# Zolltarifnummer 4303.10.90: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

> Die Zolltarifnummer 4303.10.90 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/43031090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4303.10.90
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
  - 4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen
    - 4303.10 Kleidung und Bekleidungszubehör
      - 4303.10.90 Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4412/26-1** (DE): Kragen aus Pelzfellen, Foto siehe Anlage, - aus mehreren Stücken aus Pelzfellen zusammengenäht, - - aus einem mit dem Haarkleid gegerbten und zugerichteten Fell vom Lamm (laut Antrag), - an der Rückseite mit einem Futter aus Spinnstoffen versehen, - an beiden Kragenenden mit einem angenähten Band aus Geweben aus Spinnstoffen versehen, - mit den Abmessungen: ca. 118 cm (Länge) x 13 cm (max. Breite), - das Pelzfell geht weit über den Umfang eines einfachen Besatzes hinaus. "Bekleidungszubehör, aus Pelzfellen, aus anderen Pelzfellen als in der Unterposition 4303 1010 genannte"
- **DEBTI41012/24-1** (DE): Gürtel aus Pelzfellen, sog. Gürtel aus Kalbsfell mit Leopardenprint, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer ca. 2,1 mm dicken Außenlage aus zugerichteten Pelzfellen (laut Antrag Kalbsfell), - - - laut Antrag bedruckt mit der Fellzeichnung eines Leoparden, - - einer ca. 1,1 mm dicken Mittellage aus Leder, - - einer ca. 1,7 mm dicken Innenlage aus dünn mit Kunststoff bestrichenem Leder, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Breite von ca. 2,8 cm und einer Länge von ca. 100 cm, - die Außenlage aus Pelzfellen geht über den Umfang eines einfachen Besatzes hinaus, somit ist der Gürtel der Position 4303 zuzuweisen. "Bekleidungszubehör, aus Pelzfellen, aus anderen Pelzfellen als in der Unterposition 4303 1010 genannte"
- **DEBTI18092/19-1** (DE): Kleidung aus Pelzfellen, sog. Lammfelljacke, Abbildung siehe Anlage, - aus gewachsenen, mit dem Haarkleid gegerbten Fellstücken von Lämmern (lt. Antrag) zusammengenäht, - die Fellseite bildet das Innere und die Lederseite das Äußere der Jacke, - mit einer Rückenlänge von ca. 75 cm, - mit einem Reverskragen, - mit einer durchgehenden Öffnung mit drei Knöpfen als Verschluss, - mit langen Ärmeln, - in einer einfachen Kleiderhülle mit Bügel aufgemacht. "Kleidung (Jacke), aus Pelzfellen von Lämmern"
- **DEBTI23742/18-1** (DE): Kleidung aus Pelzfellen (Mantel), sog. Damenmantel, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzter Mantel; bestehend aus: - - zugerichteten Pelzfellen von laut Antrag Ziegen (Rückenteil und aufgesetzte Taschen auf der Vorderseite; geht weit über einen Besatz hinaus), - - Spinnstoffgeweben aus laut Antrag Polyamid (Kragen, Ärmel und Vorderseite), - mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - nicht gefüttert. "Kleidung (Mantel), aus Pelzfellen von Ziegen"
- **DEBTI10283/18-1** (DE): Handschuhe aus Pelzfellen, sog. Fausthandschuhe, Art.-Nr. 12307/01/13, Abbildung siehe Anlage, - in Form von Fausthandschuhen mit Daumen, - aus gewachsenen, mit dem Haarkleid gegerbten Fellstücken von Lämmern (laut Antrag) zusammengenäht, - die Fellseite bildet das Innere und die Lederseite die Außenseite der Handschuhe. "Bekleidungszubehör (Handschuhe), aus Pelzfellen von Lämmern"
- **DEBTI10284/18-1** (DE): Handschuhe aus Pelzfellen, sog. Fingerhandschuhe, Art.-Nr. 12308/01/13, Abbildung siehe Anlage, - in Form von Fingerhandschuhen, - aus gewachsenen, mit dem Haarkleid gegerbten Fellstücken von Lämmern (laut Antrag) zusammengenäht, - die Fellseite bildet das Innere und die Lederseite die Außenseite der Handschuhe. "Bekleidungszubehör (Handschuhe), aus Pelzfellen von Lämmern"
- **DEBTI10285/18-1** (DE): Handschuhe aus Pelzfellen, sog. Fausthandschuhe, Art.-Nr. 12309/01/13, Abbildung siehe Anlage, - in Form von Fausthandschuhen mit Daumen, - aus gewachsenen, mit dem Haarkleid gegerbten Fellstücken von Lämmern (laut Antrag) zusammengenäht, - die Fellseite bildet das Innere und die Lederseite die Außenseite der Handschuhe. "Bekleidungszubehör (Handschuhe), aus Pelzfellen von Lämmern"
- **DE12831/17-1** (DE): Bekleidungszubehör (Schal), sog. Damenschal gestrickt, Modell 529506.001, Foto siehe Anlage, - halbrund zugeschnittener Schal, zu den Rändern hin schmäler werdend, - aus Gewirken aus Spinnstoffen, - mit einem auf der gesamten Länge einer Längsseite angenähten Streifen aus Pelzfellen, - - zugerichtetes Pelzfell vom Marderhund (laut Antrag), - das Pelzfell geht über den Umfang eines einfachen Besatzes hinaus, - mit einer Länge von ca. 180 cm und einer Breite von bis zu ca. 35 cm. "Bekleidungszubehör, aus Pelzfellen, aus anderen Pelzfellen als in der Unterposition 4303 1010 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4303

Zu Unterpositionen 4303 1010 und 4303 1090: Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 43.

### Pos. 4303

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

### Kapitel 43

1. Als „Pelzfelle" im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art (RV E4301000). 2. Zu Kapitel 43 gehören nicht: a) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit) (RV E4302A00); b) nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41) (RV E4302B00); c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203) (RV E4302C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4302D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4302E00); f) Waren des Kapitels 95 (z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) (RV E4302F00). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4303.10.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4303.10.90?

Die Zolltarifnummer 4303.10.90 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4303.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 4303.10.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4303.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 430310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4303.10.90?

4303.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4303.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

4303.10.90 steht in dieser Hierarchie: 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS > 4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen > 430310 Kleidung und Bekleidungszubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4303.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4303.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI4412/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4303.10.90?

KN-Code 4303.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/43031090 verlinken.
