# Zolltarifnummer 5404.19.00.90: Monofile, andere

> Die Zolltarifnummer 5404.19.00.90 steht für Monofile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5404190090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5404.19.00.90
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  - 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
    - 5404.19 andere
      - 5404.19.00 Monofile, andere
        - 5404.19.00.90 Monofile, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI44974/25-1** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Garn aus synthetischen Monofilen (Polyamid), mit einem Durchmesser von ca. 0 , 2 mm und einer Feinheit von ca. 382 dtex. Die auf einer Pappspule befindliche Ware ist gemeinsam mit 200 Pailletten und 200 Schmucksteinen sowie 400 Perlen aus Kunststoffen, 3 Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und 4 Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern, 200 Stäbchen und 30 Spateln aus Holz, Baumwollgarn, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. „Kreativ Box Mixed“) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Garn kann mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen. Derartige Garne sind als "synthetische Monofile, von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, andedre als in den Unterpositionen (KN) 5404 1100 00 bis 5404 1900 50 genannt" in den TARIC-Code 5404 1900 90 einzureihen.
- **DEBTI37929/24-1** (DE): Synthetisches Monofil, sog. Deko und Schmuckfaden, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Spule aus Kunststoff, mit einer Länge von laut Antrag 50 m, - mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 67 dtex, - laut Antrag aus Nylon, - ungezwirnt, u. a. damit kein Nähgarn, - kein Elastomer. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, aus Nylon"
- **DEBTI9599/24-1** (DE): Synthetisches Monofil und Nadeleinfädler, sog. Nylongarn transparent, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage, -- Monofil: --- als Meterware, auf einer Spule aus Kunststoff, mit einer Länge von 100 m, --- aus synthetischen Chemiefasern (Nylon), --- mit einem Titer von mehr als 67 dtex, --- mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, --- kein Elastomer, -- Nadeleinfädler: --- aus Kunststoff und Aluminium, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - das Monofil bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, anderes als in den TARIC-Codes 5404 1100 00 bis 5404 1900 50 genannte"
- **FRBTIFR-BTI-2023-02416** (FR): Fil de monofilaments synthétiques de polyamide, présenté sur bobine, non texturé, sans torsion, et d'un diamètre inférieur à 1 mm. L’article est destiné à la couture. Décitex : 148. Dimensions de la bobine : 1,9 x 5,8 cm. Longueur du fil : 100 m. Poids de la bobine : 7,9 gr.
- **DEBTI43823/22-12** (DE): Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Garn aus synthetischen Monofilen (Polyamid), mit einem Durchmesser von ca. 0,2 mm und einer Feinheit von ca. 382 dtex. Die auf einer Pappspule befindliche Ware ist gemeinsam mit 200 Pailletten und 200 Schmucksteinen sowie 400 Perlen aus Kunststoffen, drei Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und vier Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern, 200 Stäbchen und 30 Spateln aus Holz, Baumwollgarn, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. „Kreativ Box Mixed #935“) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Garn kann mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen (s. auch DEBTI-43823/22-1 bis DEBTI-43823/22-11 und DEBTI-43823/22-13 bis DEBTI-43823/22-15). Derartige Garne sind als "synthetische Monofile, von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, andedre als in den Unterpositionen (KN) 5404 1100 00 bis 5404 1900 50 genannt" in den TARIC-Code 5404 1900 90 einzureihen.
- **DEBTI44706/22-1** (DE): Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Spule aus Kunststoff, mit einer Länge von laut Antrag 50 m, - mit einem Durchmesser von laut Antrag 0,25 mm bzw. 0,35 mm, - augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 67 dtex, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), - kein Elastomer. "Synthetisches Monofil von mehr als 67 dtex und einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm, aus Polyamid"
- **ITBTIIT922104-2021-BTI0564** (IT): MONOFILAMENTO SINTETICO DI POLIBUTILLENTEREFTALATO CON TITOLO DI 22,24 TEX E DIMENSIONE TRASVERSALE PARI A 14 µm. SECONDO QUANTO DICHIARATO DALLA PARTE, SI TRATTA DI UN FILATO SINTETICO PER LA PRODUZIONE DI PENNELLI COSMETICI, PORZIONATO IN MAZZI DI DIMENSIONI E FORMA VARIABILI. I FILATI SI PRESENTANO ALLO STATO GREZZO E NECESSITANO DI UNA ULTERIORE LAVORAZIONE, DI MESSA IN FORMA E IN PIEGA PRIMA DI ESSERE ASSEMBLATI.
- **FRBTIFR-BTI-2021-08223** (FR): Monofilament synthétique (nylon), titrant plus de 67 décitex, dont la plus grande dimension de la coupe transversale n’excède pas 1 mm (0.4 mm, 0.6 mm et 1 mm selon le modèle). L’article est utilisé en tant que fil de pêche, et est conditionné pour la vente au détail sur des bobines de 100 m ou 15 m.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5404

Zu Unterpositionen 5404 10 10 bis 5404 19 00: Auf passende Längen geschnittene Monofile mit gespaltenen Enden zur Herstellung von Bürstenwaren verbleiben in dieser Unterposition. Gezwirnte Garne, die durch Vereinigung und Zusammendrehen von Monofilen dieser Unterpositionen entstanden sind, gehören nicht mehr hierher, sondern zu Position 5401, 5402, 5406 oder 5607. Dagegen gelten einzelne Monofile dieser Unterpositionen ohne Rücksicht auf die Dicke niemals als „Bindfäden, Seile und Taue“ der Position 5607. In der nachstehenden Übersicht ist die Einreihung der Monofile, Streifen und dergleichen nach ihrem Durchmesser (oder ihrer Breite) zusammengefasst: Monofile mit einem größten Durchmesser von - 1 mm oder weniger - weniger als 67 dtex Position 5402. …

### Pos. 5404

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Streifen und dergleichen aus synthetischer Spinnmasse müssen eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger aufweisen. Die Dicke darf nicht mehr als 1 mm betragen.

### Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5404.19.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5404.19.00.90?

Die Zolltarifnummer 5404.19.00.90 umfasst Monofile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5404.19.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 5404.19.00.90 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5404.19.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5404.19.00.90?

5404.19.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5404.19.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

5404.19.00.90 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger > 540419 andere > 54041900 Monofile, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5404.19.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5404.19.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI44974/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5404.19.00.90?

TARIC-Code 5404.19.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5404190090 verlinken.
