# Zolltarifnummer 4202.99.00.90.0: Reisekoffer, andere

> Die Zolltarifnummer 4202.99.00.90.0 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42029900900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4202.99.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
    - 4202.99 andere
      - 4202.99.00 andere, andere
        - 4202.99.00.90 andere
          - 4202.99.00.90.0 Reisekoffer, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8069/24-1** (DE): Etui für eine Insulinpumpe, Foto siehe Anlage, - vollständig aus klarsichtigem, formgepresstem Kunststoff gefertigt, - an der Rückseite mit einer Klammer aus Kunststoff zur Befestigung an einem Gürtel oder Hosenbund, - an der Oberseite mit einer Überschlagklappe mit Klippverschluss, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 8 cm (Breite) x 4,5 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - passgenau zur Aufnahme einer Insulinpumpe gearbeitet, - keine Einreihung als Taschen- oder Handtaschenartikel aufgrund der Befestigungsvorrichtung. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 9110 bis 4202 9298 genannte, kein Behältnis für Musikinstrumente"
- **DEBTI47009/23-1** (DE): Schachtel für Schmuckwaren, sog. Musikspieluhr Ballerina, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einer Schachtel für Schmuckwaren: - - - mit einer Außenseite aus mit floralen Motiven und Ballerina-Motiven bedrucktem Papier auf einem formstabilen Korpus, - - - - überzogen mit einer klarsichtigen, mit bloßem Auge nicht wahrnehmbaren Kunststofffolie, - - - mit einem aufklappbaren Deckel mit einem Verschluss aus unedlem Metall, - - - - an der Deckelinnenseite mit Spinnstoff ausgekleidet und mit einem Spiegel ausgestattet, - - - - im oberen Teil mit Spinnstoff ausgekleidet (außer an den Seitenwänden); innen mit Einsteck- möglichkeiten für Ringe und weiteren Schmuck ausgestattet sowie durch Trennwände unterteilt, - - - - im unteren Teil mit einer herausziehbaren Schublade; am Boden mit Spinnstoff ausgekleidet; ohne Inneneinteilung, - - - mit den Abmessungen: ca. 19 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 11 cm (Tiefe), - - einem Spieldosenmechanismus: - - - mit einem Spielwerk und einer an einer Feder befestigten Nachbildung einer Ballerina; nach dem Aufziehen des Spielwerks und dem Öffnen des Deckels ertönt eine Melodie und die Ballerina dreht sich vor dem an der Deckelinnenseite befestigten Spiegel, - - - in das Behältnis eingebaut, - - verpackt in einer bedruckten Pappschachtel (handelsübliche Verkaufsumschließung), - die Ware dient im Wesentlichen als Gebrauchsgegenstand zur Aufbewahrung von Schmuck und stellt sich damit nicht als Spieldose der Position 9208 dar. "Schachtel für Schmuckwaren, mit Außenseite aus Papier"
- **DEBTI15368/23-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Schreibmappe mit integriertem Aufladegerät und einem Schreibheft, sog. Businessorganizer, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Schreibmappe mit Ladegerät; aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einer Schreibmappe (ähnliches Behältnis): - - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kork (charakterbestimmend), der flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen aufgeklebt ist (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bildet, - - - aufklappbar; mit einem elastischen Band zu verschließen, - - - an der linken Innenseite mit einer Aufstellvorrichtung für ein Smartphone, einem offenen Einsteckfach und einem elastischen Band zur Befestigung eines Ladegeräts (Powerbank) ausgestattet; an der rechten Innenseite mit einer Schlaufe für ein Schreibgerät und einem angenähten Zuschnitt zum Einschieben des Schreibhefts ausgestattet, - - - mit den Abmessungen: ca. 18 cm (Breite) x 22,5 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe), - - einem Ladegerät mit einem USB A-Anschluss, - - - in die Aufstellvorrichtung der Schreibmappe integriert, - - - dient dem kabellosen Laden eines Mobiltelefons, - Schreibheft (eingeschoben in die Schreibmappe), - - aus Papier im DIN-A5-Format; liniert bedruckt, - die Schreibmappe bestimmt gegenüber dem Ladegerät aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - die Schreibmappe bestimmt gegenüber dem Schreibheft nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Ähnliches Behältnis (Schreibmappe), anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 9110 bis 4202 9298 genannte"
- **DEBTI15367/23-1** (DE): Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Schreibmappe mit integriertem Aufladegerät, einem Ladekabel und einem Schreibblock, sog. Businessschreibmappe, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - - Schreibmappe mit Ladegerät; aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - - einer Schreibmappe (ähnliches Behältnis): - - - - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kork (charakterbestimmend), der flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen aufgeklebt ist (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bildet, - - - - aufklappbar; mit einem elastischen Band zu verschließen, - - - - an der linken Innenseite mit verschiedenen Einsteckfächern ausgestattet; an der rechten Innenseite mit einer Schlaufe für ein Schreibgerät und einer Einsteckvorrichtung für den Schreibblock ausgestattet, - - - - mit den Abmessungen: ca. 23,5 cm (Breite) x 31,5 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe), - - - einem integrierten Ladegerät (Powerbank), - - - - in ein Einsteckfach der Schreibmappe eingesteckt, - - USB-Ladekabel: - - - isoliertes elektrisches Kabel, - - - an beiden Enden mit USB-Steckern versehen, - - Schreibblock (eingeschoben in die Schreibmappe), - - - aus Papier im DIN-A4-Format; liniert bedruckt, - die Schreibmappe bestimmt gegenüber dem Ladegerät aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - die Schreibmappe bestimmt gegenüber dem Ladekabel und dem Schreibblock nach dem Umfang und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Ähnliches Behältnis (Schreibmappe), anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 9110 bis 4202 9298 genannte"
- **DEBTI1299/23-1** (DE): Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis, sog. Musikspieldose Elfe, Artikel 15556, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem den Schachteln für Schmuckwaren ähnlichen Behältnis: - - - mit einer Außenseite aus mit Elfen-/Einhorn- und Burgenmotiv bedrucktem Papier auf einem formstabilen Korpus; überzogen mit einer klarsichtigen, mit bloßem Auge nicht wahrnehmbaren Kunststofffolie, - - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Deckel mit einem Verschluss aus unedlem Metall, - - - - innen mit gerauten Gewirken aus Spinnstoffen ausgekleidet; ohne Inneneinteilung, - - - - an der Innenseite des Deckels mit einem Spiegel ausgestattet, - - - im unteren Bereich mit einer herausziehbaren Schublade versehen, - - - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 11 cm (Tiefe) x 10 cm (Höhe), - - einem Spieldosenmechanismus: - - - mit einem Spielwerk und einer an einer Feder befestigten Nachbildung einer Ballerina; nach dem Aufziehen des Spielwerks und dem Öffnen des Deckels ertönt eine Melodie und die Ballerina dreht sich vor dem an der Deckelinnenseite befestigten Spiegel, - - - in das Behältnis eingebaut, - - verpackt in einer bedruckten Pappschachtel (handelsübliche Verkaufsumschließung), - die Ware dient im Wesentlichen als Gebrauchsgegenstand der Aufbewahrung von Schmuck und ähnlichen Gegenständen und stellt sich damit nicht als Spieldose der Position 9208 dar. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Papier"
- **DEBTI32273/22-1** (DE): Etui für einen SAT-Finder, sog. SAT-Finder Plastikkoffer, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - - aus zwei aus Kunststoff geformten Halbschalen, die durch Scharniere verbunden sind, - in der Art eines Handkoffers gearbeitet; mit zwei Schnappverschlüssen versehen, - mit einem Tragegriff, - innen auf beiden Seiten mit einem Einsatz aus Schaumkunststoff, der im Bodenteil zur Aufnahme eines SAT-Finders speziell ausgestanzte Vertiefungen aufweist, - mit den Abmessungen: ca. 34 cm (Breite) x 27,5 cm (Höhe) x 8,3 cm (Tiefe), - soll der Aufnahme und dem Transport eines SAT-Finders dienen, - keine Einreihung in die Position 9030, da das Behältnis nicht die Verwendungs-/Nutzungsmöglichkeit des SAT-Finders erweitert oder verbessert und sich somit nicht als Zubehör eines SAT-Finders darstellt. "Ähnliches Behältnis (Etui für einen SAT-Finder), anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 9110 bis 4202 9298 genannte, kein Behältnis für Musikinstrumente"
- **DEBTI34358/21-1** (DE): Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis, sog. Uhrenverpackung, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier, - mit einem formgebenden Korpus aus Pappe, - in Form einer Stülpdeckelschachtel mit abnehmbarem Deckel, - ohne Verschluss, - mit einem herausnehmbaren Einsatz in Form eines gepolsterten Kissens zur Aufnahme einer Uhr, - in den Abmessungen: ca. 9,5 cm (Breite) x 9,5 cm (Tiefe) x 9,5 cm (Höhe), - optional mit einem eingelegten Handbuch für den Einzelverkauf aufgemacht; das Handbuch ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, es ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - eingeschoben in eine zur Verpackung der Waren üblichen Schiebehülle aus Papier. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Papier"
- **DEBTI22481/21-1** (DE): Rucksack, sog. Rucksack, reflektierend mit LED-Lampe, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem Rucksack: - - mit einer Außenseite aus reflektierenden Mikroglaskugeln auf einer Unterlage aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5907), - - mit einer Zugkordel am oberen Rand zu verengen; die Zugkordel wird an beiden Seiten bis zu den unteren Ecken durch Schlaufen aus Spinnstoffen geführt, - - mittels der Zugkordel in der Art eines Rucksacks zu tragen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - - flach gearbeitet; in den Abmessungen von ca. 32,5 cm (Breite) x 40,5 cm (Höhe), - - stellt sich aufgrund der Trageweise als Rucksack der Position 4202 dar, - einem elektrischen Beleuchtungskörper: - - aus vier Leuchtdioden in einem Gehäuse aus Kunststoff, - - an der Vorderseite des Rucksacks eingesetzt, - - mit einem Ein-/Ausschalter; zum Laden innen mit einem USB-Stecker ausgestattet, - der Rucksack bestimmt nach dem Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Rucksack, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 9110 bis 4202 9291 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …

### Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 99: 1. Tragbarer Werkzeugkasten (-koffer) zum Aufbewahren und Befördern eines für von Hand zu betätigenden Bohrers mit Zubehör, vollständig aus geformtem Kunststoff hergestellt. Das Innere enthält auf beiden auseinanderklappbaren Hälften Ausformungen, um das Werkzeug und dessen Zubehör aufzunehmen. Der Werkzeugkoffer ist etwa rechteckig (Abmessungen 35 x 29 x 8 cm), mit Schnappverschlüssen und einem Griff versehen, der beim Schließen aus den in beiden Hälften sich befindenden schlitzförmigen Öffnungen entsteht. Auf einer der beiden Außenseiten ist der Name des Werkzeugherstellers eingepresst. (Anmerkung BMF: Behältnis, ähnlich einem Etui). 2. Tragbarer Werkzeugkasten (-koffer) zum Aufbewahren und Befördern einer für von Hand zu betätigenden Schleifmaschine mit Zubehör. …

### Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.99.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 4202.99.00.90.0 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.99.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.99.00.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4202.99.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.99.00.90.0?

4202.99.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4202.99.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.99.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420299 andere > 42029900 andere, andere > 4202990090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.99.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.99.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8069/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.99.00.90.0?

Warennummer 4202.99.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42029900900 verlinken.
