# Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0: Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem…

> Die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 steht für Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48114120000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4811.41.20.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
    - 4811.41 Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend
      - 4811.41.20 mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen
        - 4811.41.20.00.0 Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI43524/25-1** (DE): Es handelt sich um ein doppelseitiges Klebeband, bestehend aus einem etwa 48 mm breiten Streifen aus Papiervlies mit einer Länge von 10 m, welches beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk ausgerüstet ist. Der Streifen ist auf einer Seite mit einem silikonisierten Schutzpapier abgedeckt und auf eine Papphülse aufgerollt. Das Erzeugnis wird für Befestigungsarbeiten eingesetzt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papier und Pappen, selbstklebend, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI13028/25-1** (DE): Es handelt sich um einen etwa 48 mm breiten, 25 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus flachgekrepptem Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Schicht aus nicht vulkanisiertem synthetischem Kautschuk ausgerüstet ist. Das Erzeugnis dient zur Verwendung als Klebeband. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem synthetischem Kautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI40793/22-1** (DE): Es handelt sich um ein doppelseitiges Klebeband, bestehend aus einem etwa 48 mm breiten Streifen aus Papiervlies mit einer Länge von 10 m, welches beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nichtvulkanisiertem synthetischem Kautschuk ausgerüstet ist. Der Streifen ist auf einer Seite mit einem silikonisierten Schutzpapier abgedeckt und auf eine Papphülse aufgerollt. Das Erzeugnis wird für Befestigungsarbeiten eingesetzt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papier und Pappen, selbstklebend, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit nicht vulkanisiertem synthetischem Kautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
- **DE19595/15-1** (DE): Bei den vorgelegten Warenmustern handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um etwa 1,9 cm breite und 50 m lange, auf Papprollen aufgewickelte Streifen aus flachgekrepptem, weißem Papier. Sie sind einseitig mit Silikon überzogen, während die andere Seite selbstklebend mit nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk ausgerüstet ist. Die Erzeugnisse werden zum Abdecken bei Malerarbeiten verwendet. Je zwei Rollen sind mit einem mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Etikett aus mit Kunststofffolie überzogenem Papier für den Verkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkansiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI18717/17-1** (DE): Bei dem vorliegenden Warenmuster und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen etwa 1,9 cm breiten und 50 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einem flachgekreppten, beigen, mit synthetischem Latex getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Naturkautschuk versehen ist. Das Erzeugnis wird zum sicheren und sterilisationsfesten Verschließen von Bogenverpackungen verwendet und ist in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. 48 Rollen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTIDEBTI-18717/17-1** (DE): Bei dem vorliegenden Warenmuster und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen etwa 1,9 cm breiten und 50 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einem flachgekreppten, beigen, mit synthetischem Latex getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Naturkautschuk versehen ist. Das Erzeugnis wird zum sicheren und sterilisationsfesten Verschließen von Bogenverpackungen verwendet und ist in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. 48 Rollen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
- **DE3164/13-1** (DE): Bei dem als "Abdeckklebeband" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einen auf eine Papphülse aufgewickelten Streifen aus Papier (Länge 20 m, Breite 3,0 cm), der auf der Unterseite mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Kautschuk versehen ist. Das Klebeband soll bei Maler- und Lackierarbeiten für Abdeckzwecke dienen und ist mit einem mit Produktinformationen bedruckten, kreisrunden Pappaufleger versehen. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
- **DE3169/13-1** (DE): Bei den als "2er Abdeckklebeband" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um zwei auf jeweils eine Papphülse aufgewickelte Streifen aus Papier (Länge jeweils 25 m, Breiten 2,4 cm bzw. 3,6 cm) die auf der Unterseite mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Kautschuk versehen sind. Die Klebebänder sollen bei Maler- und Lackierarbeiten für Abdeckzwecke dienen und sind mit einem mit Produktinformationen bedruckten, kreisrunden Pappaufleger versehen gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823).

### Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

### Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

### 2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0?

Die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 umfasst Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.41.20.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4811.41.20.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4811.41.20.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481141. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0?

4811.41.20.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4811.41.20.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4811.41.20.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481141 Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend > 48114120 mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.41.20.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.41.20.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43524/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0?

Warennummer 4811.41.20.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48114120000 verlinken.
