# Zolltarifnummer 4202.32.10.00.0: Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien

> Die Zolltarifnummer 4202.32.10.00.0 steht für Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42023210000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.32.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 9,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.32 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
      - 4202.32.10 aus Kunststofffolien
        - 4202.32.10.00.0 Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI34284/25-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Brillenetui und einem Brillenreinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Brillenreinigungstuch ist im Brillenetui eingelegt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Brillenetui: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - - mit einer Überschlagklappe mit einem integrierten Magnetverschluss, - - innen mit Spinnstoff ausgekleidet, - - mit den Abmessungen: ca. 16 cm (Breite) x 8 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - - in Form und Größe zur Aufnahme einer Brille gearbeitet, - Brillenreinigungstuch: - - aus Gewirken aus Spinnstoffen, - - an den Rändern gezackt, somit konfektioniert, - - mit den Abmessungen: ca. 16 cm x 13 cm, - das Brillenetui bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Brillenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI22057/25-1** (DE): Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, - - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert; innen mit einem an einer Lasche befestigten Schlüsselring aus unedlem Metall ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 12 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 0,5 cm (Tiefe). "Ähnliches Behältnis (Schlüsseltasche), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI18465/25-1** (DE): Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert; innen mit einer RFID-hemmenden Schutzfolie und mit einem an einer Lasche befestigten Schlüsselring ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 12 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe). "Ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI15222/25-1** (DE): Geldbörse, sog. Geldbörse Medium, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien, - - im Bereich der Überschlagklappe mit einer Außenseite aus Spinnstoff, - - an einer Schmalseite mit einer Außenseite aus Leder, - - aufklappbar; mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - - - innen mit einem Münzfach mit Druckknopfverschluss, einem Scheinfach, zwei Einsteckfächern mit einer Abdeckung aus klarsichtiger Kunststofffolie und mit Einsteckmöglichkeiten im Format von Bankkarten ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 13 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - die Kunststofffolie bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite der Geldbörse. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI15220/25-1** (DE): Geldbörse, sog. Geldbörse Maxi, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien, - - im Bereich der Überschlagklappe mit einer Außenseite aus Spinnstoff, - - an einer Schmalseite mit einer Außenseite aus Leder, - - beidseitig aufklappbar, - - an einer Seite mit einer Überschlagklappe mit magnetischem Druckknopfverschluss, - - - innen mit einem Scheinfach und einem Münzfach mit Reißverschluss ausgestattet, - - an der anderen Seite mit einer Lasche mit Magnetknopfverschluss, - - - innen mit einer Vielzahl an Einsteckmöglichkeiten, insbesondere im Format von Bankkarten, ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 18 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - die Kunststofffolie bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite der Geldbörse. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI15043/25-1** (DE): Geldbörse, sog. Sublistar® Herren-Geldbörse, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien, - - im Bereich der Überschlagklappe mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - an einer Schmalseite mit einer Außenseite aus Leder, - - aufklappbar; mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - - - innen mit einem Fach für Geldscheine, einem Einsteckfach mit einer Abdeckung aus klarsichtiger Kunststofffolie und weiteren Einsteckmöglichkeiten im Format von Bankkarten ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - die Kunststofffolie bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite der Geldbörse. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI13382/25-1** (DE): Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (an einer Seite abgesteppt), - - an der Vorderseite mit einer rechteckigen Platte aus unedlem Metall verziert, - - mit einem entlang des Randes an zwei Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - - gefüttert; mit einer RFID-hemmenden Schutzfolie versehen; innen mit einem offenen Einsteckfach und einem an einer Lasche befestigten Schlüsselring aus unedlem Metall ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 12 cm (Breite) x 8 cm (Höhe). "Ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI10026/25-1** (DE): Etui für Bankkarten, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoff (sog. Thermo PU Kunstleder), - an der Rückseite mit einem Ring aus unedlem Metall zur optionalen Befestigung des Etuis an einer Handyhülle, - aufklappbar; mit einer Überschlagklappe mit integriertem Magnetverschluss, - - an der linken Innenseite mit drei offenen Einschubfächern im Bankkartenformat, - - an der rechten Innenseite mit einem offenen Einsteckfach mit einem Sichtfenster aus klarsichtiger Kunststofffolie mit einer ovalen Aussparung, - mit den Abmessungen: ca. 7 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe). "Den Brieftaschen ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31 00 bis 4202 39 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39 des HS. Hierzu gehören auch Mobiltelefonhüllen, die nach ihrer Art und Gestaltung normalerweise in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt werden. Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen. Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen. Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. …

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 32: 1. Abdeckung aus Kunststoff für ein bestimmtes Mobiltelefonmodell. Die Abdeckung hat einen Magneten, der mit einer integrierten Hall-Schaltung im vorderen Teil des Mobiltelefons verbunden ist. Das Mobiltelefon erfasst, ob die Abdeckung geöffnet oder geschlossen ist, indem es die Änderung des Magnetfelds erfasst. Wenn die Abdeckung geschlossen ist, aktiviert das Mobiltelefon den Benutzeroberflächenmodus, indem die Größe des Anzeigebereichs an das transparente Fenster auf der vorderen Abdeckung angepasst wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.32.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 4202.32.10.00.0 umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel, aus Kunststofffolien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.32.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.32.10.00.0 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.32.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.32.10.00.0?

4202.32.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.32.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.32.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420232 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42023210 aus Kunststofffolien. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.32.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.32.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34284/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.32.10.00.0?

Warennummer 4202.32.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42023210000 verlinken.
