# Zolltarifnummer 4202.92.11.00: Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel

> Die Zolltarifnummer 4202.92.11.00 steht für Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4202921100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.92.11.00
- Drittlandszollsatz: 9,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.92 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
      - 4202.92.11 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
        - 4202.92.11.00 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **NLBTI2026-0298** (NL): Een rugzak met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - ontworpen voor vervoer en opbergen van goederen. - een buitenzijde van kunststof in vellen ; - voorzien van een voering; - de buitenzijden en de klep zijn gepolsterd; - een groot vak aan de voorzijde: -- met 6 vakken aan de binnenzijde, waarvan 4 voorzien zijn van een ritssluiting; -- een ritssluiting rondom aan de buitenzijde; -- een klep met een band en kliksluiting; - een groot achtervak: -- met binnenin 2 vakken; -- met een ritssluiting tot ongeveer de helft van de zijkanten en de gehele bovenkant; - aan de achterzijde: -- twee gevoerde verstelbare riemen met borstriem; -- voorzien van een band om te bevestigen aan een rolkoffer, -- een klein met een rits afsluitbaar vak aan de achterkant; - aan de zijkanten: -- 2 vakken voor bijvoorbeeld een fles; -- aan een kant een riem om voorwerpen mee vast te zetten; -- aan een kant een handvat; - aan de bovenzijde: -- een vakje met een ritssluiting; -- een handvat; - IPX4 materialen maken de rugzak waterbestendig; - een capaciteit van 25 liter; - afmetingen van 470 x 140 x 300 mm; - een gewicht van ongeveer 1020 gram.
- **CZBTI50/332639/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o necesér z plastových fólií (kosmetickou tašku) se zapínám na zip (55 % PU a 45 % PES). Výrobek má obdélníkový tvar, vnější povrch je tvořen "syntetickou kůží" s povrchem z plastových fólií a vnitřní prostor je plně podšitý textilní podšívkou (lesklá tkanina) bez dalšího vnitřního členění. Pro snadné přenášení je taška opatřena bočním poutkem. Účel použití: k ukládání, přenášení a organizaci kosmetických a toaletních výrobků či drobných osobních věcí. Dodáváno v různých barevných pastelových modifikacích. Nejedná se o ručně vyrobený výrobek.
- **FRBTIFR-BTI-2025-08579** (FR): Sac de transport et de stockage pour matériel professionnel (élagage, bûcheronnage). Modèle bicolore (noir et beige) décliné en volumes de 60 litres et 80 litres. Article composé de compartiments et de poches de rangement munies de fermetures à glissière. Assemblage par coutures d'éléments textiles. Composition : surface externe en feuilles de polyuréthane thermoplastique (100 % TPU), doublure interne et housse amovible contre la pluie en polyester.
- **DEBTI9653/26-1** (DE): Rucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend) auf einer Unterlage aus Spinnstoff, - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - am gepolsterten Rückenteil und teilweise an einer Schmalseite mit Außenseite aus Spinnstoff, - mit zwei gepolsterten, längenverstellbaren Rückentragegurten und einem Brustgurt, - mit einer Handtrageschlaufe, - an einer Schmalseite mit einem aufgesetzten, offenen, netzartigen Einsteckfach, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, - im Bodenteil mit einem Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem an drei Seiten vollständig umlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 24 cm (Breite) x 26 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - in unterschiedlichen Farben und Designs. "Rucksack, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI9672/26-1** (DE): Toilettentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoff, - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - an der Vorderseite mit einem Band mit Außenseite aus Spinnstoffen, das durch Annähen über fünf Einsteckmöglichkeiten verfügt, versehen, - mit einer Trageschlaufe, - mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss; nach oben aufklappbar, - - gefüttert; innen im Deckel mit einem netzartigen Reißverschlussfach, einem abnehmbaren Spiegel und einem elastischen Band, das durch Annähen über drei Einsteckmöglichkeiten verfügt; innen an den Schmalseiten mit zwei netzartigen Einsteckfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 12 cm (Höhe) x 13 cm (Tiefe), - soll der Aufnahme von Toilettenartikeln und Kosmetika dienen, - in unterschiedlichen Farben und Designs. "Toilettentasche (Necessaire), mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI9633/26-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rucksack und einer Sitzunterlage, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (die Sitzunterlage ist in den Rucksack eingesteckt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Rucksack, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Rucksack: - - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakter- bestimmend) auf einer Unterlage aus Spinnstoff, - - - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - - - am gepolsterten Rückenteil und den Schmalseiten mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - - mit zwei gepolsterten, längenverstellbaren Rückentragegurten und einem Brustgurt, - - - mit einer Handtrageschlaufe, - - - an beiden Schmalseiten mit einem aufgesetzten, offenen, netzartigen Einsteckfach, - - - am Bodenteil mit einem Reißverschlussfach, - - - das Hauptfach ist mit einem am oberen Ende an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen; mit einem in den Deckel eingesetzten Reißverschlussfach, - - - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - - - mit den Abmessungen: ca. 28 cm (Breite) x 33 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - - - in unterschiedlichen Farben und Designs, - - einer Regenhülle (konfektionierte Spinnstoffware): - - - aus Geweben aus Spinnstoffen, - - - am Rand gesäumt (konfektioniert) und elastisch verengt, - - - mit dem Rucksack mittels eines an einer Schlaufe angebrachten Karabinerhakens verbunden und im Deckelfach verstaut, - - einer Reißverschlusstasche, - - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - - kreisrund; mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - - - mittels einer Druckknopflasche an der Vorderseite des Rucksacks befestigt, - - der Rucksack bestimmt insbesondere nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - Sitzunterlage: - - dreilagig gearbeitet; mit einer Oberlage aus Geweben aus Spinnstoffen, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Unterlage aus silberfarbener Folie (augenscheinlich Kunststoff), - - am Rand eingefasst (konfektioniert) und mit einer elastischen Schlaufe versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 22 cm x 33 cm x 0 , 5 cm, - der Rucksack bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Rucksack, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI9663/26-1** (DE): Rucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend) auf einer Unterlage aus Spinnstoff, - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - am gepolsterten Rückenteil mit einer Außenseite aus Spinnstoff, - mit zwei gepolsterten, längenverstellbaren Rückentragegurten und einem Brustgurt, - mit zwei zusammenfassbaren Handtrageschlaufen, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 21 cm (Breite) x 27 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - in unterschiedlichen Farben und Designs. "Rucksack, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
- **DEBTI9665/26-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rucksack und einer Sitzunterlage, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (die Sitzunterlage ist in den Rucksack eingesteckt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Rucksack, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Rucksack: - - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakter- bestimmend) auf einer Unterlage aus Spinnstoff, - - - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - - - am gepolsterten Rückenteil und teilweise an einer Schmalseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - - mit zwei gepolsterten, längenverstellbaren Rückentragegurten und einem Brustgurt, - - - mit einer Handtrageschlaufe, - - - an einer Schmalseite mit einem aufgesetzten, offenen, netzartigen Einsteckfach, - - - das Hauptfach ist mit einem Kordelzugverschluss und einer Überschlagklappe mit Schnappverschluss versehen; mit einem in den Deckel eingesetzten Reißverschlussfach, - - - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - - - mit den Abmessungen: ca. 28 cm (Breite) x 33 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - - - in unterschiedlichen Farben und Designs, - - einer Regenhülle (konfektionierte Spinnstoffware): - - - aus Geweben aus Spinnstoffen, - - - am Rand gesäumt (konfektioniert) und elastisch verengt, - - - mit dem Rucksack mittels eines an einer Schlaufe angebrachten Karabinerhakens verbunden und im Deckelfach verstaut, - - der Rucksack bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - Sitzunterlage: - - dreilagig gearbeitet; mit einer Oberlage aus Geweben aus Spinnstoffen, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Unterlage aus silberfarbener Folie (augenscheinlich Kunststoff), - - am Rand eingefasst (konfektioniert) und mit einer elastischen Schlaufe versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 22 cm x 33 cm x 0 , 5 cm, - der Rucksack bestimmt im Hinblick auf seine Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Rucksack, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 92 11 bis 4202 92 19: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 1211 und 4202 1219. Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. …

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4202.92.11.00.0 aus Kunststofffolien, Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.92.11.00?

Die Zolltarifnummer 4202.92.11.00 umfasst Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.92.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 4202.92.11.00 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.92.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420292. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.92.11.00?

4202.92.11.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.92.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

4202.92.11.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420292 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42029211 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.92.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.92.11.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0298. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.92.11.00?

TARIC-Code 4202.92.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4202921100 verlinken.
