# Zolltarifnummer 5109.90.00.00.0: Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere

> Die Zolltarifnummer 5109.90.00.00.0 steht für Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/51099000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5109.90.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
  - 5109 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
    - 5109.90 andere
      - 5109.90.00.00.0 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48107/25-1** (DE): Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware im Strang, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, -- in unterschiedlichen Farben, -- mit einem Kern aus zwei gezwirnten Garnen aus Jute, der mit Fasern aus Wolle umsponnen ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Jute von ca. 37 GHT, --- Wolle von ca. 63 GHT, -- mit einem Gewicht von ca. 9 g, -- zum Basteln oder Dekorieren, - stellt sich nicht als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Gimpe der Position 5606, da mit Fasern und nicht mit Deckfäden umsponnen. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
- **DEBTI51459/23-1** (DE): Garn, sog. Woll-Dochtfaden, Foto siehe Anlage, - als Meterware im Knäuel, mit einem bedruckten Pappetikett versehen, - mit einer Länge von laut Antrag 300 cm, - bestehend aus einem Kern aus zwei gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute, der mit Fasern aus laut Antrag Wolle umsponnen ist, - mit einem Anteil an Wolle von augenscheinlich mehr als 50 GHT und weniger als 85 GHT, - mit einem Gewicht von augenscheinlich weniger als 125 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden der Position 5607, - stellt sich als Garn aus einer mit Fasern umsponnenen (= nicht mit Garnen umwickelten) Seele dar, somit keine Ware der Position 5602. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
- **DEBTI8793/24-1** (DE): Garn, sog. Woll-Filzkordel Vintage, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Strang, mit einem Durchmesser von laut Antrag 2 cm, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Kern aus fünf gezwirnten Garnen aus Jute, der mit Fasern aus Wolle umsponnen ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Jute von ca. 43 GHT, --- Wolle von ca. 57 GHT, - mit einem Gewicht von ca. 80 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - nicht mit Metalldraht verstärkt, u. a. somit kein Bindfaden der Position 5607, - keine Gimpe der Position 5606, da mit Fasern und nicht mit Deckfäden umsponnen, - soll laut Antrag zum Basteln oder Dekorieren verwendet werden. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
- **DEBTI45897/23-1** (DE): Garn, sog. Woll-Filzband DREIFARBIG, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte aufgewickelt, - mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - aus drei leicht miteinander verdrehten Garnen, jeweils bestehend aus einem Kern aus zwei gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute, der mit Fasern aus laut Antrag Wolle umsponnen ist, - mit einem Anteil an Wolle von augenscheinlich mehr als 50 GHT und weniger als 85 GHT, - mit einem Gewicht (einschließlich Unterlage) von augenscheinlich weniger als 125 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden der Position 5607, - stellt sich als Garn aus einer mit Fasern umsponnenen (= nicht mit Garnen umwickelten) Seele dar. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
- **DEBTI45929/23-1** (DE): Garn, sog. Woll-Filzband VINTAGE, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte aufgewickelt, - mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - aus drei leicht miteinander verdrehten Garnen, jeweils bestehend aus einem Kern aus zwei gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute, der mit Fasern aus laut Antrag Wolle umsponnen ist, - mit einem Anteil an Wolle von augenscheinlich mehr als 50 GHT und weniger als 85 GHT, - mit einem Gewicht (einschließlich Unterlage) von augenscheinlich weniger als 125 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden der Position 5607, - stellt sich als Garn aus einer mit Fasern umsponnenen (= nicht mit Garnen umwickelten) Seele dar. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
- **DEBTI45784/22-1** (DE): Garn, Foto siehe Anlage, - als Meterware im Strang, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - in unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Kern aus zwei gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute, der mit Fasern aus Wolle umsponnen ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Jute von ca. 37 GHT, --- Wolle von ca. 63 GHT, -- mit einem Gewicht von ca. 9 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - nicht mit Metalldraht verstärkt, u. a. somit kein Bindfaden der Position 5607, - keine Gimpe der Position 5606, da mit Fasern und nicht mit Deckfäden umsponnen, - soll laut Antrag zum Basteln oder Dekorieren verwendet werden. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
- **DEBTI50461/21-1** (DE): Garne, sog. Sockenwolle Annabel, Art. 8658859 und 7856256, Foto siehe Anlage, - laut Antrag im Knäuel und mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag ca. 210 m und einem Gewicht von ca. 50 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. somit kein Nähgarn, -- aus Wolle und synthetischen Spinnfasern; die Antragsangaben von 75 GHT Wolle und 25 GHT Polyamid können als zutreffend angesehen werden, -- nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden. "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
- **DEBTI18552/19-1** (DE): Strickgarn, sog. Sockenwolle Lorena, Foto siehe Anlage, - mit einer Pappbanderole versehen, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 130 m und einem Gewicht von 50 g (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - laut Untersuchungsergebnis: - - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzte Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - - laut Antrag aus 75 % Wolle und 25 % Polyamid (synthetische Chemiefasern); die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, - - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5109

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus Wolle oder aus feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.

### Kapitel 51

1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5109.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5109.90.00.00.0 umfasst Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5109.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5109.90.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5109.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 510990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5109.90.00.00.0?

5109.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5109.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5109.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR > 5109 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 510990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5109.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5109.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48107/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5109.90.00.00.0?

Warennummer 5109.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/51099000000 verlinken.
