - aus mit Pailletten und Perlen bestickten Spinnstoffgeweben der Position 5810 (Applikationsstickerei) und aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an der Schauseite mit einer Außenseite aus Pailletten aus Kunststoff und Perlen aus Glas, die das Spinn- stoffgewebe fast vollständig bedecken und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff bilden, - - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - die Kunststoffpailletten und Glasperlen bestimmen nach dem äußeren Erscheinungsbild (Schauseite) den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einem abnehmbaren Trageriemen aus Leder ausgestattet, - mit einer Überschlagklappe mit Magnetknopfverschluss zu öffnen, - innen mit einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, gefüttert, - mit den Abmessungen von ca. 25 (L) x 17 (H) x 2 (T) cm, - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …

### Pos. 4202

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4202.29.00.00.0 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.29.00?

Die Zolltarifnummer 4202.29.00 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.29.00?

Der Drittlandszollsatz für 4202.29.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.29.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420229. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.29.00?

4202.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.29.00 im Zolltarif eingeordnet?

4202.29.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420229 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.29.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.29.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27877/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.29.00?

KN-Code 4202.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42022900 verlinken.
