# Zolltarifnummer 4819.40.00: Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

> Die Zolltarifnummer 4819.40.00 steht für Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48194000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4819.40.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
    - 4819.40 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
      - 4819.40.00 Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-02959** (FR): Le produit est un sachet en papier kraft, existant en différentes couleurs et tailles. Il est destiné à être garni de chocolats. Dimensions 100 x 220 mm.
- **DEBTI9043/26-1** (DE): Es handelt sich um sog. Klarsichtschläuche mit Seitenfalte mit einer Länge von etwa 100 m und einer Breite von etwa 7 , 5 cm bis 42 cm. Sie bestehen aus einem rechteckigen Bogen Papier und einer Kunststofffolie, die an den Längsseiten verschweißt sind. Die Papierlage ist einseitig in regelmäßigen Abständen mit produktbezogenen Hinweisen bedruckt und mit Farbindikatorflächen versehen. Die Kunststofffolie ist mit einer 2 , 5 cm bis 8 cm breiten Seitenfalte ausgestattet. Die Waren sind auf eine Papprolle aufgerollt. Die Schläuche sollen im medizinischen Bereich zur Verpackung von medizinischen Instrumenten vor der Sterilisation verwendet werden. Hierzu werden die Erzeugnisse mit dem aufzunehmenden Artikel befüllt, auf Länge geschnitten, versiegelt und anschließend sterilisiert. Dabei verfärbt sich bei erfolgreicher Sterilisation die auf der Papierlage aufgebrachte Indikatorfläche des entsprechenden Verfahrens. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI9027/26-1** (DE): Es handelt sich um flache Luftpolsterversandtaschen, die auf beiden Seiten aus zweilagigem Papier mit einer dazwischenliegenden Füllschicht aus einer Vielzahl kleiner Kügelchen (Zusammensetzung der Kügelchen laut Angaben des Antragstellers: Papier und Stärke, Durchmesser: ca. 6 mm) bestehen. Die Luftpolsterversandtaschen sind in unterschiedlichen Abmessungen (Breite: 140 bis 340 mm; Höhe: 220 bis 475 mm) erhältlich. Die etwa 55 mm breite Verschlusslasche ist auf der nach innen weisenden Seite mit einem durch ein Schutzpapier abgedeckten Selbstklebestreifen versehen. Die Versandtaschen sind bedruckt und werden als Verpackung für den Transport verschiedener Waren verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel, Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen, aus Papier" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI9040/26-1** (DE): Es handelt sich um sog. Klarsichtschläuche ohne Seitenfalte mit einer Länge von etwa 100 bis 200 m und einer Breite von etwa 5 cm bis 42 bzw. 50 cm. Sie bestehen aus einem rechteckigen Bogen Papier und einer Kunststofffolie, die an den Längsseiten verschweißt sind. Die Papierlage ist einseitig in regelmäßigen Abständen mit produktbezogenen Hinweisen bedruckt und mit Farbindikatorflächen versehen. Die Waren sind auf eine Papprolle aufgerollt. Die Schläuche sollen im medizinischen Bereich zur Verpackung von medizinischen Instrumenten vor der Sterilisation verwendet werden. Hierzu werden die Erzeugnisse mit dem aufzunehmenden Artikel befüllt, auf Länge geschnitten, versiegelt und anschließend sterilisiert. Dabei verfärbt sich bei erfolgreicher Sterilisation die auf der Papierlage aufgebrachte Indikatorfläche des entsprechenden Verfahrens. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI48673/25-1** (DE): Es handelt sich um Flachbeutel mit Seitenfalten, bestehend aus einer Papierlage und einer bläulich-transparenten dünnen Kunststofffolie, beide Lagen sind an drei Seiten verschweißt. Die Papierlage ist einseitig mit produktbezogenen Hinweisen und Informationen bedruckt sowie mit Farbindikatorflächen versehen. Die Beutel sollen im medizinischen Bereich zur Verpackung von Instrumenten vor der Sterilisation verwendet werden. Hierzu werden die Erzeugnisse mit dem aufzunehmenden Artikel befüllt, versiegelt und anschließend sterilisiert. Dabei verfärbt sich bei erfolgreicher Sterilisation die auf der Papierlage aufgebrachte Indikatorfläche des entsprechenden Verfahrens. Die Beutel sind in verschiedenen Größen erhältlich (Breite: 10 bis 41 cm, Länge: 30 bis 61 cm, Falte: 5 - 6 , 5 cm). Sie sind zu 500, 1000 oder 2000 Stück in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI35541/25-1** (DE): Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel [Abmessungen: etwa 23,0 x 17,0 x 10,0 cm, (Höhe x Breite x Tiefe)] mit Seitenfalten, aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier. Die Außenseiten der Beutel sind mit verschiedenen weihnachtlichen und winterlichen Aufdrucken versehen. Der rechteckige Boden ist jeweils innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen und an Vorder- und Rückseite zweimal gelocht. Durch diese vier Löcher sind zwei Spinnstoffkordeln als Trageschlaufen durchgefädelt. Zusätzlich ist an der Trageschlaufe ein Geschenkanhänger aus Papier mit der Aufschrift "Merry Christmas" angebracht. Jeweils zwölf Beutel sind mit einem bunt bedruckten Papiereinleger in einem transparenten Folienbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI37219/25-1** (DE): Nach dem vorliegenden Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen flachliegenden, etwa 23,9 cm x 30,7 cm großen, mehrfach gerillten und geklebten, weißen Papierzuschnitt, der durch einfaches Auffalten die Form einer "Tasche" [Abmessungen etwa 23,9 x 7,2 x 11,5 cm (L x B x H)] erhält. Das Papier ist auf der Außenseite mit einem Muster geprägt. Die beiden Längsseiten sind zudem mit einem Logo geprägt und jeweils am oberen Rand mittig mit einem Schlitz versehen. Durch die Schlitze soll ein Satinband (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gezogen und verknotet werden, um so die "Tasche" zu verschließen. Das Erzeugnis ist noch mit einer Tragevorrichtung in Form von zwei weiß-goldenen Bändern aus Spinnstoff ausgestattet und dient der Verpackung von Waren im Einzelhandel. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI29355/25-1** (DE): Es handelt es sich um geklebte Versandtaschen mit Seitenfalten aus braunem Kraftpapier. Diese sind jeweils an einer Seite mit einer als Verschluss dienenden Überwurfklappe um etwa 100 mm verlängert. Die Versandtaschen weisen auf der Innenseite der Überwurfklappe zwei mit Schutzpapier abgedeckte Selbstklebestreifen auf, welche dem mehrmaligen Versenden der Versandtaschen dienen sollen. Die Erzeugnisse können mit Aufdrucken versehen sein und sollen als Versandverpackung von Waren verwendet werden. Abmessungen: Länge: etwa 300 bis 630 mm; Breite: etwa 190 bis 400 mm; Tiefe: etwa 50 mm bis 100mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen, aus Papier" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4819

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …

### Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

### Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4819.40.00.00.0 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.40.00?

Die Zolltarifnummer 4819.40.00 umfasst Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 4819.40.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4819.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481940. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.40.00?

4819.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4819.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

4819.40.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481940 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.40.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02959. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.40.00?

KN-Code 4819.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48194000 verlinken.
