# Zolltarifnummer 4602.11.00.90: Korbmacherwaren und andere Waren, andere

> Die Zolltarifnummer 4602.11.00.90 steht für Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4602110090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4602.11.00.90
- Drittlandszollsatz: 3,7 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  - 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa
    - 4602.11 aus Bambus
      - 4602.11.00 aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus
        - 4602.11.00.90 Korbmacherwaren und andere Waren, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI11243/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Korbmacherware mit Klappdeckel. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus etwa 3 mm breiten, biegsamen Stäbchen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die mittels Haltefäden aus Spinnstoff flächenförmig parallel aneinandergefügt wurden (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46, mithin Flächenerzeugnisse der Position 4601). Innen ist die gesamte Ware mit einem dünnen Vliesstoff ausgeschlagen. Für eine bessere Stabilität des Behältnisses ist der Boden und der Deckel zusätzlich mit einer Holzplatte sowie innen mit einem umlaufenden Metallring verstärkt. Alle Flächenerzeugnisse sind an den Rändern mit Gewebebändern aus Spinnstoffen eingefasst. Der Klappdeckel wird mittels Klettverschlüssen verschlossen. Der Korb ist in folgenden Größen erhältlich: - 24 , 0 x 16 , 2 x 16 , 0 cm - 31 , 0 x 19 , 3 x 18 , 0 cm - 35 , 0 x 22 , 6 x 20 , 0 cm - 38 , 0 x 27 , 0 x 22 , 3 cm - 43 , 0 x 32 , 0 x 24 , 0 cm. Mit Ausnahme der kleinsten Größe sind alle Modelle an den beiden kurzen Seiten jeweils mit einem Tragegriff aus Spinnstoffen versehen. Insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung (Formgebung) bestimmen die Flächenerzeugnisse der Position 4601 den Charakter der zusammengesetzten Ware. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es um eine "Korbmacherware, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".
- **DEBTI11248/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Korbmacherware mit Klappdeckel. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus etwa 9 mm breiten, biegsamen Streifen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die mittels Haltefäden aus Spinnstoff flächenförmig parallel aneinandergefügt sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46, mithin Flächenerzeugnisse der Position 4601). Innen ist die gesamte Ware mit einem dünnen Vliesstoff ausgeschlagen. Für eine bessere Stabilität des Behältnisses ist der Boden und der Deckel zusätzlich mit Pappe bzw. einer Holzplatte sowie innen mit einem umlaufenden Metallring verstärkt. Alle Flächenerzeugnisse sind an den Rändern mit Gewebebändern aus Spinnstoffen eingefasst. Der Klappdeckel wird mittels Klettverschlüssen verschlossen. Der Korb ist in folgenden Größen erhältlich: - 24 , 0 x 16 , 2 x 16 , 0 cm - 31 , 0 x 19 , 3 x 18 , 0 cm - 35 , 0 x 22 , 6 x 20 , 0 cm - 38 , 0 x 27 , 0 x 22 , 3 cm - 43 , 0 x 32 , 0 x 24 , 0 cm. Mit Ausnahme der kleinsten Größe sind alle Modelle an den beiden kurzen Seiten jeweils mit einem Tragegriff aus Spinnstoffen versehen. Insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung (Formgebung) bestimmen die Flächenerzeugnisse der Position 4601 den Charakter der zusammengesetzten Ware. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es um eine "Korbmacherware, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".
- **NLBTI2025-1256** (NL): Een ronde mand met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het, bijvoorbeeld, uitstallen en uitserveren van fruit en beschermen hiervan tegen insecten; - hoofdzakelijk vervaardigd van gevlochten stroken bamboe; - een rand van een strook bamboe met twee tegenover elkaar liggende schroeven die als as fungeren voor de C-vormige baleinen die de koepelvorm van de vouwkoepel van textielgaas ondersteunen; - een doorsnede van ongeveer 46 cm en een hoogte bij een gesloten koepel van ongeveer 25 cm.
- **NLBTI2024-1396** (NL): Een mandje van bamboelatjes met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - voor het opbergen van voorwerpen; - een rechthoekige vorm; - de buitenzijde is vervaardigd van bamboelatjes, die op geweven textielgaas zijn geplakt; - een bamboelatje is ongeveer 1,7 x 13,5 cm; - de onderzijde bestaat uit een dun plankje van bamboe; - de binnenzijde bestaat uit karton en daaroverheen is een geweven polyester textielstof aangebracht; - de boven-, onderkant en de hoeken zijn voorzien van een geweven band van textielstof; - afmetingen van ongeveer 23 x 29,5 x 13,5 cm.
- **NLBTI2024-1397** (NL): Een mandje van bamboelatjes met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - voor het opbergen van voorwerpen; - een rechthoekige vorm; - de buitenzijde is vervaardigd van bamboelatjes, die op geweven textielgaas zijn geplakt; - een bamboelatje is ongeveer 0,9 x 13,5 cm; - de onderzijde bestaat uit een dun plankje van MDF; - de binnenzijde is bekleed met een geweven polyester textielstof, deze is omgeslagen naar de buitenzijde; - aan de bovenzijde onder de textiele bekleding een ijzeren ring voor de versteviging; - aan de onderkant een geweven band van textielstof; - afmetingen van ongeveer 18,5 x 28,5 x 13,5 cm.
- **DEBTI32939/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine etwa 35 cm x 35 cm x 60 cm große Korbmacherware (sog. "62931 Wäschekorb aus Bambus 57 L natur mit Wäschesack eckig faltbar 4251548128602") mit abnehmbarem Deckel, Tragegriffen und herausnehmbarem Wäschesack. Das als Eckwäschekorb bezeichnete Erzeugnis besteht aus einem Korpus aus einer Matte in Form von parallel aneinandergefügten, mit Haltebändern aus Spinnstoff (Polyester) flächenförmig verbundenen (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46), etwa 1 cm breiten, biegsamen Stäbchen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Die Matte ist zusätzlich an den Rändern mit einem Gewebeband aus Spinnstoffen eingefasst. Der Deckel besteht ebenfalls aus parallel aneinander gefügten Bambusstreifen und ist mit Gewebebändern eingefasst. Der Korpus und der Deckel sind mit Spinnstoffschlaufen als Tragegriffe ausgestattet. In die Ware ist ein passend gearbeiteter, herausnehmbarer sog. Wäschesack aus einem wollweißen Gewebe (Baumwolle/Polyester-Gemisch) eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die aus Waren der Position 4601 hergestellte Ware den Charakter des zusammengesetzten Erzeugnisses. Eine Einreihung als Möbel in die Position 9403 kommt nicht in Betracht, da sog. Wäschekörbe zolltarifrechtlich nicht als Gebrauchsgegenstand der Ausstattung von Wohnungen, Hotels und dergleichen dienen. Das maschinell gefertigte Erzeugnis ist in einem festen, braunen Karton mit Aufdruck, für den Verkauf an den Endverbraucher verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".
- **DEBTI32938/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine rechteckige, etwa 40 cm x 30 cm x 60 cm große Korbmacherware (sog. "62925 Wäschekorb aus Bambus 72 L natur mit Wäschesack rechteckig faltbar 4251548128541") mit abnehmbarem Deckel, Tragegriffen und einem herausnehmbarem Wäschesack. Das Erzeugnis besteht aus einem Korpus aus einer Matte in Form von parallel aneinandergefügten, mit Haltebändern aus Spinnstoff (Polyester) flächenförmig verbundenen (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46), etwa 1 cm breiten, biegsamen Stäbchen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Die Matte ist zusätzlich an den Rändern mit einem Gewebeband aus Spinnstoffen eingefasst. Der Deckel besteht ebenfalls aus parallel aneinander gefügten Bambusstreifen und ist mit Gewebebändern eingefasst. Der Korpus und der Deckel sind mit Spinnstoffschlaufen als Tragegriffe ausgestattet. In die Ware ist ein passend gearbeiteter, herausnehmbarer sog. Wäschesack aus einem wollweißen Gewebe (Baumwolle/Polyester-Gemisch) eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die aus Waren der Position 4601 hergestellte Ware den Charakter des zusammengesetzten Erzeugnisses. Eine Einreihung als Möbel in die Position 9403 kommt nicht in Betracht, da sog. Wäschekörbe zolltarifrechtlich nicht als Gebrauchsgegenstand der Ausstattung von Wohnungen, Hotels und dergleichen dienen. Das maschinell gefertigte Erzeugnis ist in einem festen, braunen Karton mit Aufdruck, für den Verkauf an den Endverbraucher verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".
- **FRBTIFR-BTI-2024-03185** (FR): Assortiment de 3 paniers de forme rectangulaire, avec couvercle, de tailles différentes, obtenus directement en forme à partir de matière à tresser végétale parallélisée, constitués de lames de bambous articulées parallèlement et verticalement avec des coutures en matière textile de polyester sur les bords. L’assortiment est destiné au rangement. Il n’est pas fait-main. Il se décline en plusieurs modèles.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4602

Zu Unterposition 4602 11 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 4602 des HS, erster Absatz Ziffern 1 und 2 genannten Erzeugnisse aus pflanzlichen Stoffen, z. B. Teppiche, die aus kleinen Matten der Unterposition 4601 21 bestehen, die durch Bindematerial miteinander verbunden sind.

### Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

### Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

### Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4602.11.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4602.11.00.90?

Die Zolltarifnummer 4602.11.00.90 umfasst Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4602.11.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 4602.11.00.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4602.11.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460211. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4602.11.00.90?

4602.11.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4602.11.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

4602.11.00.90 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa > 460211 aus Bambus > 46021100 aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4602.11.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4602.11.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI11243/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4602.11.00.90?

TARIC-Code 4602.11.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4602110090 verlinken.
