# Zolltarifnummer 5307.20.00.00: Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt

> Die Zolltarifnummer 5307.20.00.00 steht für Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5307200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5307.20.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
  - 5307 Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
    - 5307.20 gezwirnt
      - 5307.20.00.00 Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI15862/26-1** (DE): Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf eine Pappspule gewickelt und in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, -- als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 70 m, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus pflanzlichem Spinnstoff (Jute), -- mit einem Titer von ca. 10.300 dtex. "Garn aus Jute, gezwirnt"
- **DEBTI58125/24-1** (DE): Garn, sog. TTL Garden Jute Schnur, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 50 m und einem Durchmesser von 2 mm, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - aus pflanzlichem Spinnstoff (laut Antrag Jute), - mit einem Titer von ca. 12.906 dtex, somit kein Bindfaden. "Garn aus Jute, gezwirnt"
- **DEBTI49532/23-1** (DE): Garn, sog. Jute-Seil, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 280 m und einem Durchmesser von 1,5 mm, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - aus pflanzlichem Spinnstoff (laut Antrag Jute), - mit einem Titer von ca. 9.000 dtex, somit keine Ware der Position 5607. "Garn aus Jute, gezwirnt"
- **DEBTI42353/22-1** (DE): Garn, sog. Jutegarn, Foto siehe Anlage, - mit einer Banderole versehen, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag ca. 200 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - aus pflanzlichem Spinnstoff (laut Antrag Jute), - mit einem Titer von ca. 9900 dtex. "Garn aus Jute, gezwirnt"
- **DEBTI40841/19-1** (DE): Garn, sog. Jutegarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Banderole versehen oder in einem Polybeutel / einer Schrumpffolie verpackt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 100 m (als Set von 2 x 100 m) bzw. 200 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus pflanzlichem Spinnstoff (laut Antrag Jute), -- mit einem Titer von ca. 12000 dtex; somit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus Jute, gezwirnt"
- **DEBTI16558/18-1** (DE): Garn, sog. Jutegarn natur oder grün, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - jeweils als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag ca. 100 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus laut Antrag Jute (pflanzlicher Spinnstoff), -- mit einem Titer von weniger als 20.000 dtex (grünes Garn ca. 11300 dtex, naturfarbenes Garn ca. 10600 dtex; somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Jute, gezwirnt"
- **GBBTI503732573** (GB): 250M HEAVY DUTY NATURAL TWINE (JUTE). A COIL OF 3 PLY YARN FILAMENT MULTIPLE JUTE TWINE WHICH HAS A DECITEX OF 18000 GRAMS USED FOR TYING PLANTS, FLOWERS BAMBOO CANES AND EQUIPMENT IN THE GARDEN OR GREENHOUSE. SHRINK WRAPPED WITH A FULL COLOUR LABEL
- **FRBTIFR-RTC-2017-000549** (FR): FIL DE FIBRES DISCONTINUES DE JUTE, NON TRESSE, RETORS A 3 BOUTS, DE TORSION S, TITRANT 15 000 DECITEX, CONDITIONNE EN PELOTE SUR UN SUPPORT EN BOIS.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5307

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne, die durch Verspinnen (auch mit anschließendem Zwirnen) von Bändern aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Pos. 5303 hergestellt sind. Diese Garne gehören jedoch nicht zu dieser Position, wenn sie als Bindfäden, Seile oder Taue der Pos. 5607 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt X). Garne dieser Position können auch für den Einzelverkauf aufgemacht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein.

### Kapitel 53

Zusätzliche Anmerkungen 1. A) Als „Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf" gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B) enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt (RV G5301AA0); b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g (RV G5301AB0); c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt (RV G5301AC0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5307.20.00.00.0 gezwirnt

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5307.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 5307.20.00.00 umfasst Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5307.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5307.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5307.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 530720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5307.20.00.00?

5307.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5307.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5307.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN > 5307 Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 > 530720 gezwirnt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5307.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5307.20.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15862/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5307.20.00.00?

TARIC-Code 5307.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5307200000 verlinken.
