# Zolltarifnummer 4807.00.80.00: Papier und Pappe, andere

> Die Zolltarifnummer 4807.00.80.00 steht für Papier und Pappe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4807008000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4807.00.80.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4807 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen
    - 4807.00 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen
      - 4807.00.80 andere
        - 4807.00.80.00 Papier und Pappe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FI5183/03.01.01/16** (FI): Tavara on metsähakkuiden suojapeitteenä käytettävä paperipintainen laminaatti. Sen tarkoituksena on pitää oksat ym. hakkuiden jäljiltä metsään jäävät puunosat kuivana. Sitä myydään rullatavarana, rullan paino 300 kg, leveys 4 m ja tuotteen neliömetrimassa noin 250 g/m². Tuote on paperiperustainen ja verkolla vahvistettu. Väriltään tavara on vaaleanruskeata ja siinä näkyy himmeästi noin 1 cm x 1 cm neliöistä koostuva ruudukko, joka muodostuu sisäkerroksena olevasta muovikuituristikosta. Paperin valmistuksessa käytetyt kuidut eivät ole ilmoituksen mukaan kierrätettyä kuitua.
- **AT2010/000725** (AT): Flächenerzeugnis - mit den Ausmaßen von ca. 29,5 x 21 cm (nicht konfektioniert), - dreilagig, - bestehend aus einem der Verstärkung dienenden Drehergewebe aus Kunststoffbändchen auf Polyolefinbasis, welches beidseitig mit einer Papiermasse überzogen ist, - auf einer Seite mit schwarzen Strichen bedruckt, - laut Firmenangaben nicht aus wiederaufbereitetem Papier hergestellt, - die Papiermasse ist wesensbestimmend.
- **DEK/1883/08-1** (DE): Bei der als "MADOCA - Japanpapier-Verbundmaterial" bezeichneten Ware handelt es sich lt. Antragstellerangaben um ein zusammengeklebtes, dreilagiges Erzeugnis in Rollen (Format 0,95 x 10,0 m) oder rechteckigen Bogen (Format 0,95 x 1,85/2,15 m) mit einer jeweiligen Gesamtdicke von 0,2 mm. Die beiden äußeren Lagen bestehen aus sog. Japanpapier, die mittlere Lage aus PET-Kunststofffolie, wobei die Dicke der Kunststofffolie weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Es wird für die Herstellung von Leuchten, Lampenschirmen, Shoji-Schiebetüren, Rollos oder Flächenvorhängen verwendet. Derartige Waren gehören als "Papier, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen, nicht aus wieder aufbereitetem Papier" zur Codenummer 4807 0080 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
- **DEK/970/06-1** (DE): Es handelt sich um einen etwa 30 x 21 cm großen und etwa 1 cm dicken Probenabschnitt einer harten, maschinenglatten, mehrlagigen, geklebten, graubraunen Pappe (mit grauer Mittelschicht) aus ungebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadelholzzellstoff), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 12.740 g (nicht klimatisiert), einer erkennbaren Siebmarkierung, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, keine Altpapierpartikel enthaltend. Nach den Angaben der Antragstellerin ist die Pappe in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen aufgemacht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Pappen, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, keine Altpapierpartikel enthaltend" zum TARIC-Code 4807 0080 00.
- **FI44/301/06** (FI): Tuote on puutavaran pakkaamiseen tarkoitettu paperi/muovilaminaatti. Laminaatti koostuu päällimmäisestä lukien märkälujasta valkaisemattomasta voimapaperista (70 g/m2), polyeteenikalvosta (35 g/m2) ja harvasta polypropeenikaistaleista kudoitusta lintuniisikankaasta (11 g/m2) sekä valkaisemattomasta voimapaperista (70 g/m2). Tuote toimitetaan rullana, jonka leveys on yli 36 cm.
- **FI45/301/06** (FI): Tuote on puutavaran pakkaamiseen tarkoitettu paperi/muovilaminaatti. Laminaatti koostuu päällimmäisestä lukien märkälujasta valkaisemattomasta voimapaperista (100 g/m2), polyeteenikalvosta (35 g/m2) ja harvasta polypropeenikaistaleista kudostusta lintuniisikankaasta (11 g/m2) sekä valkaisemattomasta voimapaperista (100 g/m2). Tuote toimiteaan rullana, jonka leveys on yli 36 cm.
- **GB114496669** (GB): PAPERBOARD (MOUNTBOARD) SUPPLIED IN SHEETS (32 INCHES X 44 INCHES). MOUNTBOARD IS USED IN THE PICTURE FRAMING INDUSTRY. NOT MADE UP ARTICLES. NOT MADE FROM RECOVERED PAPER.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4807

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Papiere und Pappe, die durch Zusammenfügen von zwei oder mehreren Lagen Papier oder Pappe unter Verwendung eines Bindemittels hergestellt sind. Diese Waren können aus Papier und Pappe jeder Art zusammengesetzt sein und das Bindemittel kann tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Ursprungs sein: Leim, Dextrin, Teer, Asphalt, Latex usw. Die hierher gehörenden Waren unterscheiden sich von den – lediglich durch Zusammengautschen mehrerer Lagen Papier ohne Verwendung von Bindemitteln hergestellten – Waren der vorhergehenden Position dadurch, dass sie sich nach dem Einweichen in Wasser oder jedes andere geeignete Lösemittel leicht in ihre einzelnen Lagen zerteilen, auf denen sich dann das verwendete Klebemittel zeigt; diese verschiedenen Einzellagen trennen sich im Allgemeinen auch beim Verbrennen des Papiers. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4807.00.80.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4807.00.80.00?

Die Zolltarifnummer 4807.00.80.00 umfasst Papier und Pappe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4807.00.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 4807.00.80.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4807.00.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4807.00.80.00?

4807.00.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4807.00.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

4807.00.80.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4807 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen > 480700 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen > 48070080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4807.00.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4807.00.80.00 erfasst, zum Beispiel FI5183/03.01.01/16. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4807.00.80.00?

TARIC-Code 4807.00.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4807008000 verlinken.
