# Zolltarifnummer 4811.49.00.00: Papiere, andere

> Die Zolltarifnummer 4811.49.00.00 steht für Papiere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4811490000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4811.49.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
    - 4811.49 andere
      - 4811.49.00.00 Papiere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1278/26-1** (DE): Es handelt sich um aufgerollte Streifen aus Papier (Länge: etwa 200 m, Breite: etwa 60 mm, teilweise auf einer Papphülse). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. Das Erzeugnis dient als Klebeband zu Verpackungszwecken. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI1121/26-1** (DE): Es handelt sich um aufgerollte Streifen aus Papier (Länge: etwa 200 m, Breite: etwa 70 mm, auf einer Papphülse). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. In das Papier sind zur Verstärkung Glasfaserfäden (nach den Angaben des Antragstellers drei Längsfäden und zwei sog. Sinusfäden) eingearbeitet. Das Erzeugnis dient als Klebeband zu Verpackungszwecken. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Papier bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI1267/26-1** (DE): Es handelt sich um aufgerollte Streifen aus Papier (Länge: etwa 200 m, Breite: etwa 70 mm, auf einer Papphülse). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. Das Papier ist mit drei der Verstärkung dienenden Spinnstofffäden (nach den Angaben der Antragstellerin zwei Längsfäden und einem sog. Sinusfaden) versehen. Das Erzeugnis dient als Klebeband zu Verpackungszwecken. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Papier bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI49517/23-1** (DE): Bei den als sog. Zigarettenfiltertips bezeichneten Waren handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier (Format: etwa 5,9 x 1,8 cm), die jeweils an einem Ende fünffach perforiert und am anderen Ende einseitig mit einer etwa 1,3 cm breiten Gummierung versehen sind. Die Zuschnitte sollen mithilfe der Perforationen und der Gummierung zusammengerollt und fixiert werden und als sog. Filter Tips (Filterersatz bei selbstgedrehten Zigaretten zur Verhinderung bzw. Minimierung des Gelangens von Tabak in den Mund) verwendet werden. Sie sind zu 33 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in rechteckigen Bogen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert, nicht selbstklebend" zum TARIC-Code 4811 49 00 00.
- **DEBTI47972/20-1** (DE): Bei den als sog. Zigarettenfiltertips bezeichneten Waren handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier (Format: etwa 5,8 x 1,8 cm), die jeweils an einem Ende fünffach perforiert und am anderen Ende einseitig mit etwa 1,5 cm breiten Gummierung versehen sind. Die Zuschnitte sollen mithilfe der Perforationen und der Gummierung zusammengerollt und fixiert werden und als sog. Filter Tips (Filterersatz bei selbstgedrehten Zigaretten zur Verhinderung bzw. Minimierung des Gelangens von Tabak in den Mund) verwendet werden. Sie sind zu 33 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in rechteckigen Bogen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert, nicht selbstklebend" zum TARIC-Code 4811 49 00 00.
- **DEBTI47975/20-1** (DE): Bei den als sog. Zigarettenfiltertips bezeichneten Waren handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier (Format: etwa 5,9 x 1,8 cm), die jeweils an einem Ende fünffach perforiert und am anderen Ende einseitig mit etwa 1,3 cm breiten Gummierung versehen sind. Die Zuschnitte sollen mithilfe der Perforationen und der Gummierung zusammengerollt und fixiert werden und als sog. Filter Tips (Filterersatz bei selbstgedrehten Zigaretten zur Verhinderung bzw. Minimierung des Gelangens von Tabak in den Mund) verwendet werden. Sie sind zu 33 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in rechteckigen Bogen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert, nicht selbstklebend" zum TARIC-Code 4811 49 00 00.
- **BGBTIBG9999-2019-000162** (BG): Стоката „студено залепена хартия напечатана Cure Aid“ (Cold seal paper printed Cure Aid) представлява двуслойна хартия, напечатана от двете страни и свързана чрез лепилен слой.
- **DE17421/16-1** (DE): Bei der vorgelegten, als "Zigarettenfiltertips" bezeichneten Ware handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier (Format etwa 5,8 x 1,8 cm), die jeweils an einem Ende fünffach perforiert und am anderen Ende einseitig mit etwa 1,5 cm breiten Gummierung versehen sind. Die Zuschnitte sollen mithilfe der Perforationen und der Gummierung zusammengerollt und fixiert werden und als sog. Filter Tips (Filterersatz bei selbstgedrehten Zigaretten zur Verhinderung bzw. Minimierung des Gelangens von Tabak in den Mund) verwendet werden. Sie sind zu 33 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in rechteckigen Bogen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert, nicht selbstklebend" zum TARIC-Code 4811 49 00 00.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823).

### Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

### Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

### 2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4811.49.00.00.0 Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.49.00.00?

Die Zolltarifnummer 4811.49.00.00 umfasst Papiere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.49.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4811.49.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4811.49.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481149. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.49.00.00?

4811.49.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4811.49.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4811.49.00.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481149 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.49.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.49.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI1278/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.49.00.00?

TARIC-Code 4811.49.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4811490000 verlinken.
