# Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0: Reisekoffer, handgearbeitet

> Die Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0 steht für Reisekoffer, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42029298100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.92.98.10.0
- Drittlandszollsatz: 2,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.92 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
      - 4202.92.98 aus Spinnstoffen, andere
        - 4202.92.98.10 handgearbeitet
          - 4202.92.98.10.0 Reisekoffer, handgearbeitet

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI51555/19-1** (DE): Warenzusammenstellung bestehend aus einem unfertigen, ähnlichen Behältnis (sog. Geldbörse) und einer Nähnadel sog. Portemonnaie zum Selbermachen, Artikel 92642, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (in einer klarsichtigen Kunststoffhülle an einem Pappaufhänger mit aufgedruckter Bastelanleitung), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Herstellen eines Behältnisses), - ähnliches Behältnis (sog. Geldbörse), - - in Form einer unfertigen, noch nicht zusammengesetzten Ware (die beiden Seiten sind mit dem beiliegenden Garn noch nicht zusammengenäht und die Verzierung in Form eines Fuchskopfes noch nicht aufgestickt), - - aus Spinnstoff (laut Antrag Filz), - - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - nicht gefüttert; ohne Innenausstattung, - - in den Abmessungen: ca. 13 cm (Breite) x 9 cm (Höhe), - - stellt sich als Behältnis der Position 4202, jedoch aufgrund der neutralen Form und Ausstattung nicht erkennbar als Geldbörse dar (somit keine Einreihung als Taschen- oder Handtaschenartikel), - Nähnadel: - - aus Kunststoff, - - mit einer Länge von ca. 7,5 cm, - da das Behältnis als Ware der Position 4202 von Kapitel 95 ausgenommen ist, ist eine Einreihung der Warenzusammenstellung als Bastelset in die Unterposition 9503 0070 ausgeschlossen, - das ähnliche Behältnis bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 und in der Unter- position 4202 9291 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, handgearbeitet"
- **DEBTI16710/18-1** (DE): Ähnliches Behältnis (Dokumentenmappe), sog. Kombination für Bordbücher, Art.-Nr. 464-60.001, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus flächenmäßig überwiegenden, charakterbestimmenden Spinnstoffen und mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (schmaler, schräg verlaufender, aufgenähter Streifen auf der Vorderseite), - - an beiden Schmalseiten aus einem Streifen aus elastischen Gewirken, - mit einer Überschlagklappe, ohne Verschluss, - innen mit einem großen Fach ohne weitere Einteilung; an der Innenseite der Überschlagklappe mit einem großen, offenen und einem kleineren, offenen Einsteckfach aus klarsichtigen Kunststofffolien, - zur Aufnahme von Wagenpapieren vorgesehen, - mit den Abmessungen (flachliegend) von ca. 24,5 cm (Breite) x 16 cm (Höhe), - handgearbeitet (lt. Antrag). "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, handgearbeitet"
- **DE8732/16-1** (DE): Ähnliches Behältnis, sog. Täschchen in Zylinderform, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (lt. Antrag 100% Baumwolle), - mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoffen, - in zwei unterschiedlichen Größen, lt. Antrag: - - mit einer Länge von ca. 20 cm und einer Breite von ca. 10 cm (Klein), - - mit einer Länge von ca. 35 cm und einer Breite von ca. 17 cm (Groß), - mit einer kurzen Trageschlaufe, - mit einem Reißverschluss entlang des oberen Randes, - ohne Inneneinteilung, gefüttert, - kann aufgrund der neutralen Form und Gestaltung zur Aufbewahrung verschiedenster Waren genutzt werden, - handgearbeitet (lt. Antrag). "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte"
- **DE8726/16-1** (DE): Ähnliches Behältnis, sog. Täschchen mit Reißverschluss und kleinem Anhänger, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (lt. Antrag 100% Baumwolle), - mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoffen, - in vier unterschiedlichen Größen, lt. Antrag: - - mit einer Breite von ca. 11 cm und einer Länge von ca. 8 cm (Mini), - - mit einer Breite von ca. 12 cm und einer Länge von ca. 18 cm (Klein), - - mit einer Breite von ca. 13 cm und einer Länge von ca. 21 cm (Mittelgroß), - - mit einer Breite von ca. 18 cm und einer Länge von ca. 26 cm (Groß), - mit einer kurzen Trageschlaufe, - mit einem Reißverschluss entlang des oberen Randes, - ohne Inneneinteilung, gefüttert, - kann aufgrund der neutralen Form und Gestaltung zur Aufbewahrung verschiedenster Waren genutzt werden, - handgearbeitet (lt. Antrag). "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte"
- **DE8727/16-1** (DE): Einkaufstasche, sog. Tragetasche mit großem Henkel, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (lt. Antrag 100% Baumwolle), - mit den Abmessungen von ca. 35 (B) x 41 (H) cm (flachliegend), - mit zwei angenähten Trageriemen, - nicht formstabil, - für eine längere Verwendung vorgesehen, - handgearbeitet (lt. Antrag). "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, handgearbeitet"
- **DE9842/12-1** (DE): Einkaufstasche, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen, - mit den Abmessungen von ca. 44 (L) x 11 (T) x 39 (H) cm, - mit zwei angenähten Trageschlaufen, - nicht formstabil, innen ohne weitere Einteilung oder Ausstattung, - lt. Antragsangaben handgearbeitet, - für eine längere Verwendung vorgesehen. "Einkaufstasche, mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, handgearbeitet"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0?

Die Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0 umfasst Reisekoffer, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.92.98.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.92.98.10.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.92.98.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420292. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0?

4202.92.98.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.92.98.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.92.98.10.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420292 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42029298 aus Spinnstoffen, andere > 4202929810 handgearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.92.98.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.92.98.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51555/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0?

Warennummer 4202.92.98.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42029298100 verlinken.
