# Zolltarifnummer 5407.61.10.00: Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, roh oder gebleicht

> Die Zolltarifnummer 5407.61.10.00 steht für Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, roh oder gebleicht. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5407611000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5407.61.10.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  - 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
    - 5407.61 andere Gewebe, mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr, mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr
      - 5407.61.10 roh oder gebleicht
        - 5407.61.10.00 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, roh oder gebleicht

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI11385/24-1** (DE): Gewebe, sog. gewebtes Polyestertuch für Cruising-Segel, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, laut Antrag nicht hochfesten Garnen aus nicht texturierten synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- in Leinwandbindung, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- einseitig dünn mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen, - dient laut Antrag der Herstellung von Segeltüchern. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5407 10 bis 5407 54 genannte, mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von mehr als 85 GHT, gebleicht"
- **DEBTI15697/23-1** (DE): Gewebe, sog. Polyestergewebe zur Verwendung für Jachtsegel, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, laut Antrag nicht hochfesten Garnen aus nicht texturierten synthetischen Filamenten (Polyester), -- Ripstop, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- einseitig dünn mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen, - dient laut Antrag der Herstellung von Jachtsegeln. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 54 genannte, mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von mehr als 85 GHT, gebleicht"
- **DEBTI15687/23-1** (DE): Gewebe, sog. Polyestergewebe zur Verwendung als Segeltuch, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, laut Antrag nicht hochfesten Garnen aus nicht texturierten synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- Ripstop, -- weiß gefärbt (gebleicht), -- einseitig dünn mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen, - dient laut Antrag der Herstellung von Segeltüchern. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 54 genannte, mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von mehr als 85 GHT, gebleicht"
- **FRBTIFR-BTI-2022-05287** (FR): Tissu de fils de filaments synthétiques, blanchi, contenant au moins 85% en poids de filaments de polyester (100% polyester), non texturés. L'article est conditionné en rouleaux et sera utilisé notamment pour la fabrication de rideaux de douche.
- **FRBTIFR-BTI-2019-12776** (FR): Tissu blanc, à armure toile, en filaments de polyester non texturés, enduit de matière plastique de type acrylique ( non perceptible à l'œil nu).
- **FR-RTC-2015-008174** (FR): TISSU BLANC, EN ARMURE TOILE, D’UNE LARGEUR DE 282 CM, D’UN POIDS AU M² DE 223 GRAMMES, EN FILAMENTS NON TEXTURES DE POLYESTER.
- **ITBTI2018-0296T-025100** (IT): TESSUTO COSTITUITO DA PIU' FILAMENTI, DI COLORE BIANCO,FORMATO DA TRAMA E ORDITO. L’ARTICOLO E’ COSTITUITO DA FILATI DI FILAMENTI IN POLIESTERE (PET), NON COLORATO.
- **ITBTI2018-0278T-025100** (IT): TESSUTO CARATTERIZZATO DA ARMATURA DI RASO, CHE CONFERISCE AD UNA DELLE DUE SUPERFICI IL TIPICO EFFETTO LUCIDO, COSTITUITO DA FILATI DI FILAMENTI SINTETICI DI PET (> 85% M/M), NON TESTURIZZATI, TRATTATO CON SBIANCANTI OTTICI.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5407

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5404 hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Futterstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus synthetischen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Pos. 5512 bis 5515). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. …

### Pos. 5407

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19941) (RV L 1966/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Gewebe als Meterware in Rollen, mit verzierenden verschiedenfarbigen Motiven bedruckt (93 % Polyester, 7 % Viskose), auf der Außenseite mit kleinen Pailletten und mit einigen Blumen aus synthetischem Spinnstoff versehen. Die Pailletten sind auf dem Gewebe aufgeklebt. Die Blumenmotive liegen in geringer Zahl vor (etwa 6 bei 1,70 m x 1,15 m) und sind locker auf dem Gewebe aufgenäht. Unterposition 5407 54 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, der Unterpositions-Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5407 und 5407 54 00. …

### Pos. 5407

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:

### Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5407.61.10.00.0 roh oder gebleicht

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5407.61.10.00?

Die Zolltarifnummer 5407.61.10.00 umfasst Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, roh oder gebleicht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5407.61.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 5407.61.10.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5407.61.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540761. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5407.61.10.00?

5407.61.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5407.61.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

5407.61.10.00 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 > 540761 andere Gewebe, mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr, mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr > 54076110 roh oder gebleicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5407.61.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5407.61.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI11385/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5407.61.10.00?

TARIC-Code 5407.61.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5407611000 verlinken.
