# Zolltarifnummer 4203.30.00.90: Gürtel, andere

> Die Zolltarifnummer 4203.30.00.90 steht für Gürtel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4203300090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4203.30.00.90
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
    - 4203.30 Gürtel, Koppel und Schulterriemen
      - 4203.30.00 Gürtel, Koppel und Schulterriemen
        - 4203.30.00.90 Gürtel, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-00012** (FR): Accessoire du vêtement, de type ceinture, constituée majoritairement en cuir naturel (45%), toile enduite (30%) et matière textile (15%), non fait à la main, dotée d'une boucle en métal doré reprenant le logo de la marque et d'une fleur décorative en métal doré ornant l'extrémité du produit. Les parties métalliques représentent 10% du poids.
- **FRBTIFR-BTI-2026-00011** (FR): Accessoire du vêtement, de type ceinture constituée majoritairement en cuir naturel (60%) et toile enduite (30%), non fait à la main, dotée d'une boucle en métal (10%) reprenant le logo de la marque et permettant d’assurer la fermeture de la ceinture.
- **DEBTI10506/26-1** (DE): Gürtel aus Leder, sog. Wende-Gürtel, Foto siehe Anlage, - in Form eines Wendegürtels, dessen Schauseite von beiden Außenlagen gebildet wird, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer ca. 1 , 5 mm dicken Außenlage aus dichten, gerauten Gewirken aus Spinnstoffen, die auf einer Seite mit einem geprägten Zellkunststoff überzogen sind (Flächenerzeugnis des Kapitels 59), - - einer ca. 1 , 2 mm dicken Mittellage aus Leder, - - einer ca. 2 mm dicken Außenlage aus Leder, - mit einer drehbaren Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Breite von ca. 3 , 3 cm und einer Länge von ca. 110 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - das Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lagen) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI10590/26-1** (DE): Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenlage aus geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag), - mit einer Mittellage aus rekonstituiertem Leder (laut Antrag), - - augenscheinlich die dickste Lage bildend (mehr als die Hälfte der Gesamtdicke), - mit einer Innenlage aus mit Lederfasern beflocktem Spinnstoff, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Breite von ca. 2 , 7 cm und einer Länge von ca. 100 cm (mit Schnalle), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - in unterschiedlichen Farben, - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lage) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI38291/25-1** (DE): Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer ca. 0 , 833 mm dicken Außenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, buntgewebtem Gewebe aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5903), - - einer ca. 3 , 431 mm dicken Mittellage aus rekonstituiertem Leder, - - einer ca. 0 , 214 mm dicken Innenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem Vliesstoff aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5603), - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Länge von ca. 113 cm und einer Breite von ca. 3 cm, - laut Antrag nicht handgearbeitet, - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lage) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI43934/25-1** (DE): Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - einer ca. 1 , 17 mm dicken Außenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, dichtem Gewirke aus Spinnstoff (Gewirke der Position 5903), - - einer ca. 2 , 14 mm dicken Mittellage aus rekonstituiertem Leder, - - einer ca. 0 , 45 mm dicken Innenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem Vliesstoff aus Spinnstoff, - - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - - mit gestanzten Löchern, - - mit einer Breite von ca. 3 , 7 cm und einer Länge von ca. 114 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lage) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI38303/25-1** (DE): Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer ca. 0 , 978 mm dicken Außenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, gerautem Gewirke aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5903), - - einer ca. 2 , 416 mm dicken Mittellage aus rekonstituiertem Leder, - - einer ca. 0 , 814 mm dicken Innenlage aus mit Lederfasern beflocktem, gerautem Gewirke aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5907), - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Länge von ca. 125 cm und einer Breite von ca. 3 cm, - laut Antrag nicht handgearbeitet, - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lage) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI37949/25-1** (DE): Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - mit einer Mittellage aus rekonstituiertem Leder, - - augenscheinlich die dickste Lage bildend (mehr als die Hälfte der Gesamtdicke), - mit einer Außenlage (Schauseite) aus geprägtem Zellkunststoff auf einer Unterlage aus buntgewebtem Gewebe und einer Innenlage aus mit Lederfasern beflocktem Gewirke, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Länge von ca. 114 cm und einer Breite von ca. 3 cm, - laut Antrag nicht handgearbeitet, - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lage) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4203

Zu Unterposition 4203 3000: Hierher gehören auch Ledergürtel, die mehrere mit einem Verschluss versehene Taschen aufweisen.

### Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4203.30.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4203.30.00.90?

Die Zolltarifnummer 4203.30.00.90 umfasst Gürtel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4203.30.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 4203.30.00.90 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4203.30.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4203.30.00.90?

4203.30.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4203.30.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

4203.30.00.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 420330 Gürtel, Koppel und Schulterriemen > 42033000 Gürtel, Koppel und Schulterriemen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4203.30.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4203.30.00.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00012. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4203.30.00.90?

TARIC-Code 4203.30.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4203300090 verlinken.
