# Zolltarifnummer 4202.29.00.00.0: Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, andere

> Die Zolltarifnummer 4202.29.00.00.0 steht für Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42022900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.29.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.29 andere
      - 4202.29.00.00.0 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI49191/24-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Handtasche, fünf verschiedenen Stickerbögen, einem Paillettenaufkleber und einem Bogen mit Glitzersteinen, sog. Handtasche für Kinder zum Selbstgestalten, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (der Bastelbedarf ist in der Tasche eingesteckt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Verzieren der Handtasche), - Handtasche: - - mit einer Außenseite (Überzug) aus Papier, - - mit einem formgebenden Korpus aus Pappe, - - mit einem Handtragegriff aus mit Papier ummantelter Pappe, - - mit einer Überschlagklappe mit Magnetverschluss, - - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - - mit den Abmessungen: ca. 15 cm (Höhe) x 19 cm (Breite) x 8 cm (Tiefe), - - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - Stickerbögen: - - aus Papier, - - mit vorgestanzten, zum Ablösen bestimmten, farbig bedruckten Stickern mit Selbstklebeschicht, - Paillettenaufkleber: - - aus Spinnstoff mit aufgestickten Pailletten aus Kunststoff; in Herzform, - - an der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht, die von einem Schutzpapier abgedeckt wird, - Bogen mit Glitzersteinen: - - Nachahmungen von Schmucksteinen in unterschiedlichen Farben; an der Unterseite klebend, - die Handtasche bestimmt im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Handtasche, ganz mit Papier überzogen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DEBTI30362/23-1** (DE): Handtasche, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen hergestellt: - - mit einem Taschenkorpus aus Spinnstoffen (Gewebe), - - mit einem netzartigen Überzug aus Spinnstoff, - - mit runden, facettenartig gearbeiteten Schmucksteinnachbildungen aus augenscheinlich Kunststoff (laut Antrag Strasssteine), die in Fassungen aus unedlem Metall in dem netzartigen Überzug eingesetzt sind, - - die Gewebe aus Spinnstoff bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Handtasche, - mit einer Außenseite aus Kunststoff in Form der Schmucksteinnachbildungen, - mit einem Handtragegriff und einem abnehmbaren Schultertrageriemen, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 23 cm (Breite) x 14 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DEBTI27284/21-1** (DE): Handtasche, sog. Graceland Partytasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus metallfarbenen Kunststoffpartikeln, die flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoff aufgeklebt sind (Gewebe der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche der Handtasche bilden, - mit einem Handtragegriff, - mit einem abnehmbaren Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einer Überschlagklappe mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - gefüttert; mit einem offenen, aufgesetzten Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Breite) x 14,5 cm (Höhe) x 6,5 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DEBTI17621/20-1** (DE): Handtasche, sog. Partytasche Clutch Catwalk, Foto siehe Anlage, - mit verschiedenen Außenseiten: - - mit einer flächenmäßig überwiegenden, charakterbestimmenden Außenseite aus Straßsteinchen aus Kunststoff (laut Antrag), die flächendeckend in einer Lage aus Kunststoff eingelassen sind, die auf Unterlagen aus Gewirken aus Spinnstoffen aufgebracht ist (Verbunderzeugnis des Kapitels 59), - - an den Schmalseiten mit einer Außenseite aus musterbildend bedruckten Gewirken aus Spinnstoffen, - mit einem Korpus aus mit Spinnstofferzeugnissen überzogener Pappe, - mit einem Schultertrageriemen in Form einer abnehmbaren Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einer Überschlagklappe mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - gefüttert und mit einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 17 cm (Breite) x 10,5 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DE24715/15-1** (DE): Handtasche, sog. Damentasche, Foto siehe Anlage, - mit einem Handtaschenkörper aus zwei Halbschalen aus Kunststoff, die mit Schaumkunststoff überzogen sind, - mit unterschiedlichen Außenseiten: - - die Schauseite (charakterbestimmend) ist mit einem Gitter aus halbkugelförmigen Plättchen aus unedlem Metall (lt. Antrag Aluminium) auf einer Unterlage aus Geweben überzogen (das Gewebe wird nicht vollständig verdeckt), - - die andere Seite ist mit einer Kunststofffolie auf einer Unterlage aus Filz überzogen, - - mit einer Randeinfassung der beiden Halbschalen aus silberfarbenem, unedlem Metall, - mit einem Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einem Schnappverschluss zu öffnen, - innen gefüttert und mit einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 16 cm (Breite) x 9,5 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DEBTI49705/18-1** (DE): Handtasche, sog. Tasche "love", Foto siehe Anlage, - aus mit Pailletten und Perlen bestickten Spinnstoffgewirken der Position 5810 (Applikationsstickerei) und aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an der Schauseite mit einer Außenseite aus Pailletten aus Kunststoff und Perlen aus Glas, die das Gewirke fast vollständig bedecken und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bilden, - - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - nach dem Umfang sind die Stoffe an den Außenseiten gleichermaßen vorhanden; nach dem Erscheinungsbild bestimmen die Kunststoffpailletten und Glasperlen den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einer Gliederkette aus unedlem Metall zum Tragen an der Schulter, - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - gefüttert; innen ohne Unterteilung, - mit den Abmessungen von ca. 22 cm (Breite) x 16 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DEBTI49707/18-1** (DE): Handtasche, sog. Tasche "yes", Foto siehe Anlage, - aus mit Pailletten und Perlen bestickten Spinnstoffgewirken der Position 5810 (Applikationsstickerei) und aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an der Schauseite mit einer Außenseite aus Pailletten aus Kunststoff und Perlen aus Glas, die das Gewirke fast vollständig bedecken und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bilden, - - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - nach dem Umfang sind die Stoffe an den Außenseiten gleichermaßen vorhanden; nach dem Erscheinungsbild bestimmen die Kunststoffpailletten und Glasperlen den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einer Gliederkette aus unedlem Metall zum Tragen an der Schulter, - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - gefüttert; innen ohne Unterteilung, - mit den Abmessungen von ca. 22 cm (Breite) x 16 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"
- **DEBTI49709/18-1** (DE): Handtasche, sog. Tasche "Oops", Foto siehe Anlage, - aus mit Pailletten und Perlen bestickten Spinnstoffgewirken der Position 5810 (Applikationsstickerei) und aus Geweben aus Spinnstoffen, - - an der Schauseite mit einer Außenseite aus Pailletten aus Kunststoff und Perlen aus Glas, die das Gewirke fast vollständig bedecken und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bilden, - - an der Rückseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - nach dem Umfang sind die Stoffe an den Außenseiten gleichermaßen vorhanden; nach dem Erscheinungsbild bestimmen die Kunststoffpailletten und Glasperlen den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einer Gliederkette aus unedlem Metall zum Tragen an der Schulter, - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - gefüttert; innen ohne Unterteilung, - mit den Abmessungen von ca. 26 cm (Breite) x 20 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …

### Pos. 4202

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.29.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4202.29.00.00.0 umfasst Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.29.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.29.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.29.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420229. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.29.00.00.0?

4202.29.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.29.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.29.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420229 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.29.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.29.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49191/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.29.00.00.0?

Warennummer 4202.29.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42022900000 verlinken.
