# Zolltarifnummer 4908.90.00.00: Abziehbilder aller Art, andere

> Die Zolltarifnummer 4908.90.00.00 steht für Abziehbilder aller Art, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4908900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 4908.90.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  - 4908 Abziehbilder aller Art
    - 4908.90 andere
      - 4908.90.00.00 Abziehbilder aller Art, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI20399/26-1** (DE): Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 65 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) farbig bedruckt sind. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI13558/26-3** (DE): Weste, Rucksack und Abziehbilder, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Weste, einem Rucksack und zwei kleinen Karten mit Abziehbildern ("Kindertattoos"), - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; somit keine Warenzusammen- stellung im Sinne der AV 3 b), - Abziehbilder, -- aus zwei ca. 6 , 8 cm x 12 cm großen Zuschnitten aus Papier, -- auf der Vorderseite mit einer dünnen, mit zehn bzw. elf Abbildungen (Motive und Schriftzüge) bedruckten Kunststoff-/Klebeschicht überzogen, -- mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt, -- auf der Rückseite mit einer Gebrauchsanweisung bedruckt, -- nach dem Ausschneiden einer Abbildung soll die Schutzfolie abgezogen, die Abbildung ange- feuchtet und unter Druck z. B. auf die Haut übertragen werden. "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar"
- **DEBTI29979/26-1** (DE): Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 60 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) farbig bedruckt sind. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI20390/26-1** (DE): Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 70 x 80 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) farbig bedruckt sind. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI20393/26-1** (DE): Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 55 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) farbig bedruckt sind. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI20389/26-1** (DE): Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 65 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) reflektierend bedruckt sind. Das Motiv ist mit einem dünnen Papier abgedeckt. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
- **DEBTI12579/25-1** (DE): Es handelt sich um einen etwa 11,5 x 13,5 cm großen Zuschnitt aus Kunststofffolie, der auf der Vorderseite mit sechs unregelmäßig konturierten, dünnen Kunststoff-/Klebeschichten überzogen ist, die mit unterschiedlichen Motiven einer Kinderserie bedruckt sind. Die Vorderseite des Zuschnitts ist ganzflächig mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt, nach deren Entfernen die angefeuchteten Abbildungen unter Druck auf das Oberteil von Schuhen übertragen werden können. Die Ware ist auf einer mit Gebrauchsanweisung und Produktinformationen bedruckten Pappkarte in einer Kunststofftüte mit Eurolochung verpackt. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" zum TARIC-Code 4908 9000 00.
- **FRBTIFR-BTI-2024-07983** (FR): Marchandises présentées en assortiment conditionné pour la vente au détail, se présentant sous la forme d’un kit de tatouages (décalcomanies) pour enfants, éphémères, contenant 4 planches regroupant 105 motifs de décalcomanies différents, 1 planche de tatouage sur papier transfert, 12 films métallisés et 28 strass autocollants.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 4908

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Abziehbilder sind Zeichnungen, Vignetten oder verschiedene Texte, die ein- oder mehrfarbig auf ein leichtes und absorbierendes Blatt Papier (bisweilen auf ein dünnes Blatt aus Kunststoff) gedruckt sind. Das Blatt ist auf einer Seite mit einer löslichen, gummi- oder stärkehaltigen Schicht überzogen, die den Druck trägt, der seinerseits wiederum gummiert ist. Das Papier ist häufig mit dickerem Papier hinterlegt. Die Abziehbilder sind manchmal auf ein dünnes Metallblättchen gedruckt, das als Untergrund für die Zeichnung dient. Das stark angefeuchtete Abziehbild wird unter Druck auf irgendeine Fläche (Papier, Glas, Keramik, Holz, Metall usw.) derart aufgebracht, dass die bedruckte Schicht auf der neuen Unterlage haftet, auf die sie so übertragen wird. Zu dieser Position gehören auch verglasbare Abziehbilder, d.h. …

### Kapitel 49

1. Zu Kapitel 49 gehören nicht: a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37) (RV E4901A00); b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023) (RV E4901B00); c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95 (RV E4901C00); d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97 (RV E4901D00). 2. Als „gedruckt" im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind (RV E4902000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 4908.90.00.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 4908.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 4908.90.00.00 umfasst Abziehbilder aller Art, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 4908.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4908.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 4908.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 490890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4908.90.00.00?

4908.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 4908.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4908.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4908 Abziehbilder aller Art > 490890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4908.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4908.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI20399/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 4908.90.00.00?

TARIC-Code 4908.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/4908900000 verlinken.
