# Zolltarifnummer 5404.19.00: Monofile, andere

> Die Zolltarifnummer 5404.19.00 steht für Monofile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/54041900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5404.19.00
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  - 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
    - 5404.19 andere
      - 5404.19.00 Monofile, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Ausfuhrgenehmigung erforderlich

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21956/26-1** (DE): Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, auf einer Spule aus Kunststoff, mit einer Länge von 200 m, -- mit einem Titer von mehr als 67 dtex, -- mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyamid), -- kein Elastomer. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, aus Polyamid"
- **DEBTI49064/25-1** (DE): Synthetisches Monofil, - laut Antrag: -- auf eine Spule aus Kunststoff gewickelt und mit einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, -- als Meterware, -- mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, -- mit einem Titer von mehr als 67 dtex, -- weder aus Polypropylen noch aus Polyester, -- ungezwirnt, -- kein Elastomer, - stellt sich aufgrund der Aufmachung nicht als Nähgarn dar. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5404 11 bis 5404 12 genannte"
- **DEBTI49052/25-1** (DE): Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf eine Spule aus Kunststoff gewickelt und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, -- als Meterware, -- mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, -- mit einem Titer von mehr als 67 dtex, -- weder aus Polypropylen noch aus Polyester, -- ungezwirnt, -- kein Elastomer, - stellt sich aufgrund der Aufmachung nicht als Nähgarn dar. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5404 11 bis 5404 12 genannte"
- **DEBTI49226/25-1** (DE): Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, spiralförmig in Musterabschnitten vorliegend, - mit einem Durchmesser von laut Antrag weniger als 1 mm, - augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 67 dtex, - aus synthetischen Chemiefasern, - kein Elastomer. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, anderes als in den Unterpositionen (KN) 5404 1100 bis 5404 1200 genannte"
- **DEBTI49247/25-1** (DE): Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, spiralförmig in Musterabschnitten vorliegend, - mit einem Durchmesser von laut Antrag weniger als 1 mm, - augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 67 dtex, - aus synthetischen Chemiefasern, - kein Elastomer. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, anderes als in den Unterpositionen (KN) 5404 1100 bis 5404 1200 genannte"
- **DEBTI56654/24-1** (DE): Synthetisches Monofil, sog. Transparent-Nähgarn, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Spule aus Kunststoff, laut Antrag mit einer Länge von 200 m, - mit einem Durchmesser von ca. 0,5 mm, - mit einem Titer von mehr als 67 dtex, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), - kein Elastomer. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, aus Polyamid"
- **DEBTI27367/24-1** (DE): Synthetisches Monofil, sog. Angelschnur, Art. Momoi Soflex, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Länge von 100 m und einem Durchmesser von weniger als 1 mm, -- auf einer Spule aus Kunststoff aufgemacht und in einer Blisterpackung verpackt, -- augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 67 dtex, -- aus synthetischen Chemiefasern (Fluorocarbon), -- kein Elastomer, -- dient als Angelschnur. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, anderes als in den Unterpositionen (KN) 5404 1100 bis 5404 1200 genannte"
- **DEBTI27119/24-1** (DE): Synthetisches Monofil, sog. Angelschnur, Art. Momoi Neo FC, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Länge von 25 m und einem Durchmesser von weniger als 1 mm, -- auf einer Spule aus Kunststoff aufgemacht und in einer Blisterpackung verpackt, -- augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 67 dtex, -- aus synthetischen Chemiefasern (Fluorocarbon), -- kein Elastomer, -- dient als Angelschnur. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, anderes als in den Unterpositionen (KN) 5404 1100 bis 5404 1200 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5404

Zu Unterpositionen 5404 10 10 bis 5404 19 00: Auf passende Längen geschnittene Monofile mit gespaltenen Enden zur Herstellung von Bürstenwaren verbleiben in dieser Unterposition. Gezwirnte Garne, die durch Vereinigung und Zusammendrehen von Monofilen dieser Unterpositionen entstanden sind, gehören nicht mehr hierher, sondern zu Position 5401, 5402, 5406 oder 5607. Dagegen gelten einzelne Monofile dieser Unterpositionen ohne Rücksicht auf die Dicke niemals als „Bindfäden, Seile und Taue“ der Position 5607. In der nachstehenden Übersicht ist die Einreihung der Monofile, Streifen und dergleichen nach ihrem Durchmesser (oder ihrer Breite) zusammengefasst: Monofile mit einem größten Durchmesser von - 1 mm oder weniger - weniger als 67 dtex Position 5402. …

### Pos. 5404

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Streifen und dergleichen aus synthetischer Spinnmasse müssen eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger aufweisen. Die Dicke darf nicht mehr als 1 mm betragen.

### Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5404.19.00.60 Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Pinseln
- 5404.19.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5404.19.00?

Die Zolltarifnummer 5404.19.00 umfasst Monofile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5404.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 5404.19.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5404.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5404.19.00?

5404.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5404.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

5404.19.00 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger > 540419 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5404.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5404.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI21956/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5404.19.00?

KN-Code 5404.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/54041900 verlinken.
