# Zolltarifnummer 4202.32.10: Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien

> Die Zolltarifnummer 4202.32.10 steht für Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42023210
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.32.10
- Drittlandszollsatz: 9,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.32 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
      - 4202.32.10 Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-02325** (FR): Il s’agit d’un étui à stylo de coloris bleu, destiné à protéger et transporter un instrument d’écriture. Le produit mesure 4 x 4 x 19 cm et présente une forme allongée adaptée à un stylo, avec un capuchon amovible. Il est fabriqué à la machine. Sa composition est constituée de 10 % cuir, 63 % PVC et 27 % toile textile, cette dernière étant composée de 50 % polyester et 50 % coton. Selon les données transmises par l'opérateur, la surface extérieure est en feuille de matières plastiques. Le produit est livré avec un conditionnement comprenant une boîte et un pochon. Il est destiné à être utilisé comme étui à stylo et est commercialisé en tant que tel.
- **DEBTI12270/26-1** (DE): Geldbörse, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit einem entlang des Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - an beiden Innenseiten mit jeweils sechs Einsteckfächern im Bankkartenformat sowie mit drei Trennstegen, einer in Form eines Reißverschlussfachs (Münzfach), einer mit einem aufgesetzten Einsteckfach im Kartenformat mit klarsichtigem Sichtfenster und einer mit einem aufgesetzten Einsteckfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 19 cm (Breite) x 11 cm (Höhe) x 2 , 5 cm (Tiefe). "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI47790/25-1** (DE): Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit einem Münzfach mit einem entlang des Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - dreiteilig aufklappbar; mit einer Überschlagklappe mit einem Druckknopfverschluss, - - gefüttert; mit einem offenen Einsteckfach im Bankkartenformat mit klarsichtiger Abdeckung, acht offenen Einsteckfächern im Bankkartenformat und einem Scheinfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 9 cm (Breite) x 11 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe). "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI36952/25-1** (DE): Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit einem Korpus aus unedlem Metall, der an drei Schmalseiten die Außenseite der Geldbörse bildet, - der Korpus dient dem Einstecken von Bankkarten und ist mit einem Ausgabemechanismus zum Auswurf der Karten versehen, - an einer Längsseite mit einem Münzfach mit Reißverschluss, - mit einer Überschlagklappe mit Magnetverschluss, - - dreiteilig aufklappbar; innen mit einer Einsteckvorrichtung für Geldscheine und einem Einsteckfach im Bankkartenformat ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Länge) x 7 cm (Breite) x 2 cm (Tiefe), - verpackt in einer Stülpdeckelschachtel aus Pappe. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI34355/25-1** (DE): Visitenkartenetui, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (narbenartig geprägt), - an drei Schmalseiten und an einem schmalen Streifen an der Überschlagklappe aus unedlem Metall bestehend, - mit einem formgebenden Korpus aus unedlem Metall (laut Antrag aus Zink), - mit einer Überschlagklappe mit einem integrierten Magnetverschluss, - - innen mit samtartigem Spinnstoff ausgekleidet; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Breite) x 1 cm (Höhe) x 7 cm (Tiefe), - erkennbar zur Aufnahme von Visitenkarten bestimmt. "Ähnliches Behältnis (Visitenkartenetui), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI28771/25-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Brillenetui, einem Brillenreinigungstuch und einem kleinen Beutel, Foto siehe Anlage, - gemeinsam verpackt in einer Schachtel aus Pappe mit Pappschuber für den Einzelverkauf aufgemacht und mit Ausnahme des Beutels zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt; der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Warenzusammenstellung nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - Brillenetui: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (Zellkunststoff; lederartig und an den Schmalseite noch ornamentartig geprägt); an der Schauseite mit einem Logo aus unedlem Metall verziert, - - mit einem formstabilen Korpus aus unedlem Metall, - - mit einer Überschlagklappe mit integriertem, magnetischem Verschluss, - - - innen mit Spinnstoff ausgekleidet und mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 17 cm (Breite) x 7 cm (Tiefe) x 7 cm (Höhe), - - in Form und Größe zur Aufnahme einer Brille gearbeitet, - Brillenreinigungstuch: - - aus einem einfarbigen Gewirke aus Spinnstoffen, - - auf einer Seite mit einem Firmenschriftzug und einem Logo bedruckt, - - mit einer kontrastfarbenen Überwendlichnaht gesäumt, - - mit den Abmessungen: ca. 18 cm x 18 cm, - das Brillenetui bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Brillenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **FRBTIFR-BTI-2024-07327** (FR): Article de poche, se présentant sous la forme d'un étui, de forme carré, constitué de deux parties, dont la partie supérieure présente une surface extérieure visible à l’œil nu en toile enduite dite « écaille », et la partie inférieure en cuir de veau. La première partie s'emboîte sur la seconde partie. Cette pochette est destinée à contenir divers objets de la vie courante (préservatifs, briquet, écouteurs, pièces de monnaie ou d'autres petits objets). Poids net de l'étui : 0,10 kg. Dimensions : 7 X 8,5 X 1,5 cm.
- **FRBTIFR-BTI-2024-07806** (FR): Article de maroquinerie pour sac à main, de forme rectangulaire, de type porte-cartes, dont la surface extérieure majoritaire visible à l’œil nu est recouverte de feuilles de matières plastiques (90 % de toile enduite dite écaille) et de 10 % de cuir grainé. L’article comporte quatre emplacements pour des cartes de format cartes de crédit/visite. Le logo de l’enseigne figure à l’extérieur de l’article. L’article est conditionné pour la vente dans une housse de coton et dans une boîte en carton. Dimensions : 10 X 7 X 1 cm. Poids net : 0.02 kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31 00 bis 4202 39 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39 des HS. Hierzu gehören auch Mobiltelefonhüllen, die nach ihrer Art und Gestaltung normalerweise in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt werden. Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen. Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen. Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. …

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 32: 1. Abdeckung aus Kunststoff für ein bestimmtes Mobiltelefonmodell. Die Abdeckung hat einen Magneten, der mit einer integrierten Hall-Schaltung im vorderen Teil des Mobiltelefons verbunden ist. Das Mobiltelefon erfasst, ob die Abdeckung geöffnet oder geschlossen ist, indem es die Änderung des Magnetfelds erfasst. Wenn die Abdeckung geschlossen ist, aktiviert das Mobiltelefon den Benutzeroberflächenmodus, indem die Größe des Anzeigebereichs an das transparente Fenster auf der vorderen Abdeckung angepasst wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4202.32.10.00.0 aus Kunststofffolien

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.32.10?

Die Zolltarifnummer 4202.32.10 umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.32.10?

Der Drittlandszollsatz für 4202.32.10 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.32.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.32.10?

4202.32.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.32.10 im Zolltarif eingeordnet?

4202.32.10 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420232 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.32.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.32.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02325. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.32.10?

KN-Code 4202.32.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42023210 verlinken.
