# Zolltarifnummer 5308.10.00.00: Kokosgarne

> Die Zolltarifnummer 5308.10.00.00 steht für Kokosgarne. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5308100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5308.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
  - 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne
    - 5308.10 Kokosgarne
      - 5308.10.00.00 Kokosgarne

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI23885/26-1** (DE): Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, -- mit einer Länge von 15 m, mit einem Durchmesser von 0 , 7 cm oder 1 , 2 cm, -- gezwirnt; aus Drähten aus Kokosfasern, -- zweidrähtig; somit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
- **DEBTI36824/25-1** (DE): Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 6 mm, - gezwirnt; aus Drähten aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), - zweidrähtig, damit kein Bindfaden. "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
- **FRBTIFR-BTI-2025-01017** (FR): Corde de fibres de coco, à torsion en S à deux bouts, titrant plus de 20 000 décitex (52170) conditionné sur une bobine. Diamètre 6 mm, longueur 100 m.
- **FRBTIFR-BTI-2022-06402** (FR): Fils retors à deux bouts, de fibres de coco, d'un diamètre de 5 mm, de 10 à 12 mm ou de 16 à 18 mm (selon le modèle). L'article sera utilisé notamment pour le tuteurage des arbres, et est commercialisé en rouleaux de 25 à 100 mètres linéaires.
- **DEBTI42364/22-1** (DE): Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - je zwei Stück in einer Banderole verpackt, - mit einer Länge von laut Antrag ca. 15 m, - gezwirnt; aus Drähten aus Kokosfasern, - zweidrähtig. "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
- **DEBTI40839/19-1** (DE): Kokosgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag einzeln oder als zweiteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag mit einer Länge von ca. 15 m, - gezwirnt; aus Drähten aus laut Antrag Kokosfasern, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
- **DEBTI13922/19-1** (DE): Kokosgarn, sog. Kokosgarn-Baumanbinder, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von laut Antrag 15 m und einem Durchmesser von ca. 1 cm, - aus laut Antrag Kokosfasern, - gezwirnt, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607), - dient als Befestigung von Bäumen an Stützpfählen. "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"
- **DE6831/16-1** (DE): Kokosgarn, sog. Kokosfaser Baumbindeband, Foto siehe Anlage, - mit einem Druchmesser von ca. 5 mm, - gezwirnt; aus Drähten aus lt. Antrag Kokosfasern, - zweidrähtig (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus pflanzlichen Spinnstoffen, Kokosgarn"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5308

Zu Unterposition 5308 1000: Hierher gehören nur ein- oder zweidrahtige Kokosgarne. Drei- oder mehrdrahtige Kokosgarne gehören entsprechend der Anmerkung 3 A d) zu Abschnitt XI zu Position 5607.

### Pos. 5308

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zur Position 5308 gehören Papiergarne. Papiergarn wird aus gewöhnlichen Papierstofffasern, namentlich Holzzellstoff, dadurch hergestellt, dass die auf der Lang- oder Zylinderformmaschine erzeugte Papierbahn durch streifenweise Herstellung des Metalltuches oder durch dünne Wasserstrahlen in Streifen geteilt, diese durch einen Filz abgenommen und einem Nitschelzeug zugeführt werden, wodurch die Umwandlung aus flachen Streifen in „rundes“ Garn erreicht wird. Die so entstandenen oder manchmal auch aus geschnittenen Streifen schon fertigen Papiers hergestellten Garne können mit einer Appretur versehen sein. Ein Papiergarn im Sinne des Abschnitt XI muss mindestens 10 Drehungen je laufenden Meter in Längsrichtung aufweisen.

### Kapitel 53

Zusätzliche Anmerkungen 1. A) Als „Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf" gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B) enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt (RV G5301AA0); b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g (RV G5301AB0); c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt (RV G5301AC0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5308.10.00.00.0 Kokosgarne

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5308.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 5308.10.00.00 umfasst Kokosgarne. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5308.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5308.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5308.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 530810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5308.10.00.00?

5308.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5308.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5308.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN > 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne > 530810 Kokosgarne. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5308.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5308.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23885/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5308.10.00.00?

TARIC-Code 5308.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5308100000 verlinken.
