# Zolltarifnummer 5408.33.00.00: Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt

> Die Zolltarifnummer 5408.33.00.00 steht für Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5408330000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 5408.33.00.00
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
  - 5408 Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405
    - 5408.33 buntgewebt
      - 5408.33.00.00 Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI32407/20-1** (DE): Jacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff Napari, Art. 600150 0001 bis 600150 0017, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (Viskose) und und Garnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose und Acetat), -- mit einem Anteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Filamenten (Viskose) von ca. 27,2 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyester) von 25 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 31,8 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Acetat) von 16 GHT, - aufgrund der prozentualen Gewichtsverteilung keine Ware der Position 5407. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt"
- **DEBTI32397/20-1** (DE): Jacquardgewebe, Art. Magnolia, 600133 0001 bis 600133 0006, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Antrag in sechs unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Seide, -- mit Schussgarnen aus Leinen, -- mit dünnen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyester), -- mit dicken Schussgarnen aus nicht hochfesten künstlichen Filamenten (Viskose), -- mit einem Gesamtanteil an (die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Filamenten von 32 GHT, --- synthetischen Filamenten von 7 GHT, --- Seide von 31 GHT, --- Leinen von 30 GHT, -- buntgewebt. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt"
- **DEBTI32633/20-1** (DE): Gewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. Sonatina, 600157 0001 bis 600157 0005, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Antrag in fünf unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Gewirkestreifen aus künstlichen und synthetischen Filamenten (Viskose und Polyamid), -- mit weißen Paillettengarnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- mit Effektzwirnen aus Baumwolle und künstlichen Filamenten (Viskose), -- mit dünnen Garnen aus Baumwolle und Spuren von Reißspinnstoff (u. a. Polyester und Viskose enthaltend), -- mit einem Gesamtanteil an (die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Chemiefasern (Filamente und Spinnfasern) von 70 GHT (davon mit einem Anteil an künstlichen nicht hochfesten Filamenten von über 50 GHT), --- Baumwolle von 27 GHT, --- synthetischen Filamente von 3 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt"
- **DE14778/15-1** (DE): Gewebe, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung, -- aus weißen, nicht hochfesten Kettgarnen aus Polyesterfilamenten, -- aus drei verschiedenen, nicht hochfesten Schussgarnen: --- rote, metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm (metallisiertes Garn der Position 5605), --- dicke, matte Effektgarne (Noppen) aus zwei dünnen Garnen aus künstichen Filamenten (aus Cellulose- acetat) und einem dicken Garn aus synthetischen Spinnfasern (aus Polyacryl), --- dicke, glänzende Effektgarne (Loop) aus zwei dünnen, weißen Garnen aus synthetischen Filamenten (aus Polyester), einem weißen, gedrehten Garn aus Baumwolle, einem dicken Garn aus künstlichen Filamenten (aus Viskose) und einem Streifen aus synthetischer Spinnmasse (aus Polyester) der Position 5404 mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm, der mit zwei synthetischen Monofilamenten (aus Polyamid) umwickelt ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- künstlichen Filamenten von 37,5 GHT , --- synthetischen Filamenten von 34,2 GHT, --- synthetischen Spinnfasern von 16,7 GHT, --- Baumwolle von 6,9 GHT und --- metallisierten Garnen von 4,7 GHT. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt"
- **DEBTI14778/15-1** (DE): Gewebe, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung, -- aus weißen, nicht hochfesten Kettgarnen aus Polyesterfilamenten, -- aus drei verschiedenen, nicht hochfesten Schussgarnen: --- rote, metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm (metallisiertes Garn der Position 5605), --- dicke, matte Effektgarne (Noppen) aus zwei dünnen Garnen aus künstichen Filamenten (aus Cellulose- acetat) und einem dicken Garn aus synthetischen Spinnfasern (aus Polyacryl), --- dicke, glänzende Effektgarne (Loop) aus zwei dünnen, weißen Garnen aus synthetischen Filamenten (aus Polyester), einem weißen, gedrehten Garn aus Baumwolle, einem dicken Garn aus künstlichen Filamenten (aus Viskose) und einem Streifen aus synthetischer Spinnmasse (aus Polyester) der Position 5404 mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm, der mit zwei synthetischen Monofilamenten (aus Polyamid) umwickelt ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- künstlichen Filamenten von 37,5 GHT , --- synthetischen Filamenten von 34,2 GHT, --- synthetischen Spinnfasern von 16,7 GHT, --- Baumwolle von 6,9 GHT und --- metallisierten Garnen von 4,7 GHT. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt"
- **FRBTI-RTC-2017-005125** (FR): Tissu contenant moins de 85 % en poids de filaments artificiels, en fils de diverses couleurs, composé de 57,1 % de filaments artificiels (viscose), 25,3 % de coton/polyester, 10,8 % de filaments synthétiques (polyester) et 6,8 % de fibres discontinues d’acrylique.
- **DEBTI22889/17-1** (DE): Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 100 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Gewebe in Atlasbindung, -- mit Kettgarnen aus künstlichen Filamenten aus Celluloseacetat, -- mit Schussgarnen aus synthetischen Filamenten aus Polyamid und Elastomergarnen, -- mit einem Gesamtanteil an: --- künstlichen Filamenten von ca. 63,8 GHT, --- synthetischen Filamenten von ca. 36,2 GHT. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt"
- **GB123845769** (GB): WOVEN FABRIC OF ARTIFICIAL FILAMENT. YARN OF VISCOSE AND LINEN WHERE THE VISCOSE PREDOMINATES. JACQUARD WEAVE. OF DYED YARNS OF DIFFERENT COLOURS. WEIGHT OF 285 G/M2. FULL WIDTH INCLUDING SELVEDGE IS 139CMS.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 5408

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5405 (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus künstlichen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus künstlicher Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus künstlichen Spinnfasern (Pos. 5516). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

### Kapitel 54

1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 5408.33.00.00.0 andere Gewebe, buntgewebt

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 5408.33.00.00?

Die Zolltarifnummer 5408.33.00.00 umfasst Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 5408.33.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5408.33.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 5408.33.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540833. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5408.33.00.00?

5408.33.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 5408.33.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5408.33.00.00 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5408 Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405 > 540833 buntgewebt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5408.33.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5408.33.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI32407/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 5408.33.00.00?

TARIC-Code 5408.33.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/5408330000 verlinken.
