# Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0: Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder…

> Die Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0 steht für Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, aus Polypropylen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/54049010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5404.90.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  - 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
    - 5404.90 andere
      - 5404.90.10 aus Polypropylen
        - 5404.90.10.00.0 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, aus Polypropylen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI28707/23-1** (DE): Streifen, sog. Geschenkband Multispule, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware; auf einer 6-fach unterteilten Spule aus Kunststoff, -- in unterschiedlichen Farben vorliegend, -- mit einer Streifenbreite von 5 mm, -- in Form von einfarbigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polypropylen), -- zur Verwendung als Geschenkband. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm, aus Polypropylen"
- **DEBTI33802/20-2** (DE): Streifen, sog. Ringelband/Geschenkband, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 5 metallisierten Garnen und 13 Streifen; gemeinsam in einem Pappkarton mit einem Einsatz aus Schaumkunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - jeweils als Meterware im "Eiknäuel"; laut Antrag mit einer Streifenbreite von 5 mm und einer Länge von 20 m, - in unterschiedlichen Farben vorliegend, - metallisierte Garne: -- in Form von einfarbigen, metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag aus 90 GHT Polypropylen und 10 GHT Polyethylen), - Streifen: -- in Form von einfarbigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag aus Polypropylen), - zur Verwendung als Geschenkband, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die metallisierten Garne und die Streifen aus synthetischer Spinnmasse als gleich zu betrachten, im Hinblick auf den Umfang (Anzahl) bestimmen jedoch die Streifen aus synthetischer Spinnmasse den Charakter der Ware. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm, aus Polypropylen"
- **DEBTI58323/19-1** (DE): Streifen, sog. Geschenkband Multispule, Foto siehe Anlage, - als Meterware; auf einer 6-fach unterteilten Spule aus Kunststoff, - in unterschiedlichen Farben vorliegend, - laut Antrag mit einer Streifenbreite von 5 mm, - in Form von einfarbigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polypropylen), - zur Verwendung als Geschenkband. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm, aus Polypropylen"
- **DEBTI28484/18-1** (DE): Streifen, sog. Ei-Knäuel 5er Pack, Order 10256663, Foto siehe Anlage, - als fünfteiliges Sortiment, veranschaulicht durch ein Warenmuster, - als Meterware im "Eiknäuel"; mit einer Länge von laut Antrag 20 m, - in Form von Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polypropylen), somit keine Ware der Position 3920, - laut Antrag mit einer Streifenbreite von 5 mm. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm, aus Polypropylen"
- **DE9551/16-1** (DE): Streifen, sog. Geschenkband Multispule, Art. Nr. 707295, Foto siehe Anlage, - als Meterware; auf einer 6-fach unterteilten Spule aus Kunststoff, - in Form von verschiedenfarbigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse aus laut Antrag Polypropylen, - mit einer Streifenbreite von 5 mm und einer Länge von laut Antrag 4 m, - zur Verwendung als Geschenkband. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm, aus Polypropylen"
- **DE12345/11-1** (DE): Streifen, sog. Aufreissfäden für Verpackungen, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 6000 m; auf einer Kunststoffspule für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag aus Polypropylen), - mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von 2 mm, - einseitig geprägt. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus Polypropylen"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5404

Zu Unterposition 5404 90 10: Die Erläuterungen zu Unterposition 3920 20 80 gelten sinngemäß. Die Zierstreifen dieser Unterposition haben jedoch eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger. [1]) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2010 zutreffender KN-Code 5404 9010.

### Pos. 5404

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Streifen und dergleichen aus synthetischer Spinnmasse müssen eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger aufweisen. Die Dicke darf nicht mehr als 1 mm betragen.

### Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0 umfasst Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, aus Polypropylen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5404.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5404.90.10.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5404.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?

5404.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5404.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5404.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger > 540490 andere > 54049010 aus Polypropylen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5404.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5404.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28707/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?

Warennummer 5404.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/54049010000 verlinken.
