# Zolltarifnummer 5202.99.00.00: Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere

> Die Zolltarifnummer 5202.99.00.00 steht für Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5202990000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5202.99.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 52 BAUMWOLLE
  - 5202 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
    - 5202.99 andere
      - 5202.99.00.00 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI633/22-1** (DE): Abfall von Baumwolle, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus laut Antrag Baumwolle, - in Form von Kurzfasern und Samen- bzw. Kapselresten, die bei den dem Spinnen vorangehenden Vorarbeiten gewonnen werden, - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte"
- **DE8694/16-1** (DE): Baumwollkämmlinge, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei, - weder kardiert noch gekrempelt, - mit ungleichmäßigen Längen, - mit Verunreinigungen, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - wird laut Antrag als Halbstoff in der Spinnerei produziert, damit keine Ware der Position 5201. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte"
- **ES-2012-000189-0556/11** (ES): Desperdicios de algodón, consistentes en trapos nuevos triturados, procedentes de restos de retales de tejido de gasas y rechazos de compresas de gasas taradas, de algodón 100%, con un peso inferior a 100 g/m2. Proceden de fábricas de confección de compresas plegadas o cosidas para uso sanitario. La operación de triturado en origen constituye paso inicial para la recuperación de la fibra. Dicha fibra formará parte de la mezcla para la confección de compresas higiénicas femeninas de algodón y malla, mediante el siguiente proceso, el material triturado se incorpora como componente del núcleo absorbente de las compresas después de pasar por un cardado y recubrirlo con una malla de algodón. Se presenta prensado, normalmente en balas de 150 a 250 kg.
- **GB118766446** (GB): TEXTILE WALLCOVERING CONTAINING COTTON WASTE AND COTTON WASTE FIBRES WHICH EXCEED 5MM IN LENGTH. THE PRODUCT IS DYED AND CONTAINS AN ADHESIVE WHICH WHEN MIXED WITH WATER PROUDCES A WALL COVERING WHICH CAN BE USED ON ANY FLAT SURFACE INCLUDING WALLS, WOOD AND TILES ETC. THE WALLCOVERING DOES NOT REQUUIRE PAINTING AS THE COLOUR IS PRODUCED BY THE DYED TEXTILE FIBRES. PACKAGED IN BAGS.
- **SI2008/0253** (SI): Bombažni odpadki nastali pri česanju bombaža - izčesek, v obliki neurejenih vlaken, barve surovega bombaža, z majhno vsebnostjo rastlinskih nečistoč, nepripravljeni za predenje. Uporablja se v papirni industriji, pri izdelavi vrednostnega papirja. Pakirano v bale.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören, allgemein gesehen, Abfälle von Baumwolle, die bei den dem Spinnen vorangehenden Vorarbeiten, beim Spinnen, Weben, Wirken, Stricken usw., sowie beim Reißen von Baumwollerzeugnissen gewonnen werden. Zu diesen Abfällen gehören insbesondere: Kämmlinge, die beim Kämmen anfallen; Ausputz von Kardierbeschlägen oder Kardiermaschinen; Faserbärte von den Streckwerken; Abfallstücke von Kardierbändern oder Vorgarnen; Kardierflug; Garngewirre und andere Garnabfälle von der Spinnerei, Zwirnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei usw.; mehr oder weniger aufgelöste Fäden und Fasern aus der Lumpenreißerei. Bestimmte Abfälle sind durch fettige Stoffe, Staub oder andere Verunreinigungen verschmutzt. Gereinigt, gebleicht oder gefärbt, gehören sie hierher. Diese Abfälle können zum Spinnen verwendet werden oder anderen Zwecken dienen. …

### Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5202.99.00.00.0 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5202.99.00.00?

Die Zolltarifnummer 5202.99.00.00 umfasst Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5202.99.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5202.99.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5202.99.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5202.99.00.00?

5202.99.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5202.99.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5202.99.00.00 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5202 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) > 520299 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5202.99.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5202.99.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI633/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5202.99.00.00?

TARIC-Code 5202.99.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5202990000 verlinken.
