# Zolltarifnummer 4421.99.10: Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten

> Die Zolltarifnummer 4421.99.10 steht für Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/44219910
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4421.99.10
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  - 4421 Andere Waren aus Holz
    - 4421.99 andere, andere
      - 4421.99.10 Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (wood)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47689/25-1** (DE): Toilettensitz (Abbildung siehe Anlage), - Toilettensitz mit Deckel, aus entsprechend geformten Zuschnitten aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antrag), weiß/ schwarz lackiert, - mit vier Auflagepuffern aus Kunststoff an der Sitz-Unterseite sowie zwei Auflagepuffern aus Kunststoff an der Deckel-Unterseite, - Sitz und Deckel sind durch zwei Metallscharniere (aus Stahl, lt. beigefügter Installationsanleitung), welche über eine mechanische Absenkautomatik verfügen, miteinander verbunden, - noch nicht zusammengesetzt mit Befestigungsmaterial für die Montage, - gemeinsam mit Installationsanleitung und Imbusschlüssel (Beipack) in einem bedruckten Pappkarton in Aufmachung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter des Ganzen wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Toilettensitz aus Holzfaserplatten bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (noch nicht zusammengesetzte Ware in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
- **DEBTI32009/25-1** (DE): MDF WC-Sitz (Abbildungen siehe Anlage), - Toilettensitz mit Deckel, aus entsprechend geformten Zuschnitten aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antrag), mit aufgeklebter Kunststofffolie, mit Motiv, - mit vier Auflagepuffern an der Sitz-Unterseite und 2 Auflagepuffern an der Deckel-Unterseite, aus Kunststoff, - Sitz und Deckel sind durch zwei Scharniere (Metall, lt. Antragsteller) welche über eine Absenkautomatik verfügen, miteinander verbunden, - gemeinsam mit Beipack (Montagematerial, Montageanleitung, Garantiekarte, Warnhinweis) in einer Kunststofffolie mit bunt bedruckten Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch den Toilettensitz mit Deckel bestimmt; der Charakter des Toilettensitzes mit Deckel wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die Holzfaserplatten bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammenge- setzte Ware aus Holz -charakterbestimmend, Kunststoff und Metall, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
- **DEBTI22583/25-1** (DE): Tapeziertisch- oder Mehrzwecktisch, NAN 1101724, 9004595 (Abbildung siehe Anlage) - aus drei auf der Oberseite beschichteten Faserplatten aus Holz (MDF, lt. Antrag), mit einer seitlichen Maßskala bedruckt, in einem umlaufenden Rahmen aus unedlem Metall (Aluminium, lt. Antrag) mit Kunststoff-Eckverbindern, dreifach zusammenklappbar, Abmessung ca. 298 x 60 x 80 cm, - zur temporären Verwendung als Tapezier- oder Mehrzwecktisch (nicht zur Ausstattung von Räumen, kein Möbel der Position 9403). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff und unedlem Metall)"
- **DEBTI19256/25-1** (DE): Ersatzteil für Etagenwagen, Einlegekasten (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer spezifisch geschnittenen Holzfaserplatte (MDF, lt. Antrag) mit umlaufendem Rahmen, an allen Seiten mit Buchendekor beklebt, in den Abmessungen: 850 x 500 mm, 1000 x 600 mm, 1000 x 700 mm, bzw. 1200 x 800 mm, - in einem Pappkarton verpackt, - dient nach Anbringen am Kastenwagen als Ersatz-Einlegekasten dem Transport von Waren. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten; sog. Ersatzteil für Etagenwagen, Einlegekasten"
- **DEBTI19261/25-1** (DE): Ersatzteil Etagenboden für Etagenwagen (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer spezifisch geschnittenen Holzfaserplatte (MDF, lt. Antrag) auf der Ober- und Unterseite mit Buchendekor beklebt, in den Abmessungen: 1238 x 605 x 12 mm bzw. 820 x 605 x 12 mm, - in einem Pappkarton verpackt, - dient nach Anbringen am Kastenwagen als Ersatz-Etagenboden dem Transport von Waren. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten; sog. Ersatzteil Etagenboden für Etagenwagen"
- **DEBTI9423/25-1** (DE): Aluminium-Tapezier- u. Mehrzwecktisch "VINCENT" (Abbildung siehe Anlage) - aus drei auf der Oberseite weiß lackierten Faserplatten aus Holz (MDF, lt. Antrag), mit einer seitlichen Maßskala bedruckt, in einem umlaufendem Rahmen aus unedlem Metall (Aluminium, lt. Antrag) mit Kunststoff-Eckverbindern, einem Untergestell mit Diagonalstreben aus Aluminium, dreifach zusammen- klappbar, Abmessung ca. 298 x 60 x 80 cm, - zur temporären Verwendung als Tapezier- oder Mehrzwecktisch (nicht zur Ausstattung von Räumen, kein Möbel der Position 9403), - in einem bedruckten Karton zum Verkauf aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammen- gesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff und unedlem Metall)"
- **DEBTI15725/25-1** (DE): Wandpaneele in Akustikoptik (Abbildung siehe Anlage), - Paneele aus ca. 1 cm x 2,5 cm dicken Leisten aus Faserplatten aus Holz/MDF (lt. Antragsteller) mit bedrucktem Papier dreiseitig umklebt, aufgebracht auf einer ca. 0,5 cm dicken Unterlage aus Spinnstoff (Polyester lt. Antragsteller), Abmessung: 40 x 120 x 1,5 cm, - wird mittels Schrauben an der Wand befestigt (keine Vorrichtungen zur Befestigung an der Wand, z.B. Bohrungen zum Anbringen an Metallständern, Einhängekrallen usw. aufweisend), keine Bau- tischler- und Zimmermannsarbeit, - zur dekorativen, Akustik- bzw. Raumklima verbessernden Wandverkleidung, - zusammen mit Beipack (8 Dübel und 8 Schrauben in einem Kunststoffbeutel, Montageanleitung und Garantiekarte in einem Karton zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfanges durch das Holz bestimmt. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammen- gesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Spinnstoff und bedrucktem Papier), Wandpaneele"
- **DEBTI54781/24-1** (DE): Basiswagen (exemplarische Abbildung siehe Anlage) - aus einer rechteckigen Holzfaserplatte mit Buchendekor (MDF, lt. Antrag) als Plattform, eingeklebt in einem Rahmen aus pulverbeschichtetem Stahl mit Einsteckmöglichkeiten in den Ecken für z.B. Schiebebügel (nicht Gegenstand der vZTA) und vier auf der Unterseite angebrachten Rollen mit TPE-Bereifung (2 Blockrollen und 2 Lenkrollen mit Feststeller), - in 4 unterschiedlichen Ausfertigungen (Außenmaße L x B x H in mm: 919x509x228, 1069x609x270, 1069x709x270 und 1269x809x270), zwei unterschiedlichen Raddurchmessern (160 bzw. 200 mm) und einer Trag- kraft von 500 bzw. 600 kg, - dient dem Transport schwerer Gegenstände, z.B. von Möbeln. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, nicht aus Bambus, aus Faserplatte (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- unedlem Metall und Kunststoff); - Basiswagen“

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4421

Zu Unterposition 4421 99: 1. Kleine Pflöcke, Würfel, Parallelepipede und ähnliche kleine Holzkörper aus Buche oder Birke, zum Trommelpolieren von Gegenständen aus Kunststoff. 2. Rechteckige Holztafeln aus Pinie (ungefähr 122 cm x 244 cm x 1,8 cm), geschliffen, hergestellt durch Verleimen einer Anzahl von Holzstäben Kante-an-Kante, wobei jeder Holzstab eine ungefähre Breite von 3,8 cm hat. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Spitz zulaufende Holzpfähle, die in Längsrichtung gesägt werden, um ein quadratisches oder rechteckiges horizontales Profil zu erhalten, und die dazu bestimmt sind, zu verschiedenen Zwecken in den Boden gerammt zu werden (z. B. um Zäune zu bilden, Pflanzen zu stützen, Tiere anzubinden, Grenzen zu markieren usw.). Sie haben eine Länge von 1 bis 2 m und einen Querschnitt von 22 x 22 mm bis 25 x 25 mm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 4421

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …

### Pos. 4421

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …

### Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4421.99.10.00.0 aus Faserplatten

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4421.99.10?

Die Zolltarifnummer 4421.99.10 umfasst Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4421.99.10?

Der Drittlandszollsatz für 4421.99.10 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4421.99.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4421.99.10?

4421.99.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4421.99.10 im Zolltarif eingeordnet?

4421.99.10 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4421 Andere Waren aus Holz > 442199 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4421.99.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4421.99.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI47689/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 4421.99.10 von der EUDR betroffen?

Ja. 4421.99.10 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4421.99.10?

KN-Code 4421.99.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/44219910 verlinken.
