# Zolltarifnummer 4817.20.00: Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten

> Die Zolltarifnummer 4817.20.00 steht für Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48172000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4817.20.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4817 Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe
    - 4817.20 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten
      - 4817.20.00 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2024-02629** (FR): Assortiment de marchandises conditionnées ensemble pour la vente au détail, comprenant : - un coffret en bois de forme rectangulaire spécialement aménagé avec fermeture aimantée sur le dessus et comportant un tiroir. Le logo de la marque ainsi qu’un idéogramme signifiant dragon sont gravés sur le dessus de la boîte, - 10 enveloppes rouges en papier, - 10 cartes blanches de correspondance avec motif en relief, en papier, - 10 enveloppes en papier de coloris rouge avec une étoile dorée, imprimée, - 1 petite boîte en bois avec fermeture coulissante, comprenant le logo de la marque gravée, -1 tampon dorée en laiton avec un motif d’idéogramme chinois ornementé d’un pompon rouge et d’une perle, - 1 tapis encreur en mousse de couleur rouge. Ce coffret est destiné à la correspondance.
- **DEBTI8419/22-3** (DE): Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Klappkarte aus Pappe (Format ca. 18,8 x 13,4 cm, gefalzt). Die Vorderseite ist mit einer Abbildung (VW-Bulli im Sonnenuntergang unter Palmen) farbig bedruckt. Die Innenseiten sind unbedruckt und die Rückseite ist mit zwei Firmennamen versehen. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf den eigentlichen Gebrauch als Schreibware nur nebensächlicher Art. Die Ware ist gemeinsam mit einem Modellfahrzeug (DEBTI-8419/22-1), einem Notizbuch (DEBTI-8419/22-2) und zwei AA-Batterien (DEBTI-8419/22-4) in einem Pappkarton mit Pappeinlagen als Set für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit kommt nicht in Betracht, so dass alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen sind. Zolltarifrechtlich ist die Ware als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier und Pappe" einzureihen.
- **DEBTI45605/20-1** (DE): Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam mit einem mit Produktangaben bedruckten Zuschnitt aus Papier in Kunststofffolie verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1.) 50 Klappkarten aus Kraftpapier (Format: im aufgeklappten Zustand DIN A5 quer, mittig gerillt). 2.) 50 Briefumschläge aus Kraftpapier mit gummierter Verschlusslasche, in der Größe passend zu den Klappkarten. Die Klappkarten sollen nach dem handschriftlichen Beschriften in die Briefumschläge hineingesteckt und anschließend versendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Unterposition 4817 20 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren charakterbestimmender Bestandteil nicht feststellbar ist und daher in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (hier: 4817 10 00 und 4817 20 00) einzureihen ist.
- **DE1953/17-1** (DE): Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer klarsichtigen Kunststoffschachtel mit einem Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Zehn Klappkarten aus Kartonpapier (Format im aufgeklappten Zustand DIN A5 quer, mittig gerillt). Dabei sind acht Klappkarten mit verschiedenen Mustern (z. B. Querstreifen, Punkte, Sprenkel) bedruckt, während die beiden anderen Karten unbedruckt sind. 2. Zehn Briefumschläge aus Papier (Format etwa 16,2 x 11,5 cm) mit gummierter Verschlusslasche. Davon sind acht Umschläge mit den identischen Mustern der unter 1. beschriebenen Klappkarten bedruckt, während zwei Umschläge unbedruckt sind. In die Briefumschläge sollen die Klappkarten hineingesteckt und anschließend versendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Unterposition 4817 20 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nicht feststellbar ist und die daher in die zuletzt genannte der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (hier: 4817 10 00 und 4817 20 00) einzureihen ist.
- **DE13889/13-1** (DE): Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Stülpdeckelschachtel aus Pappe und Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. 10 Klappkarten aus Kartonpapier (Format im aufgeklappten Zustand etwa 28,0 x 14,0 mittig gerillt) mit farbigen (pink und malve) Außenseiten bzw. 5 weiße Klappkarten aus Kartonpapier. 2. 10 farbige (pink und malve) bzw. 5 weiße, quadratische Briefumschläge aus Papier (Format etwa 14,5 x 14,5 cm) mit gummierter Verschlusslasche. In die Briefumschläge sollen die unter 1. beschriebenen Klappkarten hineingesteckt und mit diesen gemeinsam verschickt werden. Jeweils fünf Klappkarten sind mit den farblich entsprechenden Briefumschlägen in klarsichtigen, wiederverschließbaren Kunststofftütchen verpackt. 3. 30 selbstklebende, aus Kunststoff bestehende, herzförmige, sternförmige bzw. runde, dreidimensionale Sticker. Diese sind auf einer farblosen Trägerfolie aufgebracht und in einem klarsichtigen, wiederverschließbaren Kunststofftütchen verpackt. 4. zwei bedruckte bzw. buntgewebte Zierbänder aus Spinnstoffen, jeweils etwa 1 m lang und einer Breite von etwa 10 bzw. 7 mm, aufgerollt und gesichert mit einer Banderole 5. eine mit Glitzerkleber gefüllte Tube. 6. zwei Motivlocher, bestehend aus einem Metallkörper mit Kunststoffummantelung mit Papiereinschubschlitz und Druckknopf zur Bewegung des Ausstanzelements, zum Ausstanzen eines Blumen- bzw. eines Schmetterlingmotivs. 7. zwei mit Dekorationsartikeln (z.B. Holzklammern, Pailletten) gefüllte Kunststoffbehältnisse. 8. sechs etwa 7,4 x 6,9 cm große, zweckbestimmt zugeschnittene, einseitig farbige Zuschnitte aus Kartonpapier, die zu kleinen Briefumschlägen gefaltet werden sollen. 9. sechs kreisrunde, einseitig farbige Zuschnitte aus Kartonpapier (Durchmesser etwa 3,9 cm), die mittig mit einem Durchmesser von 0,8 cm vorgestanzt sind. Die unter 8. und 9. beschriebenen Waren sind gemeinsam in einem klarsichtigen, wiederverschließbaren Kunststofftütchen verpackt. Die unter 3. bis 9. beschriebenen Waren sollen dazu verwendet werden, die unter 1. und 2. beschriebenen Waren zu verzieren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4817 20 00 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Grußkarten verzieren und versenden) durch die unter 1. beschriebenen Waren bestimmt wird.
- **DEK/173/09-1** (DE): Bei der als "6 Weihnachtskarten im Set" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um eine in klarsichtige Kunststofffolie eingeschweißte Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren: 1. Sechs auf den Schauseiten mit einem Rahmen und weihnachtlichen Ornamenten und auf den Rückseiten mit einem Firmenlogo farbig bedruckte Klappkarten (Format etwa 12,7 x 17,7 cm) aus weißem Papier/Pappe zum Beschreiben. 2. Sechs, in der Größe zu den Karten passende, weiße Briefumschläge aus Papier. 3. Eine etwa 27,9 x 20,9 cm große, durchlöcherte Folie aus weißem Kunststoff als Stickunterlage (sog. Kunststoff-Stramin). 4. Auf Länge geschnittene Garnabschnitte, die -farblich sortiert- durch Löcher auf einer Pappkarte gezogen sind. 5. Eine Sticknadel aus unedlem Metall, die in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel verpackt ist. 6. Ein einseitig mit einer Stickanleitung und einem Farbschlüssel bedrucktes Blatt Papier (Format etwa 21,5 x 27,8 cm). 7. Ein beidseitig im Wesentlichen mit sechs verschiedenen Stickvorlagen bedrucktes Blatt Papier (Format etwa 43,2 x 28 cm, einmal auf etwa 21,6 x 28 cm gefalzt). Die Zusammenstellung dient der Gestaltung der unter 1. beschriebenen Karten. Die auf das Kunststoff-Stramin aufgestickten Motive können ausgeschnitten und in die aufgedruckten Rahmen der Karten geklebt werden, bevor diese beschrieben und mit den Umschlägen versendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Korrespondenzkarten aus Papier/Pappe" zur Unterposition 4817 2000 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Karten bestimmt wird.
- **DEK/1487/07-1** (DE): Bei dem vorliegenden als "Kreativset Weihnachtskarten" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus: 1. Fünf Korrespondenzkarten in Form von Klappkarten, aus auf der Außenseite grün gefärbtem Kartonpapier (Format etwa 24 x 16,8 cm, einmal mittig gefalzt auf etwa 12 x 16,8 cm); 2. fünf silberfarbenen Briefumschlägen aus Papier mit gummierter Verschlusslasche, passgenau für die unter 1. aufgeführten Korrespondenzkarten; 3. sechs quadratischen Papier- bzw. Pappzuschnitten, zwei davon etwa 6,5 x 6,5 cm groß, auf einer Seite weiß, auf der anderen Seite silbern, vier davon etwa 5 x 5 cm groß, auf der einen Seite weiß, auf der anderen Seite grün; 4. zwei quadratischen Pappzuschnitten in Form eines Rahmens (Format etwa 6,5 x 6,5 cm, innerer Ausschnitt etwa 4,5 x 4,5 cm), auf einer Seite weiß, auf der anderen Seite silbern; 5. zwei quadratischen, etwa 6,5 x 6,5 cm großen Zuschnitten eines netzartigen, silberfarbenen Textilerzeugnisses; 6. zwei Zierschleifen aus silberfarbenem Gewebeband; 7. silberfarbenen Kunststoffpailletten; 8. silberfarbenen Kunststoffausstanzungen in Form von Schneekristallen, Sternen, Herzen und Blättern (maximale Größe etwa 2,3 cm); 9. gelochten Kunststoffperlen in unterschiedlichen Größen (maximaler Durchmesser etwa 3 mm) und Farben (silbern, weiß, grün und irisierend); 10.einem etwa 1,30 cm langen, aufgewickelten Stück eines silberfarbenen Spinnstoffgarnes; 11.zwei flachliegenden, etwa 1,3 x 2,5 cm großen, stilisiert dargestellten Weihnachtsbäumen aus unedlem Metall; 12.einem etwa 40 cm langen, aufgewickelten Stück Draht aus unedlen Metallen. Mit den unter 3. bis 12. aufgeführten Bestandteilen sollen die unter 1. aufgeführten Korrespondenzkarten individuell gestaltet werden bevor sie beschrieben und in den Briefumschlägen versendet bzw. abgegeben werden. Die einzelnen Bestandteile sind, zum Teil in klarsichtigen Kunststoffbeutelchen verpackt und auf einen mit Abbildungen und Produktinformationen farbig bedruckten Papiereinleger aufgeklebt, in einer klarsichtigen Kunststoffschachtel mit Aufhängereiter für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Korrespondenzkarten aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4817 2000 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Karten bestimmt wird.
- **DEK/1108/05-1** (DE): Bei der vorliegenden "Weihnachtskarten Bastelpackung" handelt es sich um eine Zusammenstellung nachfolgend beschriebener Erzeugnisse, die gemeinsam mit einem mit einer farbigen Motivabbildung (Schneemann) und Produktinformationen bedruckten Pappeinleger in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel aufgemacht sind: 1. eine auf der Schauseite mit einem Rahmen und weihnachtlichen Ornamenten und auf der Rückseite mit einem Firmenlogo farbig bedruckte Klappkarte aus Papier/Pappe zum Beschreiben mit z.B. Weihnachtsgrüßen, 2. ein in der Größe zur Karte passender Briefumschlag aus Papier, 3. ein im Wesentlichen mit Schablonenvorlagen bedruckter, dreimal gefalzter Papierbogen (Format ungefaltet etwa 43,2 x 28 cm), 4. ein mit einer Bastelanleitung in deutscher Sprache bedrucktes, zweimal gefalztes Blatt Papier, 5. sieben Zuschnitte aus Filz verschiedener Farben und Abmessungen (etwa 2,5 x 3,0 cm bis etwa 10 x 14 cm), 6. etwa 1 m schwarzes Nähgarn, 7. rote und weiße, in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel eingeschweißte Kunststoffpailletten und 8. eine, in klarsichtiger Kunststofffolie eingeschweißte Nähnadel aus Metall. Die Zusammenstellung dient der Gestaltung der unter 1. beschriebenen Karte. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Korrespondenzkarten aus Papier/Pappe" zur Unterposition 4817 2000 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter aufgrund des Wertes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebene Karte bestimmt wird. Vier derartige Warenzusammenstellungen mit unterschiedlichen Motiven (Schneemann, Weihnachtsmann, Bär, Pinguin) werden -eingeschweißt in einem Kunststoffbeutel- als Set abgegeben.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4817

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schreibwaren aus Papier oder Pappe, (z. B. Umschläge, Kartenbriefe, Postkarten – einschließlich Korrespondenzkarten, ausgenommen jedoch Schreibpapier in losen (nicht zu Blöcken vereinigten) Blättern und vorbehaltlich der am Schluss genannten Ausnahmen. Diese Waren können auch Aufdrucke wie Initialen, Namen, Anschriften, Wappen, Firmenzeichen, Vignetten usw. haben, vorausgesetzt, dass diese Aufdrucke für den Gebrauch dieser Waren nur untergeordneter Art sind. Kartenbriefe sind Bogen aus Papier oder Pappe oder Karten mit gummierten (und manchmal perforierten) Rändern oder anderen Vorrichtungen zum Verschließen oder Zusammenkleben, um die Verwendung eines Umschlags zu ersparen. Postkarten (ohne Bilder) gehören nur dann in diese Position, wenn sie entsprechende Aufdrucke haben, z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4817.20.00.00.0 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4817.20.00?

Die Zolltarifnummer 4817.20.00 umfasst Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4817.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 4817.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4817.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4817.20.00?

4817.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4817.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

4817.20.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4817 Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe > 481720 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4817.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4817.20.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-02629. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4817.20.00?

KN-Code 4817.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48172000 verlinken.
