# Zolltarifnummer 4821.90.90: Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, andere

> Die Zolltarifnummer 4821.90.90 steht für Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48219090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4821.90.90
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  - 4821 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt
    - 4821.90 andere
      - 4821.90.90 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI9861/26-1** (DE): Es handelt sich um einen etwa 6 , 2 cm breiten und 26 , 5 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einseitig gestrichenem und mit einer thermoreaktiven Substanz ausgerüstetem Papier. Der Streifen ist vorderseitig unbedruckt und auf der Rückseite in regelmäßigen Abständen mit schwarzen Rechtecken und einer Artikelnummer bedruckt und lässt sich durch Abtrennen an den in regelmäßigen Abständen angebrachten Perforationen zu 250 etwa 62 mm x 106 mm großen Zuschnitten vereinzeln. Zusätzlich ist der Streifen in regelmäßigen Abständen mit länglichen Ausstanzungen versehen. Die Rolle ist in Kunststofffolie eingeschweißt und in einer Pappschachtel verpackt. Die Etiketten sollen mit Hilfe eines computergesteuerten Etikettendruckers (nicht Gegenstand dieser Auskunft) bedruckt werden und z. B. der Kennzeichnung von Waren dienen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, nicht bedruckt, nicht selbstklebend" zur Unterposition 4821 90 90 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DEBTI32781/20-1** (DE): Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren: 1. Zehn vorgestanzte, einfach gelochte Papierzuschnitte mit unterschiedlichen Größen und Konturen (z. B. Tannenbäume, Herzen und Sterne), die aus vier rechteckigen, farbigen Bogen aus Pappe (Format etwa 10,5 x 14,7 cm) herausgebrochen werden sollen. Sie sind in einem klarsichtigen wiederverschließbaren Kunststofftütchen verpackt. 2. Zwei Stickerbögen aus Papier, die mit insgesamt 42 zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten, farbigen, Motiven bedruckt sind. Die Rückseiten sind mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und jeweils auf ein silikonisiertes Trägerpapier aufgebracht. 3. Eine Schablone aus Kunststoff (Abmessungen: etwa 10,5 x 14,7 cm), die mit Ausstanzungen in den Umrisslinien verschiedener Motive (z. B. Tannenbaum, Glocke, Schneemann) versehen ist. 4. Drei verschiedenfarbige Kordeln aus Spinnstoff (Länge: jeweils 1 m). Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit einer Anleitung in einer bunt bedruckten Faltschachtel aus Kartonpapier für den Einzelverkauf aufgemacht. Die unter 1. beschriebenen Zuschnitte sollen mithilfe der unter 2. und 3. beschriebenen Waren verziert und mit den unter 4. beschriebenen Kordeln zu Anhängern zusammengesetzt werden (kein Basteln i. S. d. Position 9503). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, nicht bedruckt, nicht selbstklebend" zur Unterposition 4821 90 90 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang und der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Zuschnitte aus Papier bestimmt wird.
- **DEBTI8434/19-1** (DE): Es handelt sich um nach Kundenwunsch hergestellte Etiketten aus Pappe in unterschiedlichen Formen (z. B. rund oder herzförmig) und Größen, die in ihren Konturen lasergeschnitten und einseitig z. B. mit einem Firmennamen Laser graviert sind und mit kreisrunden Lochungen versehen sein können. Die Erzeugnisse sollen als Etiketten der Kennzeichnung von Waren dienen und dazu z. B. mithilfe eines Leder- oder Baumwollfadens oder durch eine Kugelkette aus Stahl an ihnen befestigt bzw. an ihnen angenäht werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, nicht bedruckt, nicht selbstklebend" zur Unterposition 4821 90 90 der Kombinierten Nomenklatur.
- **DE2764/14-1** (DE): Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen unregelmäßig zugeschnittenen, einmal gelochten, etwa 4,1 x 7,0 cm großen Zuschnitt mit folgendem Lagenaufbau: - Außenlage aus Papier, - Innenlage aus klarsichtiger Kunststofffolie, - Innenlage aus grünem Filz aus Spinnstoff, - Innenlage aus klarsichtiger Kunststofffolie und - Außenlage aus Papier. Die einzelnen Lagen sind an den Rändern jeweils durch Prägen und Pressen miteinander verbunden. Die beiden Außenseiten können beschriftet bzw. bedruckt werden. Abbildung siehe Anlage. Das Erzeugnis ist in einer klarsichtigen Kunststofftüte verpackt. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "Etiketten aller Art, aus Papier" zur Unterposition 4821 90 90 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter nach Umfang (Lagenanzahl), äußerem Erscheinungsbild und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Papieranteile bestimmt wird.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4821

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Mitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2016: Warenbeschreibung: I) „Bedruckte Geschenkaufkleber“ Zusammengesetzte Ware aus den nachstehend beschriebenen Bestandteilen: a) Ein ovaler Zuschnitt aus Papier, welcher auf der Rückseite mit einer Klebschicht versehen ist. Auf der Vorderseite ist er neben einer gepunkteten Linie im Wesentlichen mit den Worten „Für“ und „Von“ bedruckt. b) Eine Spiralfeder aus Metall als verbindendes Element der unter a) und c) beschriebenen Bestandteile. c) Ein unregelmäßig geformter Zuschnitt aus Papier, der auf der Vorderseite mit einem weihnachtlichen Motiv bedruckt ist. Am Rand weist der Zuschnitt eine Lochung auf, durch die ein Drahtring gezogen ist, an dem der unter d) beschriebene Bestandteil befestigt ist. d) Eine kleine Schelle aus unedlem Metall. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4821.90.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4821.90.90?

Die Zolltarifnummer 4821.90.90 umfasst Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4821.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 4821.90.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4821.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4821.90.90?

4821.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4821.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

4821.90.90 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4821 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt > 482190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4821.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4821.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI9861/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4821.90.90?

KN-Code 4821.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/48219090 verlinken.
