# Zolltarifnummer 4811.90.00.90.0: Papiere, anderes

> Die Zolltarifnummer 4811.90.00.90.0 steht für Papiere, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48119000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4811.90.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
    - 4811.90 andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
      - 4811.90.00 andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
        - 4811.90.00.90 anderes
          - 4811.90.00.90.0 Papiere, anderes

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI8700/25-1** (DE): Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier (Format: DIN A6), die liniert bedruckt sind und zum handschriftlichen Beschreiben verwendet werden sollen. 100 Stück sind in Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, auf der Oberfläche bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 9000 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI53054/23-1** (DE): Es handelt sich um einen auf einer Hülse aus Pappe aufgerollten Streifen aus Papier mit einem Quadratmetergewicht von 48 g, der auf der einen Seite mit einer wärmeempfindlichen organischen Verbindung gestrichen und auf der anderen Seite je nach Ausführung bedruckt (SEPA-Lastschrift) oder unbedruckt ist. Die gestrichene Seite verfärbt sich unter der Einwirkung von Hitze schwarz. Die Rolle hat eine Breite von etwa 5,7 bzw. 8,0 cm und soll in mit einem Thermodrucker ausgestatteten Kassenterminal als Druckpapier verwendet werden. Die Aufdrucke sind im Hinblick auf diese Zweckbestimmung von nebensächlicher Art. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als die der in den Unterpositionen 4811 10 bis 4811 60 genannten Art, andere als die der im TARIC-Code 4811 90 00 10 genannten Art" zur Codenummer 4811 90 00 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI22768/22-2** (DE): Es handelt sich um gekrepptes, in der Masse gefärbtes, schwer entflammbares (mit anorganischen Salzen getränkt) Papier. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von etwa 5 cm und einer Länge von etwa 10 m aufgemacht, von denen sechs Stück unterschiedlicher Farbe in einem Beutel verpackt sind. Das sog. Kreppband dient im Innen- oder Außenbereich als universeller und ganzjährig verwendbarer Dekorationsartikel. Eine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 kommt angesichts der neutralen Gestaltung sowie des fehlenden Bezugs zu einem bestimmten Fest nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Vliese aus Zellstofffasern, getränkt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI22768/22-3** (DE): Es handelt sich um gekrepptes, schwer entflammbares (mit anorganischen Salzen getränkt) Papier, das auf der Oberfläche mit Streifen in weiß/ blau/ rot bzw. schwarz/ rot/ gelb bedruckt ist. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von etwa 10 cm und einer Länge von etwa 10 m aufgemacht, von denen drei Stück einer Farbfolge in einem Beutel verpackt sind. Das sog. Kreppband dient im Innen- oder Außenbereich als universeller und ganzjährig verwendbarer Dekorationsartikel. Eine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 kommt angesichts der neutralen Gestaltung sowie des fehlenden Bezugs zu einem bestimmten Fest nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Vliese aus Zellstofffasern, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI22768/22-1** (DE): Es handelt sich um gekrepptes, in der Masse gefärbtes, schwe rentflammbares mit anorganischem Salzen getränkt Papier. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von etwa 5 cm und einer Länge von etwa 10 m aufgemacht, von denen sechs Stück einer Farbe in einem Beutel verpackt sind. Das sog. Kreppband dient im Innen- oder Außenbereich als universeller und ganzjährig verwendbarer Dekorationsartikel. Eine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 kommt angesichts der neutralen Gestaltung sowie des fehlenden Bezugs zu einem bestimmten Fest nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Vliese aus Zellstofffasern, getränkt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 90 00 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI22769/22-1** (DE): Es handelt sich um gekrepptes Papier, das auf der Oberfläche mit einem weiß-blauen, der Staatsflagge Bayerns entlehntem Rautenmuster bedruckt ist. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Raumschmuck sind die vorhandenen Aufdrucke jedoch nur nebensächlicher Art. Das sog. Kreppband dient im Innen- oder Außenbereich als universeller und ganzjährig verwendbarer Dekorationsartikel (z. B. auf Oktoberfestveranstaltungen, in Biergärten). Eine Einreihung als Festartikel in die Position 9505 kommt angesichts der neutralen Gestaltung sowie wegen des fehlenden Bezugs zu einem bestimmten Fest nicht in Betracht. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von etwa 10 cm und einer Länge von etwa 10 m aufgemacht, von denen drei Stück in einem Beutel verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Vliese aus Zellstofffasern, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebener Art" zur Codenummer 4811 90 00 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI17844/22-4** (DE): Es handelt sich um zwei etwa 6,3 x 8,7 cm große Zuschnitte aus Papier, die beidseitig im Wesentlichen mit Linien und daneben mit einem Logo sowie der grafischen Dartstellung einer Comicfigur farbig bedruckt sind. Sie sollen zum handschriftlichen Beschreiben verwendet werden. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Waren als Schreibpapier sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Schreibzettel sind gemeinsam mit einer Klappkarte (siehe DEBTI-17844/22-1), einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17844/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17844/22-3), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17844/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17844/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in den Codenummern 4811 90 00 10 0 und 4811 90 00 20 0 genannte" zur Codenummer 4811 90 00 90 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI17851/22-4** (DE): Es handelt sich um zwei etwa 8,7 x 6,3 cm große Zuschnitte aus Papier, die beidseitig im Wesentlichen mit Linien und daneben mit einem Logo sowie der grafischen Dartstellung einer Comicfigur farbig bedruckt sind. Sie sollen zum handschriftlichen Beschreiben verwendet werden. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Waren als Schreibpapier sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Schreibzettel sind gemeinsam mit einer Klappkarte (siehe DEBTI-17851/22-1), einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17851/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17851/22-3), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17851/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17851/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in den Codenummern 4811 90 00 10 0 und 4811 90 00 20 0 genannte" zur Codenummer 4811 90 00 90 0 des Zolltarifs.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823). Zu Unterposition 4811 90 00: Hierher gehören z.B. Endlosformulare. Endlosformulare bestehen aus Papierbogen, im Allgemeinen gefaltet, oder aus Rollen, in regelmäßigen Abständen querperforiert, und bilden so aufeinander folgende, an der Perforierung abtrennbare Formulare. Sie enthalten Aufdrucke, die einer Vervollständigung bedürfen. Diese Erzeugnisse können außerdem an den Rändern Führungslochungen aufweisen, die ihre Verwendung insbesondere in Schnelldruckern oder Buchungsautomaten erlaubt. Nicht hierher gehören Endlosformularsätze (Unterposition 4820 40 00). (entfallen) bis

### Pos. 4811

Zu Unterposition 4811 90: 1. Japanseidenpapier in Bogen zum Herstellen von Lampenschirmen, mit natürlichen getrockneten Pflanzenteilen und mit Motiven aus Metallstaub verziert und durch ein aufgepresstes sehr leichtes Gewebe aus natürlicher Seide verstärkt. 2. Pappe in rechteckigen Bogen mit einer Länge von mehr als 36 cm, auf einer Seite vollständig mit Aufdruck oder Bildern versehen, aus denen durch einfaches Zerschneiden Bucheinbände geschnitten werden können (in diesem Einzelfall besteht jeder Bogen aus acht vollständigen biegsamen Einbänden zum Einbinden von Büchern). Die aufgedruckten Texte und Illustrationen auf Waren dieser Art sind immer nebensächlicher Art, die die eigentliche Zweckbestimmung der Waren nicht ändern und ihnen nicht die Merkmale der Waren des Kapitels 49 verleihen. 3. …

### Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

### Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.90.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 4811.90.00.90.0 umfasst Papiere, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.90.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4811.90.00.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4811.90.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.90.00.90.0?

4811.90.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4811.90.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4811.90.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481190 andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern > 48119000 andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern > 4811900090 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.90.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.90.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8700/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.90.00.90.0?

Warennummer 4811.90.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48119000900 verlinken.
