# Zolltarifnummer 4819.50.00: Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

> Die Zolltarifnummer 4819.50.00 steht für Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48195000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4819.50.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
    - 4819.50 andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
      - 4819.50.00 Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI17532/26-1** (DE): Es handelt sich um einen flachliegenden, gerillten, mehrfach gefalzten, an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus Kartonpapier (Größe des Musters: flachliegend etwa 27 x 14 cm). Die Schauseite ist optional mit Produktinformationen bedruckt und mit Kunststofffolie beschichtet. Die Innenseite ist mit Aluminiumfolie und Kunststofffolie beschichtet. Die Kartonpapierlage weist eine kreisrunde Ausstanzung zum späteren Anbringen eines Schraubverschlusses auf. Die Kunststofflagen machen zusammen weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Durch Falten, Knicken und weitere Verklebungen am oberen und unteren Ende soll das hülsenförmige Erzeugnis zu einem quaderförmigen Behältnis aufgerichtet werden, das als Einweg-Verpackung für flüssige Lebensmittel dient. Abbildung (Musterbeispiel) siehe Anlage. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware ist das Kartonpapier im Hinblick auf den Umfang charakterbestimmend. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4819 5000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **FRBTIFR-BTI-2025-07679** (FR): Kit, destiné à l’emballage d’un laveur et désinfecteur d’endoscope, composé : - d’une palette en bois contreplaqué ; - d’une mousse de matière plastique ; - d’un article de type boîte en carton rigide, non ondulé, de forme rectangulaire. Les côtés sont assemblés de manière permanente via des agrafes en métal, et le dessus est pliant. Les articles ont vocation à être dédouanés avec la machine (non incluse). Cependant, il peut arriver que les emballages soient envoyés seuls à un client dans le cadre d’un rapatriement de la machine lorsqu’elle nécessite de revenir en usine pour une réparation. Le tout est conditionné dans un emballage plastique transparent.
- **FRBTIFR-BTI-2025-08653** (FR): Emballage en carton recouvert de papier se présentant sous la forme d’une boîte de forme rectangulaire. Cette boîte est composée de deux parties coulissantes. Une petite languette en matière textile est insérée sur l'un des côtés de la boîte afin d’en faciliter l’ouverture. La marque est imprimée sur le dessus. Cette boîte d’emballage est dépourvue de tout aménagement intérieur.
- **DEBTI45726/25-1** (DE): Bei dem sog. Scharnieretui aus Karton für eine Mundharmonika handelt es sich um eine rechteckige, aufklappbare Schachtel, die aus einem Korpus aus Pappe besteht, der mit bunt bedrucktem Papier überzogen ist. Im Bodenteil ist die Ware mit einem eingeklebten, nicht verstärkten Einsatz aus Kunststoff ausgestattet, der eine passgenaue Aussparung zur Aufnahme einer Mundharmonika aufweist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Verpackungsmittel aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4819 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI37212/25-1** (DE): Es handelt sich um eine formstabile, rechteckige Schiebeschachtel, bei der sowohl der Einschub als auch der Schuber aus Pappe bestehen (Abmessungen etwa 18 , 5 cm x 10 , 0 cm x 3 , 5 cm). Das sog. Kartonetui ist mit farbig bedrucktem Papier beklebt. Der mittels kurzer Spinnstoffschlaufe herausziehbare Einschub ist mit einem eingeklebten, nicht verstärkten, dünnen Einsatz aus Pappe (mit Papier beklebt) ausgestattet, der eine passgenaue Aussparung zur Aufnahme eines Stiftes (nicht Gegenstand der vZTA) und eine rechteckige Aussparung zur Aufnahme eines Beutels (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA) aufweist. Auf der Oberseite des Schubers befindet sich ein aufgedruckter Firmenname. Das Erzeugnis dient als Verpackung für einen Stift und einen Beutel. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den zuvor genannten Unterpositionen genannte Verpackungsmittel, aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4819 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI50643/25-1** (DE): Es handelt sich um sog. Schuber für Kartonetuis, jeweils in Form eines flachliegenden, rechteckigen, gefalzten und zusammengeklebten Zuschnittes aus Pappe mit Abmessungen von etwa 18 , 5 cm x 18 , 8 cm. Die Pappe ist einseitig bedruckt und mit einer dünnen Kunststofffolie, welche weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, überzogen. Durch Auseinanderfalten entsteht eine ca. 14 , 1 cm x 4 , 4 cm x 18 , 8 cm große, oben und unten offene, dreidimensionale Hülle. -Angaben lt. Antragsteller- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier oder Pappe, einschließlich Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 5000 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI41658/25-2** (DE): Es handelt sich um eine formstabile Stülpdeckelschachtel in Form eines dreiseitigen Prismas aus mit bedrucktem Papier beklebter Pappe (Abmessungen: etwa 32 x 8 , 5 x 8 cm). Die Schachtel ist an einer Längsseite mit neutralen Kunststoffklebepads verschlossen. Die andere Seite wird mit einem dekorativen Aufkleber, bestehend aus einer dreieckigen Kunststofffolie, die mit Kristallen verziert ist verschlossen. In die sog. Schmuckverpackung ist ein Schokoladenprodukt (DEBTI-41658/25-1) eingelegt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Schachteln aus Papier oder Pappe, andere [als in den vorgenannten Unterpositionen (KN) angeführte] Verpackungsmittel" zur Unterposition 4819 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI24947/25-1** (DE): Es handelt sich um eine formstabile, rechteckige Stülpdeckelschachtel aus mit Papier beklebter Pappe (Abmessungen: etwa 35 , 5 cm x 20 , 5 cm, x 5 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten im Wesentlichen schwarz mit bunten Abbildungen und mehrsprachigen Produktinformation bedruckt und mit einer durchsichtigen Kunststofffolie überzogen. In den Stülpdeckel ist eine in etwa 2 mm dicke Schicht aus Zellkunststoff eingeklebt. In dem Unterteil der Schachtel befinden sich drei passgenaue Einsätze aus mit schwarz bedrucktem Papier beklebter Pappe mit einem Überzug aus durchsichtiger Kunststofffolie und zwei Laschen aus Spinnstoff zum Herausnehmen der Einsätze (Abmessungen: etwa 34 ,1 cm x 20 cm, x 1 , 6 cm). Die Einsätze sind auf der Unterseite mit einer in etwa 2 mm und auf der Innenseite mit einer in etwa 8 mm dicken Schicht aus Zellkunststoff beklebt. Der Zellkunststoff der Einsätze weist auf der Innenseite jeweils 26 Aussparungen zur Aufnahme von z.B. Stiften (nicht Gegenstand dieser vZTA) auf. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier oder Pappe, andere als in den vorgenannten Unterpositionen (KN) angeführte" zur Unterposition 4819 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4819

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …

### Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

### Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4819.50.00.00.0 andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.50.00?

Die Zolltarifnummer 4819.50.00 umfasst Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.50.00?

Der Drittlandszollsatz für 4819.50.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4819.50.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481950. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.50.00?

4819.50.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4819.50.00 im Zolltarif eingeordnet?

4819.50.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481950 andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.50.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.50.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17532/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.50.00?

KN-Code 4819.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48195000 verlinken.
