# Zolltarifnummer 5209.49.00.00.0: Gewebe aus Baumwolle, buntgewebt, andere Gewebe

> Die Zolltarifnummer 5209.49.00.00.0 steht für Gewebe aus Baumwolle, buntgewebt, andere Gewebe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/52094900000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5209.49.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 52 BAUMWOLLE
  - 5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
    - 5209.49 andere Gewebe
      - 5209.49.00.00.0 Gewebe aus Baumwolle, buntgewebt, andere Gewebe

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI25247/22-1** (DE): Gewebe, sog. Handgewebte Meterstoffe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 90 cm, - in unterschiedlichen Farben ("Lotusblätter", "natürliches weiß", "hellblau" und "gelb"), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, somit keine Ware der Position 5311, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 245 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem Quadratmeter- gewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, in anderer als Leinwand- oder Köperbindung"
- **DE13339/17-1** (DE): Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Baumwolle, -- mit Schussgarnen --- aus dünnen Garnen aus Baumwolle, --- aus dicken Garnen (Zwirn) aus einem Garn aus Baumwolle und Spuren von künstlichen Spinnfasern (Viskose) sowie einem Garn aus synthetischen Filamenten (Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- Baumwolle von ca. 90 GHT, --- synthetischen Filamenten von ca. 8 GHT, --- künstlichen Spinnfasern von ca. 2 GHT, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 665 g, -- buntgewebt, -- in Musterbindung (weder Leinwand- noch Köperbindung), - aufgrund der gewichtsmäßig vorherrschenden Baumwollanteile, keine Meterware der Position 5407. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, buntgewebt, anderes als in den Unterpositionen 5209 41 bis 5209 43 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 5208 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß.

### Pos. 5209

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).

### Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5209.49.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5209.49.00.00.0 umfasst Gewebe aus Baumwolle, buntgewebt, andere Gewebe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5209.49.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5209.49.00.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5209.49.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520949. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5209.49.00.00.0?

5209.49.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5209.49.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5209.49.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g > 520949 andere Gewebe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5209.49.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5209.49.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25247/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5209.49.00.00.0?

Warennummer 5209.49.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/52094900000 verlinken.
