# Zolltarifnummer 4810.32.10: Kraftpapiere und -pappen, mit Kaolin gestrichen oder überzogen

> Die Zolltarifnummer 4810.32.10 steht für Kraftpapiere und -pappen, mit Kaolin gestrichen oder überzogen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48103210
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4810.32.10
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
    - 4810.32 Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
      - 4810.32.10 Kraftpapiere und -pappen, mit Kaolin gestrichen oder überzogen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23293/19-1** (DE): Es handelt sich um rechteckige Bogen aus mehrlagiger Pappe (gegautscht) in unterschiedlichen Formaten (Länge von 85 bis 105 cm, Breite von 60 bis 75 cm). Die Pappe mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g besteht vollständig aus Sulfatzellstoff, ist einseitig mit Kaolin gestrichen und im Wesentlichen mit Vorlagen (Stanzkonturen) bedruckter Schachteln zur Verpackung von Handelswaren bedruckt, die im Rahmen der Weiterverarbeitung der Bogen aus diesen herausgestanzt werden sollen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, einseitig mit Kaolin gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zur Unterposition 4810 32 10 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI23282/19-1** (DE): Es handelt sich um einen aufgerollten Streifen aus Pappe (Breite etwa 9,5 cm), die durch Zusammenpressen mehrerer Lagen aus gebleichtem, chemischem Halbstoff (Sulfatzellstoff) hergestellt (gegautscht) wurde. Die Pappe hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, ist einseitig mit Kaolin gestrichen und mit einem Endlosmotiv bedruckt. Der Streifen ist an den Rändern entlang der Längsrichtung in gleichbleibenden Abständen mit Farbmarkierungen versehen und soll in Abständen von etwa 3,2 cm in gleichmäßige, rechteckige Stücke (Abmessungen etwa 9,5 x 3,2 cm) quergeschnitten werden, die im Rahmen der Herstellung von Zigarettenschachteln zu einem Bestandteil dieser Schachteln werden sollen. Die vorhandenen Aufdrucke sind im Hinblick auf diese Zweckbestimmung nur nebensächlicher Art. Abbildung siehe Anlage (Hinweis: auf der Abbildung sind nur Teilstücke der Ware zu sehen). Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, einseitig mit Kaolin gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zur Unterposition 4810 32 10 der Kombinierten Nomenklatur.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4810

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Lage expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem weißen, mit Kaolin gestrichenen Blatt Papier bedeckt, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die Gesamtdicke des Papiers macht 10 v. H. oder mehr der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 4810 14 00 oder 4810 19 00

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4810.32.10.00.0 mit Kaolin gestrichen oder überzogen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4810.32.10?

Die Zolltarifnummer 4810.32.10 umfasst Kraftpapiere und -pappen, mit Kaolin gestrichen oder überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4810.32.10?

Der Drittlandszollsatz für 4810.32.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4810.32.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481032. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4810.32.10?

4810.32.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4810.32.10 im Zolltarif eingeordnet?

4810.32.10 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe > 481032 Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4810.32.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4810.32.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI23293/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4810.32.10?

KN-Code 4810.32.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48103210 verlinken.
