# Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0: Gewebe aus Baumwolle, andere, andere

> Die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/52085200990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5208.52.00.99.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 52 BAUMWOLLE
  - 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
    - 5208.52 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
      - 5208.52.00 bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
        - 5208.52.00.99 andere
          - 5208.52.00.99.0 Gewebe aus Baumwolle, andere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI53177/23-1** (DE): Gewebe, Foto siehe Anlage, - im Set aus vier Zuschnitten mit einer Banderole aus Pappe verpackt, - jeweils: -- quadratisch zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 50 cm, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 120 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI48903/22-1** (DE): Doppelgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI52892/20-1** (DE): Gewebe, Foto siehe Anlage, - im Set aus vier Zuschnitten mit einer Banderole aus Pappe verpackt, - jeweils: -- quadratisch zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 50 cm, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), -- in Leinwandbindung, -- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 120 g, -- nicht auf Handwebstühlen hergestellt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI27798/20-1** (DE): Stoffset, sog. Kreativ-Stoffset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 4 Gewebeabschnitten und laut Antrag 20 Elastikbändern, - gemeinsam in einem Polybeutel mit Einleger, einer Nähanleitung und Schnittmustern für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Gewebeabschnitte in den Abmessungen von ca. 32 cm x 22 cm: -- laut Untersuchungsergebnis: --- zwei weiße Gewebe: ---- lediglich rechteckig zugeschnitten, ---- aus Baumwolle, ---- gebleicht, ---- in Leinwandbindung, ---- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 109 g, --- ein graues und ein blaues Gewebe: ---- lediglich rechteckig zugeschnitten, somit u. a. keine Ware der Position 6307, ---- aus Baumwolle, ---- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), ---- in Leinwandbindung, ---- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 109 g, --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - Elastikbänder: -- jeweils mit einer Länge von laut Antrag 21 cm, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Spandex), - laut Antrag zur Herstellung von z. B. Gesichtsmasken, - im Hinblick auf die Verwendung verleihen die Gewebe der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter; innerhalb der Position 5208 sind die gebleichten und bedruckten Gewebe im Hinblick auf den Umfang und den Wert gleichbedeutend; somit verleihen weder die gebleichten noch die bedruckten Gewebe der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (5208 22 und 5208 52) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI18556/19-1** (DE): Achtteilige Zusammenstellung, Foto siehe Anlage, - bestehend aus sieben Gewebezuschnitten und einem Vliesstoffzuschnitt; gemeinsam in einem Polybeutel mit einem sog. Schnittmusterbogen verpackt, - getrennte Einreihung der Gewebe- und Vliesstoffzuschnitte, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), - Gewebe (7 Zuschnitte), jeweils laut Untersuchungsergebnis: - - rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert, damit keine Ware der Position 6307), in den Abmessungen laut Antrag von 80 cm (Länge) x 35 cm (Breite), - - aus Gewebe in Leinwandbindung, - - aus laut Antrag Baumwolle, - - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 113 g, - - bedruckt in verschiedenen Designs; nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, - - ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DE12582/15-1** (DE): Handarbeitsset, sog. Umhängetasche zum Selbernähen, Art. 193039, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Gewebezuschnitten, einem Garn, einer Nadel, einem Knopf, zwei Stickereien und einer Anleitung, - gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Gewebe: -- ein Gewebe, mit Sternen bedruckt: --- rechteckig zugeschnitten, mit den Abmessungen: ca. 79 cm x 48 cm, --- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, --- in Leinwandbindung, --- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 95 g, --- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- drei Gewebe, mit Punkten bedruckt: --- rechteckig zugeschnitten, mit den Abmessungen: ca. 46 cm x 22 cm bzw. ca. 86 cm x 54 cm bzw. ca. 84 cm x 33 cm --- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, --- in Leinwandbindung, --- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 110 g, --- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - Garn: -- auf einer Papphülse aufgebracht, -- gezwirntes Garn aus lt. Antrag Baumwolle und Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - Nadel: -- mit einer Länge von ca. 5 cm, -- aus unedlem Metall, - Knopf: -- mit einem Durchmesser von ca. 3,5 cm, -- aus augenscheinlich Kunststoff, - zwei Stickereien: -- jeweils: --- in Form einer stilisierten Blume gearbeitet, mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, --- auf einem Stickgrund aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoffen mit Stickgarnen bestickt, --- auf der Rückseite (zum Aufbügeln) mit einer klarsichtigen Klebefolie ausgestattet, - Anleitung: -- in Form eines mit Texten und Abbildungen bedruckten Blattes aus Papier, -- wird als Anleitung und Schnittmustervorlage verwendet, - dient zur Herstellung einer dekorativen Umhängetasche, - im Hinblick auf den Wert und die Verwendung als Umhängetasche verleihen die Gewebe der Warenzusammen- stellung ihren wesentlichen Charakter; innerhalb der Position 5208 sind die mit Punkten bedruckten Gewebe im Hinblick auf den Umfang charakterverleihend. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DE12581/15-1** (DE): Handarbeitsset, sog. Wendekorb zum Selbernähen, Art. 193039, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Gewebezuschnitten, zwei Bändern, einem Garn, einer Nadel, einem Häkelgalonband, einem Vliesstoff, einer Stickerei und einer Anleitung, - gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Gewebe: -- zwei Gewebe, mit Sternen bedruckt: --- rechteckig zugeschnitten, mit den Abmessungen: ca. 26 cm x 20 cm bzw. ca. 52 cm x 22 cm, --- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, --- in Leinwandbindung, --- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 95 g, --- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- zwei Gewebe, mit Punkten bedruckt: --- rechteckig zugeschnitten, mit den Abmessungen: ca. 26 cm x 20 cm bzw. ca. 52 cm x 22 cm, --- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, --- in Leinwandbindung, --- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 110 g, --- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - zwei Bänder: -- jeweils: --- mit einer Länge von ca. 57 cm und einer Breite von ca. 1 cm, --- aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), --- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, --- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - Garn: -- auf einer Papphülse aufgebracht, -- gezwirntes Garn aus lt. Antrag Baumwolle und Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - Nadel: -- mit einer Länge von ca. 5 cm, -- aus unedlem Metall, - Häkelgalonband: -- aus einem Kettengewirke mit einer Breite von bis zu 2 cm, -- laut Antrag aus Garnen aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- keine Raschelspitze, -- mit seitlich herausgezogenen Schüssen, ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Vliesstoff: -- rechteckig zugeschnitten, mit den Abmessungen: ca. 70 cm x 21,5 cm, -- aus Spinnstoff, -- einseitig punktuell mit einem Schmelzkleber versehen, -- wird als Verstärkung (Zwischenlage) verwendet, - Stickerei: -- in Form einer stilisierten Blume gearbeitet, mit einem Durchmesser von ca. 5 cm, -- auf einem Stickgrund aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoffen mit Stickgarnen bestickt, -- auf der Rückseite (zum Aufbügeln) mit einer klarsichtigen Klebefolie ausgestattet, - Anleitung: -- in Form eines mit Texten und Abbildungen bedruckten Blattes aus Papier, -- wird als Anleitung und Schnittmustervorlage verwendet, - dient zur Herstellung eines dekorativen Wendekorbs, - im Hinblick auf den Wert und die Verwendung als Wendekorb verleihen die Gewebe der Warenzusammen- stellung ihren wesentlichen Charakter; innerhalb der Position 5208 sind die Gewebe im Hinblick auf den Umfang und den Wert gleichbedeutend; somit verleiht keines der beiden Gewebe der Warenzusammen- stellung ihren wesentlichen Charakter, sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (5208 51 und 5208 52) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DE12583/15-1** (DE): Handarbeitsset, sog. Kosmetiktasche zum Selbernähen, Art. 193039, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Gewebezuschnitten, einem Band, einem Garn, einer Nadel, einem Reißverschluss, einer Stickerei und einer Anleitung, - gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Gewebe: -- ein Gewebe, mit Sternen bedruckt: --- rechteckig zugeschnitten, mit den Abmessungen: ca. 79 cm x 48 cm, --- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, --- in Leinwandbindung, --- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 95 g, --- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- zwei Gewebe, mit Punkten bedruckt: --- rechteckig zugeschnitten, mit den Abmessungen: ca. 33 cm x 24 cm bzw. ca. 27 cm x 22 cm, --- laut Antrag aus 100 % Baumwolle, --- in Leinwandbindung, --- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 110 g, --- bedruckt (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - Band: -- mit einer Länge von ca. 48 cm und einer Breite von ca. 1 cm, -- aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthalten, - Garn: -- auf einer Papphülse aufgebracht, -- gezwirntes Garn aus lt. Antrag Baumwolle und Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - Nadel: -- mit einer Länge von ca. 5 cm, -- aus unedlem Metall, - Reißverschluss: -- mit einer Länge von ca. 25 cm und einer Breite von ca. 2,5 cm, -- bestehend aus Kunststoffzähnen, die an zwei Seitenbänder aus Geweben aus Spinnstoffen angebracht sind, sowie einem Metallschieber, - Stickerei: -- in Form einer stilisierten Blume gearbeitet, mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, -- auf einem Stickgrund aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoffen mit Stickgarnen bestickt, -- auf der Rückseite (zum Aufbügeln) mit einer klarsichtigen Klebefolie ausgestattet, - Anleitung: -- in Form eines mit Texten und Abbildungen bedruckten Blattes aus Papier, -- wird als Anleitung und Schnittmustervorlage verwendet, - dient zur Herstellung einer dekorativen Kosmetiktasche, - im Hinblick auf den Wert und die Verwendung als Kosmetiktasche verleihen die Gewebe der Warenzusammen- stellung ihren wesentlichen Charakter; innerhalb der Position 5208 sind die mit Punkten bedruckten Gewebe im Hinblick auf den Umfang charakterverleihend. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

### Pos. 5208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

### Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0?

Die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5208.52.00.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 5208.52.00.99.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5208.52.00.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520852. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0?

5208.52.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5208.52.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

5208.52.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger > 520852 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g > 52085200 bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g > 5208520099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5208.52.00.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5208.52.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI53177/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5208.52.00.99.0?

Warennummer 5208.52.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/52085200990 verlinken.
