# Zolltarifnummer 4601.29.90.00: Matten, andere

> Die Zolltarifnummer 4601.29.90.00 steht für Matten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4601299000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4601.29.90.00
- Drittlandszollsatz: 2,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  - 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
    - 4601.29 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, andere
      - 4601.29.90 andere
        - 4601.29.90.00 Matten, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23114/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Heidetrieben (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Die Matte ist in unterschiedlichen Höhen und Breiten erhältlich (90 x 300 cm; 100 x 300 cm, 150 x 300 cm, 180 x 300 cm, 200 x 300 cm, 180 x 180 cm, 180 x 250 cm, 150 x 250 cm). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
- **DEBTI16244/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildungen handelt es sich bei der sog. "CALIFORNIA Farnwedel Balkon Verkleidung" um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Farnstängeln (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (H 100 x L 300 cm). Die individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
- **DEBTI14713/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrocknetem Schilfrohr (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Die auf Länge geschnittenen Schilfrohrhalme sind mehrlagig parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden (L 200 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (100 - 200 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
- **FRBTIFR-BTI-2025-06224** (FR): Article en matières à tresser (roseau pelé), consistant en un panneau occultant, de forme rectangulaire, confectionné à partir de brins de roseaux juxtaposés parallèlement et réunis les uns aux autres au moyen de fils de fer. L’article est destiné à être utilisé comme brise vue. L’article existe en plusieurs dimensions.
- **DEBTI20224/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um einen Sichtschutz (Abmessungen L 300 x H 90 cm). Die Ware besteht aus auf Länge geschnittenen, natürlichen Weidenzweigen (pflanzlicher Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), welche parallel nebeneinander gelegt und durch Metalldraht in Flächenform miteinander verbunden sind. Die "Matte" ist als Sichtschutz für Balkone bzw. den Außenbereich von Gärten bestimmt und zusammengerollt mit einem bedruckten Papiereinleger aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 4601 2110 bis 4601 2910 genannt" eingereiht.
- **DEBTI20233/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um einen Sichtschutz (Abmessungen L 300 x H 180 cm). Die Ware besteht aus auf Länge geschnittenen, natürlichen Weidenzweigen (pflanzlicher Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in unterschiedlicher Beschaffenheit (ganz, gespalten, mit bzw. ohne Rinde) vorliegen. Diese sind parallel nebeneinander gelegt und durch Metalldraht in Flächenform miteinander verbunden. Die "Matte" ist als Sichtschutz für Balkone bzw. den Außenbereich von Gärten bestimmt und zusammengerollt mit einem bedruckten Papiereinleger aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 4601 2110 bis 4601 2910 genannt" eingereiht.
- **DEBTI60928/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Flechtstoffware in Form einer rechteckigen Strandmatte (ca. 180 x 60 cm). Das Erzeugnis besteht aus parallel aneinandergefügten, pflanzlichen Flechtstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46 (augenscheinlich Seegras/Stroh), welche nebeneinandergelegt und durch Haltefäden aus Spinnstoff in Flächenform verbunden sind (Fechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die Matte verfügt über eine ca. 1,3 cm breite Randeinfassung aus farbigem Spinnstoffvlies und ist an einer Schmalseite mit zwei Bändern aus Spinnstoffvlies zum Zusammenbinden nach dem Aufrollen der Matte ausgestattet. Nach Umfang und Gesamteindruck verleihen die pflanzlichen Flechtstoffe der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware ihren Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Matten, aus pflanzlichen Stoffen, aus anderen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder aus ähnlichen Waren aus Flechtstoffen."
- **DEBTI12889/18-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Flechtstoffware in Form einer rechteckigen Strandmatte mit den Abmessungen von ca. 180 x 70 cm. Die Matte ist aus beigefarbenen, parallel aneinandergefügten Seegras-Strängen (Flechtstoff i. S. v. Anmerkung 1 zu Kapitel 46) gefertigt, welche nebeneinander gelegt und durch bunte Haltefäden aus Spinnstoff in Flächenform verbunden sind. Die Rückseite ist mit einer dünnen silberfarbenen Aluminiumfolie versehen. Die Matte verfügt über eine ca. 1,2 cm breite Randeinfassung aus Vliesstoff. An einer Schmalseite ist die Ware mit zwei Gewebeschlaufen zum Zusammenrollen und Fixieren der Matte ausgestattet. Zusätzlich ist die Matte mit einem Trageband aus Spinnstoffgewebe versehen. Nach dem Umfang und im Hinblick auf die Verwendung verleihen die pflanzlichen Flechtstoffe der Ware den wesentlichen Charakter. Die Matte wird in 4 Farbvariationen sortiert (gelb, blau, rot und grün) vertrieben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Matten, aus pflanzlichen Stoffen, nicht aus Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder aus ähnlichen Waren aus Flechtstoffen."

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4601

Zu Unterpositionen 4601 21 10 und 4601 29 90: Hierher gehören: 1. grobe Matten aus flächenförmig gewebtem oder parallel aneinander gefügtem Stroh, wie z. B. die im Gartenbau verwendeten Schutzmatten; 2. Chinamatten sowie auf die gleiche Weise gefertigte und für die gleichen Zwecke verwendete Matten. Chinamatten sind Matten, die unmittelbar aus den Stengeln oder Streifen von Pflanzen der Gattung der großen Simsen (Teichsimsen: Lepironia mucronata) gefertigt sind. Sie können roh oder gefärbt (meistens rot) sein. Diese Matten werden gewebt: Die Kette, welche die Pflanzenstengel oder -streifen verbindet, besteht aus Schnüren oder Garnen mit großen Zwischenräumen untereinander. …

### Pos. 4601

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. L 70, Seite 6) (RV L198/09): Die Ware misst etwa 4 m × 30 m und besteht aus verwobenen Strängen von pflanzlichen Stoffen (Seegras). Der Schuss besteht aus zwei gedrehten Strängen aus Pflanzenmaterial (Seegras) von der hauptsächlich zum Füllen von Kissen verwendeten Art, die miteinander verzwirnt sind. Die Kette besteht aus einem einzelnen gedrehten Strang von versponnenen natürlichen Spinnstoffen aus Pflanzenmaterial (Seegrasfasern) (der Strang hat einen Titer von mehr als 20 000 dtex). Die Ware hat ein Grundgewebe aus Zellkautschuk. (Fußbodenbelag aus Seegras) (Siehe Fotos Nr. 648A und 648B. …

### Pos. 4601

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023: Warenbeschreibung: Runde und rechteckige Matten/Teppiche aus geflochtenen ungesponnenen Jutefasern. Die Geflechte bestehen aus drei Zöpfen, die auf herkömmliche Weise geflochten sind und anschließend in der gewünschten (kreisförmigen oder rechteckigen) Form durch Textilgarne zusammengehalten werden. Einreihung: Die Waren sind gemäß der Anmerkungen 1 und 3 zu Kapitel 46 in den KN-Code 4601 29 10 als "Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Flechtstoffen, oder ähnliche Waren" einzureihen. …

### Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4601.29.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4601.29.90.00?

Die Zolltarifnummer 4601.29.90.00 umfasst Matten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4601.29.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 4601.29.90.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4601.29.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460129. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4601.29.90.00?

4601.29.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4601.29.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

4601.29.90.00 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) > 460129 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, andere > 46012990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4601.29.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4601.29.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23114/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4601.29.90.00?

TARIC-Code 4601.29.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4601299000 verlinken.
