# Zolltarifnummer 4820.10.90.00.0: Register, andere

> Die Zolltarifnummer 4820.10.90.00.0 steht für Register, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48201090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4820.10.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4820 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe
    - 4820.10 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen
      - 4820.10.90 andere
        - 4820.10.90.00.0 Register, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI16422/25-1** (DE): Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die zusammen mit einer gedruckten Gebrauchsanleitung in einer bedruckten Pappschachtel mit Steckdeckel aus klarsichtiger Kunststofffolie verpackt sind: 1. Ein gebundenes Tagebuch (Format etwa 11,5 x 13,8 cm). Es besteht im Wesentlichen aus Papier und Pappe, ist mit einem Lesebändchen aus Spinnstoff und am vorderen sowie hinteren Deckel mit einer Verschlussvorrichtung aus unedlem Metall versehen, durch die das Buch mit der unter 2. beschriebenen Ware verschlossen werden kann. Die Blätter sind mit Linien zum handschriftlichen Eintragen von Notizen und daneben mit einer Abbildung oder mit kurzem Text bedruckt, wobei die Aufdrucke im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung des Tagebuchs untergeordneter Art sind. 2. Ein herzförmiges Vorhängeschloss aus unedlem Metall mit zwei beiliegenden, an einem Schlüsselring befestigten Schlüsseln. 3. Ein etwa 14 cm langen Schreibstift mit poröser Spitze, der mit sog. "Geheimtinte" gefüllt ist, die mit Hilfe einer in der Stiftkappe integrierten UV-Leuchte (Batterien nicht enthalten) sichtbar gemacht werden kann. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Tagebücher, ohne Kalendarium, aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI47583/23-1** (DE): Es handelt sich um einen Zeichenblock (Format DIN A4 quer), bestehend aus 20 Blankoseiten aus weißem, geprägtem Papier, die am oberen Rand gemeinsam mit einem mit Produktinformationen bedruckten Deckblatt und einem Papprücken durch Klebebindung zusammengefasst sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere, den Notizblöcken und Briefpapierblöcken ähnliche Waren" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI42928/21-1** (DE): Es handelt sich um ein sog. Pappalbum mit einem Vorder- und einem Hinterdeckel aus brauner Pappe (Format: DIN A4, Umfang 60 Blätter ohne Deckel, Drahtkammbindung). Die unbedruckten Seiten bestehen aus weißem Papier. Das Erzeugnis soll als Erinnerungsalbum verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Notizbücher und dergleichen, aus Papier oder Pappe, andere (den Merkbüchern und Notizbüchern ähnliche Waren)" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI37697/21-1** (DE): Es handelt sich um ein Skizzenbuch mit einem Vorder- und einem Hinterdeckel aus mit schwarzem Papier überzogener Pappe (Format: DIN A4, Umfang: 96 Seiten ohne Deckel, Drahtkammbindung). Die unbedruckten Seiten bestehen aus Papier. Das Erzeugnis ist in einem Kunststoffbeutel verpackt, der mit einem aufgeklebten, mit Produktinformationen bedruckten Zuschnitt versehen ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Notizbücher und dergleichen, aus Papier oder Pappe, andere (den Merkbüchern und Notizbüchern ähnliche Waren)" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI8507/18-1** (DE): Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Pappschachtel mit Header mit Eurolochung verpackt sind: 1. Zwei broschierte Erzeugnisse aus Papier (Abmessungen: etwa 7,5 x 10 cm, Umfang 28 Seiten bzw. etwa 6 x 8,5 cm, Umfang 16 Seiten, Klammerheftung), mit einem Umschlag aus Kartonpapier. Auf den vorderen Umschlagseiten sind die Erzeugnisse jeweils mit einer Illustration und dem Wort "Reisepass" in deutscher, englischer und französischer Sprache bedruckt. Die erste Seite der Erzeugnisse ist dazu bestimmt durch kurze, handschriftliche Eintragungen (Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Unterschrift) in der Art eines Reisepasses vervollständigt zu werden. Daneben ist jeweils ein Platzhalter zum Einkleben eines Fotos abgedruckt. Die restlichen Seiten sind vollständig mit Ornamenten hellgrau bedruckt. Die Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Erzeugnisse als Schreibware nur nebensächlicher Art. 2. Zwei Stickerbogen aus Papier (Format: etwa 7 x 10 cm), die auf der Vorderseite mit insgesamt 23 zum Abziehen vorgestanzten Motiven (z. B. Anker, Koffer, Rettungsring) bunt bedruckt sind. Die Rückseiten sind mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. 3. Ein etwa 8,5 cm langer, nicht angespitzter Bleistift mit rundem, festem Schutzmantel aus Holz. 4. Ein Stempel für den Handgebrauch. Mit den unter 2. bis 4. bschriebenen Waren sollen die unter 1. beschriebenen Schreibwaren von Kindern verziert werden, um so Reisepässe für ein Kind und dessen Kuscheltier zu gestalten. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere, den Merkbüchern und Notizbüchern ähnliche Waren, aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert und der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Schreibwaren bestimmt wird.
- **DE24427/14-1** (DE): Bei dem vorgelegten Erzeugnis handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem bedruckten Beutel aus Kunststofffolie verpackt sind: 1. Ein gebundenes Tagebüchlein aus Papier und Pappe mit der Aufschrift "loliRock" (Format etwa 7,5 x 12,0 cm, Umfang 24 Seiten). Es enthält im Wesentlichen 16 Seiten, die dazu bestimmt sind, handschriftlich beschrieben zu werden. Neben ausreichend Raum für Texteinträge sind diese Seiten mit Aufdrucken (z. B. Linien, Abbildungen, Tabelle für Geburtstagstermine, schlagwortartiger Text in französischer Sprache) versehen, die im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Seiten (mit Eintragungen zu persöhnlichen Ereignissen bzw. Notizen beschrieben zu werden) jedoch nur nebensächlicher Art sind. Daneben enthält das Büchlein fünf Seiten, die mit bebilderten Rätsel- oder Malaufgaben für Kinder bedruckt sind, zwei Seiten, die mit Text oder schlagwortartigem Text, jeweils in französischer Sprache, bedruckt sind sowie eine Seite zum Eintragen des Vornamens und des Alters des Besitzers. Der Einband ist mit dünner Kunststofffolie überzogen sowie mit einer noch zusammenzusteckenden Einsteckvorrichtung aus Pappe zum Verschließen des Büchleins und zum Hineinschieben der unter 3. beschriebenen Ware ausgestattet. 2. Ein Stickerbogen aus Papier (Format etwa 7,0 x 7,0 cm), der auf der Vorderseite im Wesentlichen mit 20 zum Abziehen vorgestanzten Motiven (z. B. Herzen, Edelsteine, E-Gitarre) bunt bedruckt ist. Die Rückseite ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Mit den Stickern soll die unter 1. beschrieben Ware verziert werden. 3. Ein etwa 8,8 cm langer, angespitzter Bleistift mit rundem, festem Schutzmantel aus Holz, der außenseitig mit Herzchen bedruckt ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Tagebücher ohne Kalendarium, aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4820 10 90 00 0, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebene Ware bestimmt wird.
- **DE5019/14-1** (DE): Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam auf einer mit Produktinformationen bunt bedruckten Sichtverpackung aus Pappe und starrer Kunststofffolie aufgemacht sind: 1. Ein gebundenes Tagebuch (Format DIN A 5). Es enthält im Wesentlichen 80 mit einem floralen Muster bedruckte Blätter aus Papier zum handschriftlichen Eintragen von Notizen und persönlichen Mitteilungen. Daneben ist jedes Blatt am unteren linken Rand mit einem wiederkehrenden Motiv zweier Zeichentrickfiguren bedruckt. Das Buch ist am rechten Rand des Einbandes mit einer Verschlussvorrichtung und einem abnehmbaren Vorhängeschloss aus unedlem Metall versehen. Am Schloss sind zwei Schlüssel befestigt. 2. Ein etwa 17,5 cm langer, angespitzter Bleistift mit einer festen, mit Abbildungen von Blumen und einer Zeichentrickfigur bedruckten Ummantelung. An einem Ende ist ein Radiergummi aufgesteckt, der durch eine Metallzwinge mit dem Bleistift verbunden ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Tagebücher, ohne Kalendarium, aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs, da ihr wesentlicher Charakter nach Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebene Ware bestimmt wird, bei der es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das im Wesentlichen aus Papier und Pappe bestehende Notizbuch bestimmt wird.
- **DE18281/16-1** (DE): Bei der vorliegenden, als "Schreibset 6-tlg." bezeichneten Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung nachstehend beschriebener Waren, die gemeinsam in einem Einleger aus Kunststofffolie in einer Schachtel aus Pappe mit Sichtfenster aus Kunststofffolie und zwei Trageschlaufen aus Spinnstoffkordeln für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Ein gebundenes Tagebuch (Format etwa 11,2 x 15,2 cm), bestehend aus 54 Blättern aus Papier, die beidseitig liniert sowie mit Blumenmotiven bedruckt sind, und einem Einband aus Pappe, die einseitig mit bedrucktem sowie mit einer dünnen Kunststofffolie überzogenem Papier beklebt ist. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die enthaltenden Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Das Buch ist am rechten Rand des Einbandes mit zwei Ösen aus unedlem Metall versehen, die mittels der unter 2. beschriebenen Ware verschlossen werden kann. 2. Ein Vorhängeschloss aus unedlem Metall mit einem an einem Drahtring aus unedlem Metall befestigten Schlüssel. 3. Zwei nicht angespitzte Bleistifte. 4. Ein Lineal aus einseitig mit bunt bedruckten Papier überzogenem Kunststoff, mit zwei Skalierungen von 0 - 15,0 cm und einer Skalierung 0 - 6,0 inch. 5. Ein Radierer aus Kunststoff oder Kautschuk, mit Schutzhülle aus bedrucktem Papier. 6. Ein Anspitzer mit einer Klinge aus unedlem Metall, der in ein herzförmiges Gehäuse aus Kunststoff montiert ist. Die Waren sind in einem einheitlichen Design gestaltet und bilden gemeinsam eine Grundausstattung von Schreibutensilien für Kinder. Derartige Waren gehören als "Tagebücher aus Papier, ohne Kalendarium" zur Codenummer 4820 10 90 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert, der Bedeutung für die Verwendung und dem Gesamteindruck durch das unter 1. beschriebene Tagebuch bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang durch das Papier und die Pappe bestimmt wird.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4820

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören verschiedene Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, ausgenommen Schreibwaren der Pos. 4817 und die in Anmerkung 10 zu diesem Kapitel genannten Waren. Zu dieser Position gehören: 1) Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merk-, Auftrags-Quittungsbücher aller Art, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke, Adressbücher und Blöcke usw., z. B. zum Notieren von Telefonnummern. 2) Hefte. Sie können nur linierte Blätter enthalten. Sie können aber auch gedruckte Schriftmuster zum handschriftlichen Abschreiben umfassen. …

### Pos. 4820

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

### Pos. 4820

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 144. Sitzung vom 12. bis 15. Januar 2015 über die Einreihung von Sammelalben für Aufkleber mehrheitlich wie folgt entschieden: Ein broschiertes Erzeugnis mit den Maßen von ca. 12,0 x 12,5 cm mit acht Seiten, die mit Klammerheftung miteinander verbunden sind. Der Umschlag besteht aus Kartonpapier und ist vorderseitig bedruckt. Die unbedruckten Innenseiten bestehen aus beidseitig mit Kunst­stoff­folie überzogenem Papier. Das Erzeugnis ist nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt, dass Aufkleber zu Sammelzwecken eingeklebt und zum Tauschen auch wieder problemlos entfernt werden können, ohne dass die Seiten bzw. die Aufkleber beschädigt werden. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4820.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 4820.10.90.00.0 umfasst Register, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4820.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4820.10.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4820.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482010. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4820.10.90.00.0?

4820.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4820.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4820.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4820 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe > 482010 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen > 48201090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4820.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4820.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16422/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4820.10.90.00.0?

Warennummer 4820.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48201090000 verlinken.
