# Zolltarifnummer 4806.40.10: Pergaminpapier

> Die Zolltarifnummer 4806.40.10 steht für Pergaminpapier. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48064010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4806.40.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4806 Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen
    - 4806.40 Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere
      - 4806.40.10 Pergaminpapier

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE5577/15-1** (DE): Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus gebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 35 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Fensterbriefumschlägen oder Verpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DE5578/15-1** (DE): Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein in der Masse schwarz-braun gefärbtes Pergaminpapier aus einer Mischung aus gebleichtem und ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 40 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen oder als Bastelpapier verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DE5580/15-1** (DE): Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 60 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4806

Zu Unterpositionen 4806 4010 und 4806 4090: Siehe die Erläuterungen zu Position 4806 des HS, zehnter und elfter Absatz.

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4806.40.10.00.0 Pergaminpapier

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4806.40.10?

Die Zolltarifnummer 4806.40.10 umfasst Pergaminpapier. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4806.40.10?

Der Drittlandszollsatz für 4806.40.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4806.40.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4806.40.10?

4806.40.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4806.40.10 im Zolltarif eingeordnet?

4806.40.10 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4806 Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen > 480640 Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4806.40.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4806.40.10 erfasst, zum Beispiel DE5577/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4806.40.10?

KN-Code 4806.40.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48064010 verlinken.
