# Zolltarifnummer 4819.40.00.00: Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

> Die Zolltarifnummer 4819.40.00.00 steht für Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4819400000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4819.40.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
    - 4819.40 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
      - 4819.40.00.00 Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47957/25-2** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel aus Papier (Abmessungen etwa L 15 , 0 x B 7 , 7 x H 21 , 0 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit einem Regenbogen farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Kratzbildern mit Holzstäbchen (DEBTI-47957/25-1 und DEBTI-47957/25-3 bis -7) in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile der Verkaufsverpackung sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware bestimmt das Papier insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.
- **DEBTI47958/25-2** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, aus Papier [Abmessungen etwa 15 , 0 cm x 7 , 7 cm x 21 , 0 cm (L x B x H)]. Das Papier ist auf den Außenseiten mit einem Dinosauriermotiv farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Bildern aus Pappe (DEBTI-47958/25-1 und DEBTI-47958/25-3 bis -6) in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile der Verkaufsverpackung sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware bestimmt das Papier insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.
- **DEBTI23920/26-1** (DE): Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier in unterschiedlichen Abmessungen (Bodenbreite von etwa 10 , 1 bis 12 , 7 cm). Die Außenseiten der Beutel sind mit Aufdrucken (z. B. Abbildungen, Schriftzüge, Muster) versehen und teilweise zusätzlich mit Glitterlack verziert. Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und an jeder Längs- und Breitseite zweimal gelocht. Durch diese acht Löcher sind je nach Artikelnummer eine oder zwei Spinnstoffkordeln oder ein Band aus Spinnstoff als Verschlussvorrichtung oder Trageschlaufen durchgefädelt. An diesen Kordeln bzw. an diesem Band ist jeweils ein als Geschenkanhänger zum Beschriften dienender, gelochter, in einigen Fällen gefalzter Zuschnitt aus einseitig mit dem gleichen Motiv wie der Beutel bedrucktem, teils mit Kunststofffolie überzogenem Papier eingefädelt. Die Beutel sind auf der Innenseite am oberen Rand mittig mit einem perforierten, mit Eurolochung versehenen Zuschnitt aus klarsichtiger, stabiler Kunststofffolie beklebt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Der wesentliche Charakter der aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzten Waren wird nach dem Umfang sowie nach der Bedeutung für die Verwendung durch den Blockbodenbeutel aus Papier bestimmt. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.
- **FRBTIFR-BTI-2026-00904** (FR): Sac en papier destiné à emballage d’articles cadeaux. Le produit est doté de anses en matière textile et est décoré de motifs imprimés, disponible en plusieurs coloris. Dimensions : 23 cm (H) × 16 cm (L) × 2 cm (P).
- **DEBTI47956/25-2** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, charakterverleihend aus Papier (Abmessungen im flachliegenden, gefalteten Zustand etwa 15 cm x 21 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit Wassertieren und einer Meerjungfrauenflosse farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe (DEBTI 47956/25-1), Malbüchern (DEBTI 47956/25-3), Stickern aus Kunststofffolie (DEBTI 47956/25-4) und facettierten Kunststoffsteinchen (DEBTI 47956/25-5) in einem Polybeutel verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.
- **ATBTI2025000674-DEC** (AT): Rotes Sackerl aus Papier mit Nikoloklebeetikett einschließlich eines Zugbandes zum uneinsichtigen Verschließen verpackter Geschenke, mit den Maßen von ca. 35 x 21 cm. Die Ware wird als Geschenkverpackung für die österreichischen Festtage am 05. und 06. Dezember verwendet. Keine Ware der Position 9505. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)
- **DEBTI42275/25-1** (DE): Es handelt sich um einen etwa 42 cm x 30 cm x 12 cm (H x B x T) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das Papier ist auf der Außenseite im Wesentlichen mit einem weihnachtlichen Aufdruck (Weihnachtsmann-Motiv) farbig bedruckt. Der rechteckige Boden ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand des Beutels ist nach innen eingeschlagen und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist ein als Trageschlaufe dienendes Spinnstoffband gezogen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.
- **DEBTI48833/25-1** (DE): Es handelt sich um zwei Blockbodenbeutel aus Papier in unterschiedlichen Abmessungen (Bodenbreite: etwa 10 , 4 cm bzw. 16 , 3 cm). Die Außenseiten sind jeweils in weißer Schrift mit dem Namen einer Boutique für Mode-Accessoires bedruckt. Am oberen Rand sind die Blockbodenbeutel mit jeweils zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die innenliegend mittels zweier Papierstreifen befestigt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4819

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …

### Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

### Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4819.40.00.00.0 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.40.00.00?

Die Zolltarifnummer 4819.40.00.00 umfasst Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.40.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4819.40.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4819.40.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481940. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.40.00.00?

4819.40.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4819.40.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4819.40.00.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481940 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.40.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.40.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI47957/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.40.00.00?

TARIC-Code 4819.40.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4819400000 verlinken.
