# Zolltarifnummer 5208.51.00.99: Gewebe aus Baumwolle, andere

> Die Zolltarifnummer 5208.51.00.99 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5208510099
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5208.51.00.99
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 52 BAUMWOLLE
  - 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
    - 5208.51 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
      - 5208.51.00 bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
        - 5208.51.00.99 Gewebe aus Baumwolle, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI49277/20-1** (DE): Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- bedruckt, -- in Leinwandbindung, u. a. somit keine Ware der Unterposition 5208 59, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 71 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
- **DEBTI18732/18-8** (DE): Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, vier Stickgarnen, vier Satinbändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, -Gewebe sog. Stoff in Blumenprint: -- rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 46 cm x 23 cm, -- aus Baumwolle, -- augenscheinlich mit einem Quadratmetergewicht von unter 100 g, -- bedruckt, -- in Leinwandbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt. Das "Baumwollgewebe" ist als "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt", einzureihen.
- **DE13110/17-1** (DE): Gewebe, sog. Stoffpäckchen, Art. 1393, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag als vierteiliges Sortiment mit einer Kordel und einer Aufhängevorrichtung verpackt, - rechteckig; lt. Antrag in den Abmessungen von 55 cm x 45 cm, - lt. Untersuchungsergebnis: -- Gewebe aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 84 g, -- bedruckt, -- in Leinwandbindung, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
- **GB112943293** (GB): A WOVEN FABRIC MADE FROM 100% COTTON. WITH A NON CELLULAR PVC COATING WHICH IS NOT CONSIDERED VISIBLE TO THE NAKED EYE. PRINTED. PLAIN WEAVE. 70GM2.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

### Pos. 5208

Zu Unterposition 5208 51: 1. Baumwollgewebe in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, in rechteckiger Form (320 cm x 110/112 cm), mit verschiedenen Mustern und Farben bedruckt, als Meterware, die lediglich von einem größeren Stück abgeschnitten wurde und aus der man durch einfaches Zerschneiden ein Paar „Khangas“, eine traditionelle Damentracht, erhält (die beiden „Khangas“ werden durch einen unverzierten Streifen voneinander getrennt). Die auf diese Weise hergestellten „Khangas“ können ohne weitere Bearbeitung als Kleid, Rock, Umhang usw. verwendet werden. Anwendung der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI.

### Pos. 5208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

### Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5208.51.00.99.0 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5208.51.00.99?

Die Zolltarifnummer 5208.51.00.99 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5208.51.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 5208.51.00.99 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5208.51.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520851. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5208.51.00.99?

5208.51.00.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5208.51.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

5208.51.00.99 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger > 520851 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger > 52085100 bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5208.51.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5208.51.00.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI49277/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5208.51.00.99?

TARIC-Code 5208.51.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5208510099 verlinken.
