# Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0: Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes

> Die Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42034000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4203.40.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  - 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
    - 4203.40 anderes Bekleidungszubehör
      - 4203.40.00 anderes Bekleidungszubehör
        - 4203.40.00.90 anderes
          - 4203.40.00.90.0 Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI49271/24-1** (DE): Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Leder-Pulsschutz, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 20 cm langen Unterarmärmels aus Leder, - mit kleinen Lüftungslöchern versehen, - mit zwei Klettverschlüssen zum Einstellen der Weite versehen, - ohne Hinweis auf Handarbeit, - soll am Unterarm als Pulsschutz dienen. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI49324/24-1** (DE): Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Spaltleder-Ärmel, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 55 cm langen Ärmels aus Leder zusammengenäht, - am oberen Ende mit einer angenieteten Knopflochschlaufe aus Leder zur Befestigung an der Kleidung, - am unteren Ende mit einem Klettriegel zum Einstellen der Weite versehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll als Arbeitsschutz für Schweißer dienen. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI39009/21-1** (DE): Bekleidungszubehör aus Leder, Foto siehe Anlage, - aus Leder (laut Antrag), - in Form eines aufgeschnittenen Unterarmärmels genäht, - - mit kleinen Lüftungslöchern versehen, - wird mittels zweier Klettverschlüsse zusammengefügt, - ohne Hinweis auf Handarbeit, - zum Anlegen an den Unterarm vorgesehen. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI39003/21-1** (DE): Bekleidungszubehör aus Leder, Foto siehe Anlage, - aus laut Antrag Leder, - in der Art eines Ärmels zusammengenäht, - am oberen Ende mit einer angenieteten Knopflochschlaufe aus Leder zur Befestigung an der Kleidung, - am unteren Ende mit einem durch schlitzartige Aussparungen gezogenen Band mit einer Schnalle aus unedlem Metall (sog. Schließband), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Bekleidungszubehör zur Verwendung z. B. als Arbeitsschutz für Schweißer. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"
- **DE11207/15-1** (DE): Bekleidungszubehör aus Leder, Körpergurt, sog. Gürtel aus Lammleder, Abbildung siehe Anlage, - aus Leder (lt. Antrag Lammleder), - in Form eines Halsgurtes und eines Taillengurtes, die über zwei senkrecht verlaufende, über Brust und Rücken geführte Ledergurte durch Schlaufen verbunden sind, - Hals- und Taillengurt sind jeweils mit zwei Druckknöpfen zu schließen, - aufgrund der Form und der Tragweise kein Gürtel im Sinne der Unterposition 4203 3000, - stellt sich als individuelles (selbständiges) Einzelstück dar, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 3000 genannte, nicht handgearbeitet"
- **DE1216/15-1** (DE): Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Damengürtel, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag aus Leder, - in der Art eines Kummerbundes gearbeitet, - - bestehend aus einem bis zu 8 cm breiten und ca. 75 cm langen Lederstreifen, der an den Enden spitz zuläuft und beidseitig mit ca. 85 cm langen, schmalen Lederstreifen versehen ist (zum Zusammenbinden), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird in der Art eines Kummerbundes getragen und im Rückenbereich zusammengebunden; u. a. aufgrund der Form, der Trageweise (vorne geschlossen) und der Ausstattung (ohne Gürtelschnalle) kein Gürtel im Sinne der Unterposition 4203 3000, - stellt sich als individuelles (selbständiges) Einzelstück dar, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in der Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genannte, nicht handgearbeitet"
- **DEF/3394/06-1** (DE): Bekleidungszubehör, Beinlinge, sog. Chaps, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Veloursleder (mit geschliffener Fleischseite)), - jeweils ca. 110 cm lang und mit einem seitlichen Reißverschluss über die gesamte Länge, - auf Vorder- und Rückseite mit zwei fest angenähten Gürtelschließen, um die Chaps am Körper zu befestigen bzw. zu justieren, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
- **DEF/3393/06-1** (DE): Bekleidungszubehör, Beinlinge, sog. Chaps, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Glattleder (mit narbenbildender Prägung)), - jeweils ca. 110 cm lang und mit einem seitlichen Reißverschluss über die gesamte Länge, - mit Biesen aus Leder verziert, - auf Vorder- und Rückseite mit zwei fest angenähten Gürtelschließen, um die Chaps am Körper zu befestigen bzw. zu justieren, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4203

Zu Unterposition 4203 4000: Hierher gehören z. B. Hosenträger, Handgelenkbänder, Krawatten, Träger für Trachtenhosen. Schnürsenkel gelten jedoch nicht als Bekleidungszubehör und gehören deshalb zu Unterposition 4205 00 90. Nicht hierher gehören ebenso Armbänder, die Fantasieschmuck sind (Position 7117) sowie Uhrarmbänder (Position 9113).

### Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4203.40.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4203.40.00.90.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4203.40.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0?

4203.40.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4203.40.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4203.40.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 420340 anderes Bekleidungszubehör > 42034000 anderes Bekleidungszubehör > 4203400090 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4203.40.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4203.40.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49271/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0?

Warennummer 4203.40.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/42034000900 verlinken.
