# Zolltarifnummer 4601.21.90.00.0: Matten, andere

> Die Zolltarifnummer 4601.21.90.00.0 steht für Matten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/46012190000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4601.21.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 2,2 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  - 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
    - 4601.21 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus
      - 4601.21.90 andere
        - 4601.21.90.00.0 Matten, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8385/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten, dünnen Bambustrieben (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 cm, 150 cm, 180 cm und 200 cm) erhältliche und individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
- **DEBTI10094/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung und dem Produktdatenblatt handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte groß, Art.-Nr. 80191" um eine Matte aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Ware wird als Hilfsmittel beim Drehen von Sushirollen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".
- **DEBTI10099/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte, Art.-Nr. 80054" um eine Matte aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Ware wird als Hilfsmittel beim Drehen von Sushirollen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".
- **DEBTI45886/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus dünnem, getrocknetem Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), der parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden ist (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 cm, 150 cm, 180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und individuell kürzbar. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
- **DEBTI33235/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Abbildungen handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte" um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Bambusrohren mit einer Dicke von 0,7 cm - 1 cm (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Die Matte ist zusammengerollt und mit Kunststofffolie ummantelt verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
- **DEBTI10492/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten, dünnen Bambustrieben (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 cm, 150 cm, 180 cm und 200 cm) erhältliche und individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
- **DEBTI3276/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte groß, Art.-Nr. 80191" um eine Matte aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Ware wird als Hilfsmittel beim Drehen von Sushirollen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".
- **DEBTI3266/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Bambusmatte, Art.-Nr. 80054" um eine Matte aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Ware wird als Hilfsmittel beim Drehen von Sushirollen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4601

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden. Zu dieser Position gehören: 1) Geflechte. Geflechte sind Erzeugnisse ohne Kette und ohne Schuss, die aus Flechtstoffen bestehen, die mit der Hand oder mit der Maschine in der Längsrichtung miteinander verflochten sind. Durch Ändern der Art, Farbe und Zahl der Flechtelemente und auch der Flechtart können sehr verschiedene Schmuckwirkungen erzielt werden. Diese Geflechte können nebeneinander gelegt und durch Nähen oder in anderer Weise zu Bändern verbunden sein. 2) Ähnliche Waren, d. h. …

### Pos. 4601

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. L 70, Seite 6) (RV L198/09): Die Ware misst etwa 4 m × 30 m und besteht aus verwobenen Strängen von pflanzlichen Stoffen (Seegras). Der Schuss besteht aus zwei gedrehten Strängen aus Pflanzenmaterial (Seegras) von der hauptsächlich zum Füllen von Kissen verwendeten Art, die miteinander verzwirnt sind. Die Kette besteht aus einem einzelnen gedrehten Strang von versponnenen natürlichen Spinnstoffen aus Pflanzenmaterial (Seegrasfasern) (der Strang hat einen Titer von mehr als 20 000 dtex). Die Ware hat ein Grundgewebe aus Zellkautschuk. (Fußbodenbelag aus Seegras) (Siehe Fotos Nr. 648A und 648B. …

### Pos. 4601

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023: Warenbeschreibung: Runde und rechteckige Matten/Teppiche aus geflochtenen ungesponnenen Jutefasern. Die Geflechte bestehen aus drei Zöpfen, die auf herkömmliche Weise geflochten sind und anschließend in der gewünschten (kreisförmigen oder rechteckigen) Form durch Textilgarne zusammengehalten werden. Einreihung: Die Waren sind gemäß der Anmerkungen 1 und 3 zu Kapitel 46 in den KN-Code 4601 29 10 als "Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Flechtstoffen, oder ähnliche Waren" einzureihen. …

### Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4601.21.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 4601.21.90.00.0 umfasst Matten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4601.21.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4601.21.90.00.0 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4601.21.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4601.21.90.00.0?

4601.21.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4601.21.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4601.21.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) > 460121 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus > 46012190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4601.21.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4601.21.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8385/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4601.21.90.00.0?

Warennummer 4601.21.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/46012190000 verlinken.
