# Zolltarifnummer 4202.92.91.90.0: Reisekoffer, andere

> Die Zolltarifnummer 4202.92.91.90.0 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42029291900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.92.91.90.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.92 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
      - 4202.92.91 aus Spinnstoffen, Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
        - 4202.92.91.90 andere
          - 4202.92.91.90.0 Reisekoffer, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18411/26-1** (DE): Rucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei gepolsterten Rückentragegurten, einem Brustgurt und einem Hüftgurt (alle längenverstellbar), - mit einer abnehmbaren Trageschlaufe, - mit einem teilweise gepolsterten Rückenteil, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - an den Schmalseiten mit aufgenähten Zuschnitten mit Aussparungen (sog. Befestigungspanele), - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss und mit einem Rollpackverschluss, der durch Umschlagen des oberen Rands und Verschließen mit zwei Schnappverschlüssen gebildet wird, versehen, - - ungefüttert; innen mit einem mittels Gurtband befestigten Schlüsselring und mit einem einem abnehmbaren, gepolsterten Laptopfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 46 cm (Höhe) x 13 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Rucksack, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI4588/26-1** (DE): Rucksack, sog. Kinderfunktionsrucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei gepolsterten Rückentragegurten und einem Brustgurt (alle Gurte sind längenverstellbar), - mit einer Handtrageschlaufe, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Einsteckfach mit Reißverschluss, - an beiden Schmalseiten mit einem offenen, netzartigen Einsteckfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Schmalseiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert und teilweise gepolstert; mit einem aufgenähten Adressetikett ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 31 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Rucksack, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI48575/25-1** (DE): Rucksack, sog. Allrounder Rucksack mit wechselbarer, bedruckbarer Lasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - mit zwei gepolsterten, längenverstellbaren Rückentragegurten; an einem Rückentragegurt mit einem aufgenähten Handyfach, - - mit einem Handtragegriff, - - an der Rückseite zum Teil gepolstert, - - an einer Schmalseite mit einem offenen, netzartigen Einsteckfach, - - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, das von einer mittels eines Klettstreifens abnehmbaren Überschlagklappe mit Klettverschluss verdeckt wird, - - mit zwei hintereinander angeordneten Hauptfächern mit jeweils einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert; im hinteren Hauptfach mit einem angenähten Reißverschlussfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Höhe) x 32 cm (Breite) x 15 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Rucksack, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI49267/25-1** (DE): Rucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei gepolsterten, längenverstellbaren Rückentragegurten, - mit einer Trageschlaufe, - mit einem gepolsterten Rückenteil, - an beiden Schmalseiten mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach aus Netzstoff, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Fach mit einem senkrecht verlaufenden Reißverschluss, - am Deckel mit einem Haltesystem aus einer elastischen Kordel mit Stopper, die durch zehn Schlaufen geführt ist, - das Hauptfach ist mit einem ca. 3 cm unterhalb des oberen Rands an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss versehen, - - mit Schaumstoff gepolstert und mit einer mattsilberfarbenen Kunststofffolie ausgekleidet; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 29 cm (Breite) x 41 cm (Höhe) x 18 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Rucksack, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI33017/25-1** (DE): Toilettentasche, sog. Kulturbeutel, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - wasserabweisend gefüttert; innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach und einem netzartigen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 15 cm (Höhe) x 7 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll der Aufnahme von Kosmetika und Toilettenartikeln dienen. "Toilettentasche (Necessaire), mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI33041/25-1** (DE): Toilettentasche, sog. Kulturbeutel, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am oberen Ende mit einem Tragegriff, - aufklappbar; mit einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - innen mit einer an einer Schlaufe befestigten Aufhängevorrichtung in Form eines Metallhakens versehen, - - gefüttert; innen mit zwei Reißverschlussfächern und vier offenen Einsteckfächern sowie einem transparenten, mittels eines Reißverschlusses abnehmbaren Fach mit Reißverschluss ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 26 cm (Breite) x 22 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll der Aufnahme von Kosmetika und Toilettenartikeln dienen. "Toilettentasche (Necessaire), mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI26728/25-1** (DE): Rucksack, sog. Beutel, Foto siehe Anlage, - vollständig aus Spinnstoffen gefertigt, - am oberen Ende mit einer Zugkordel zu verengen, - die Zugkordel wird an beiden Seiten bis zu den unteren Ecken geführt, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 44 cm (Breite) x 56 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich aufgrund der Trageweise als Rucksack der Position 4202 dar. "Rucksack, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI15112/25-1** (DE): Rucksack, Foto siehe Anlage, - aus zwei verschiedenen Flächenerzeugnissen aus Spinnstoffen, die die Außenseite bilden, - - flächenmäßig überwiegend aus Geweben (charakterbestimmend), - - an den Schmalseiten und an der Vorderseite mit Einsätzen ("Fenstern") aus Netzstoffen (Kettengewirke des Kapitels 60), - mit zwei gepolsterten, längenverstellbaren Rückentragegurten, - mit einer Handtrageschlaufe, - an der Vorderseite mit einem Einsteckfach mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, - an einer Schmalseite mit einem Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist jeweils mittels eines an drei Seiten verlaufenden Reißverschlusses mit einer nach vorne abklappbaren Vorderseite und einer nach hinten abklappbaren Rückseite versehen, - - innen mit einer angenähten Kurzleine mit Karabinerhaken und mit einer gepolsterten, herausnehmbaren Bodenplatte ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Breite) x 42 cm (Höhe) x 25 cm (Tiefe), - soll dem Transport von Haustieren dienen, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Rucksack, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.92.91.90.0?

Die Zolltarifnummer 4202.92.91.90.0 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.92.91.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.92.91.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.92.91.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420292. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.92.91.90.0?

4202.92.91.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.92.91.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.92.91.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420292 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42029291 aus Spinnstoffen, Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel > 4202929190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.92.91.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.92.91.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18411/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.92.91.90.0?

Warennummer 4202.92.91.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42029291900 verlinken.
